Muss man zum Kinderarzt
Wenn man noch unter 18 ist und eine Einladung erhalten hat, dass man zum Kinderarzt muss, ist man gesetzlich verpflichtet zum Arzt zu gehen?
5 Antworten
Man ist nie gesetzlich verpflichtet, zum Arzt zu gehen und eine Behandlung zu machen. Wenn du noch minderjährig bist, haben allerdings deine Eltern das Entscheidungsrecht darüber.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Eine Ausnahme bilden lediglich die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Hier sind die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend.
Dennoch wird in vielen weiteren Bundesländern eine schriftliche Aufforderung gesendet, damit die Termine nicht einfach versäumt werden. Das ist wichtig zu wissen, denn werden die Untersuchungstermine nicht wahrgenommen, schalten sich gegebenenfalls Jugend- und Gesundheitsämter ein.
Alles Gute für dich!
Wenn man noch unter 18 ist und eine Einladung erhalten hat, dass man zum Kinderarzt muss, ist man gesetzlich verpflichtet zum Arzt zu gehen?
Nein. Aber sinnvoll ist es dennoch, dort hin zu gehen.
Alex
Hallo,
werden da nicht die Eltern mit eingeladen?
Als Patient hat man ja Selbstbestimmungsrecht. Man kann jede Behandlung ablehnen wenn man sie nicht will.
Dieses Recht haben im Falle der Minderjährigkeit die gesetzl. Vertreter für ihr Kind
Nein.