Hallo ihr da draußen 👋

Ich habe folgende Frage:

Unsere Gartensatzung und der Vorstand sagen das wir unseren Hund (Schäferhund, 3Jahre, Rüde, Wesen ist verspielt) frei in der Anlage laufen lassen dürfen, da alle Eingänge stets geschlossen sind zu anderen Straßen/Wege.

Ein Gartenbesitzer (Jäger) beschwert sich das in der Anlage wie auch in der Stadt Leinenpflicht besteht und wir ihn Anleihen müssen. Er hat auch gesagt, das wenn ihr sein Hund von der Leine nimmt, er auf Kommando mein Hund tot beißen würde. (sein Hund ist um einiges kleiner aber hab davon keine Ahnung)

Nun hat sich noch einer in Garten beschwert, das mein Hund frei in der Anlage läuft.

Er beißt keine Menschen oder Tiere und spielt ganzen Tag mit den Ball.

Muss ich ihm nun Anleinen oder nicht?

Hoffe jemand kennt sich da gesetzlich aus oder ist Jurist und kann mir da helfen.

Hab schon so viel in Internet gesucht aber leider nicht fündig geworden bei Gartenanlagen

Mfg

Kopary

P.S.

Auf Straßen und in Anlagen innerhalb der bebauten Ortsanlagen sind Hunde, unabhängig von ihrer Größe, von aufsichtsfähigen Personen an der Leine zu führen (Leinenzwang). Der Leinenzwang gilt nicht für Jagd-, Hüte-, Blindenführ-, Behindertenbegleit-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.