Eine Person die ich kenne hat das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Nun sollte das Kind übergeben werden vom anderen Elternteil, was nicht passierte. Man bezog sich darauf, dass das Kind nicht will und es folgten eine Reihe von Vorwürfen unter anderem wieso gegen den Willen des Kindes gehandelt wird. Im Verfahren selbst stellte der Richter durchaus die vermutung einer Beeinflussung des Kindes. Man drohte dem neuen Partner/in sogar Gewalt an. Sie mussten gehen, weil das ganze nichts brachte. Eine erneute Übergabe diesmal im Beisein des Jugendamtes steht im Raum alternativ möchte der Anwalt eine Strafanzeige stellen, da das Kind nicht ausgehändigt wurde obwohl der Termin festgehalten wurde. Aus Angst wurde das ganze heimlich aufgenommen. Die Drohung ist gut zu hören, sowie Vorwürfe und das, dass Kind nicht übergeben wurde. Ist diese Tonaufnahme unter diesen Umständen zulässig und wie sollte man nun handeln? würde man eine Strafe bekommen sollte man die Tonaufnahme verwenden.
Ist dies schon ein Fall von Kindesentführung oder welche Strafanzeige würde der Anwalt stellen?
Frage soll möglichst neutral sein.
Ich Frage für die Person.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten und Tipps