Ist es möglich trotz einer Verurteilung zu einer Haftstrafe im Ausland Kontakt zur deutschen Botschaften aufzunehmen?
Hallo,
wir gehen davon aus, dass in in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Nun nutze ich die Gelegenheit nach der Verurteilung Deutschland zu verlassen und in ein Land zu flüchten, dass keine Verträge mit Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat, die eine Auslieferung ermöglichen.
Wäre es nun in diesem Land dennoch möglich Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen und z. B einen neuen Personalausweises oder Wahlunterlagen für eine anstehende Wahl zu beantragen?
Leider habe ich hierzu nichts im Internet gefunden, aber die rechtliche Lage wäre dennoch interessant.
LG
5 Antworten
Wäre es nun in diesem Land dennoch möglich Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen und z. B einen neuen Personalausweises oder Wahlunterlagen für eine anstehende Wahl zu beantragen?
Nehmen wir einmal an, das Land, in dem das stattfindet, hätte kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland und würde bekannter Maßen auch nichts gegen Leute tun, die von wo anders her kommen und bei ihnen untertauchen.
Kontakt zur Botschaft? Ja klar, man kann jederzeit dort anrufen.
Aber, man wird in einem solchen Fall niemandem etwas geben, auch nicht gegen Vorlage einer Vollmacht, es sei denn, die Person kommt höchst selbst zur Botschaft.
Dazu muss die Person jedoch die Botschaft betreten und steht damit auf deutschem Staatsgebiet. Man wird sodann eine Festnahme durchführen und die Person hernach zur Strafverbüßung nach Deutschland verfrachten.
Dazu muss die Person jedoch die Botschaft betreten und steht damit auf deutschem Staatsgebiet.
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Botschaften sind nicht exterritorial, das Botschaftsgelände gehört zum Staatsgebiet des Staats, in dem sie sich befindet. Botschaften werden lediglich durch das Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen geschützt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t#Botschaften
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_diplomatische_Beziehungen
Es gibt keinen neuen Pass oder sonstige Unterstützung von der Botschaft. Im Gegenteil, die Botschaft dort wird Kontakt zu den einheimischen Behörden aufnehmen. Selbst wenn eine Auslieferung nicht per Abkommen gesichert ist, eine Abschiebung ist immer drin. Auch andere Länder mögen keine Kriminellen. Es sei denn, Du bringt ein paar Millionen mit für ausreichend Bestechungsgelder.
Das ist echt witzig. Du willst aus einem Land flüchten und anschliessend den Schutz des Landes, aus welchem Du geflüchtet bist?
Grundsätzlich stellen Botschaften maximal vorläufige Dokumente aus, damit man zurück nach Deutschland reisen kann. Diese Dokumente dienen aber wirklich nur für diese Reise.
Wenn gegen dich ein Urteil mit Haft vorliegt, kannst du keinen neuen Pass oder ähnliches bei einer Botschaft der BRD im Ausland beantragen, da du keine Folgepapiere erhalten wirst, eher verhaften die dortigen Beamten in der Botschaft dich und bringen dich nach Deutschland zum Haftantritt!
Sie können z.B. mittels Rechtsanwalt Kontakt zu der Boschaft der BRD aufnehmen. Da darf Ihnen nichts passieren. Ob das gewünschte Land aufgrund fehlender Vereinbarungen über Auslieferungen diese ablehnt ist zumindest zweifelhaft, denn es gibt auf dem internationalen Parkett auch politische Entscheidungen zur Auslieferung.