Ich habe letztens im Internet nachgeschaut ab wieviel Jahren man sich Ohrlöcher in Österreich stechen lassen darf.
Ich bin dabei auf zwei Seiten gestoßen. Sie behaupten beide etwas verschiedenes.

1.

Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell verboten.

Ich schließe daraus, dass man sich Ohrringe ab 14 Jahren ohne Zustimmung oder Anwesenheit der Eltern stechen lassen darf können.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/5/Seite.1740309.html

2.

Vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sind für ALLE Piercings die schriftliche Einverständniserklärung sowie die Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten sowie der zu piercenden Person erforderlich. Als Ausweis wird jeder in Österreich anerkannte amtliche Lichtbildausweis (hierzu zählen z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis,…) akzeptiert. EDU CARD und E-CARD gelten nicht als amtliche Lichtbildausweise!

Dieser Artikel behauptet das Gegenteil.

Quelle: https://www.bodypiercing.co.at/piercing-gesetze/

Könnte mich jemand aufklären was jetzt wirklich Sache ist?
Vielen Dank