Ich wohne seit 3 Wochen bei meinem besten Freund. Vorgestern habe ich stark angetrunken beim Versuch die Haustür aufzumachen, diese beschädigt. Genauer: Ich habe den Schlüssel zwar eingesteckt, dann aber die Tür nicht angezogen, um den Schlüssel drehen zu können. Stattdessen dachte ich, die Tür klemmt und habe sie mit der Schulter "aufstoßen" wollen. Das habe ich so laut gemacht, dass eine der 6 Glasscheiben in der oberen hälfte der Tür zerborsten ist. Es sollte klar sein, dass ich die Tür niemals mutwillig zerstören würde, da sie zum Wohnblock meines Freundes gehört. Am nächsten Tag hat ein Nachbar mich "verpfiffen". Der Immobilienmakler hat mir mit Polizei gedroht, wenn ich ihm den Wohnungsschlüssel nicht gebe, weil das Vandalismus gewesen ist. Da ich den Schlüssel hatte, fiele das auf meinen Freund zurück, der fristlos gekündigt werden würde. Dieser ist natürlich über alles informiert. Mein eigener Vermieter sagt, dass das ein Hausrat-Schaden ist. Ich bin versichert. Vandalismus sei die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums. Kann der Vermieter fristlos kündigen? Darf der Immobilien-Makler den Schlüssel behalten? Was würde ein Anwalt sagen?
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