Strafe bei Beihilfe schwerer raub?

2 Antworten

Das dürfte der Staatsanwalt dann „Anstiftung“ nennen - § 26 StGB.

Der wird dann so bestraft, als hätte er die Tat selbst verübt.

Das entscheidet das Gericht anhand der konkreten Faktenlage des einzelnen Falles. Das können wir Dir also nicht „pauschal voraussagen“.

Denkbar ist alles, von Freispruch bis zur vorgesehenen Höchststrafe.