Was dürfen Lehrer, was nicht (Teil 1)?
Guten Tag Leute,
ich wollte mal wissen, was Lehrer so dürfen und was nicht. Ich fange auch gleich an, sodass ihr nicht einen Roman lesen müsst :DD
Nun gut....
- Dürfen Lehrer Schülern verbieten den Pausenhof zu verlassen?
- Besitzen Lehrer den rechtsfreien Raum? Wenn ja, dürfen diese das Handy beispielsweise 1 Woche abnehmen?
- Dürfen Lehrer es verbieten, das Handy bei sich zu tragen?
- Können Lehrer Gesetzeslagen brechen, wie z.B. die Bewegungsfreiheit einzuschränken? Und ist auch ein Schulvertrag wirksam, sodass die Schule mir es verbieten darf das Schulgelände zu verlassen? Wer haftet für Strafen?
- Dürfen Lehrer wirklich alles? Also auch das Grundgesetz brechen, z.B. wenn ihnen eine Meinung nicht passt?
- Darf man zur Beweissicherung, wenn sich z.B. Leute schlagen, mit dem Handy ein Video von der Schlägerei aufnehmen?
- Darf mich ein Lehrer bestrafen, wenn ich das Schulgelände verlasse? Bzw. darf ein Lehrer mich in der Mittagspause daran hindern?
Das war der erste Teil. Bald kommt der siebte. PS: bitte alles ausführlich. Ich will nämlich auch wissen, wieso das so geregelt ist. Wenn es geht auch mit der jeweiligen Gesetzeslage begründen. Und nein, ich habe kein Stress mit Lehrer. Ich bin nur neugierig.
4 Antworten
1. Ja, da die Lehrer während der Schulzeit die Aufsichtspflicht haben.
2. Rechtsfreie Räume gibt es in der BRD nicht. Ein Lehrer muss sich selbstverständlich an geltendes Recht halten. Das Mobiltelefon abnehmen ist erlaubt, z.B. wenn dieses den Unterricht stört. Eine Woche ist jedoch nicht erlaubt, die Schule kann aber meines Wissens verlangen, dass das Gerät von den Erziehungsberechtigten abgeholt wird.
3. Das sollte meines Wissens nicht erlaubt sein, solange das Gerät ausgeschaltet ist kann es ja schließlich nicht stören.
4. NEIN, ein Lehrer muss sich an geltendes Recht halten. Jedoch gibt es da auch z.B. legale „Einschränkungen der Bewegungsfreiheit“. Dass die Lehrer die Aufsichtspflicht erfüllen können ist es nunmal notwendig, dass alle Schüler auf dem Schulgelände bleiben.
Und was ist mit „Wer haftet für Strafen?“ gemeint?
5. Wie schon mehrfach erwähnt, Lehrer müssen sich, wie alle anderen auch, an geltendes Recht halten.
6. Das sollte meines Erachtens legal sein, schließlich ist ja der Nutzen deutlich größer als der Schaden.
7. Ja, das darf er (beides).
Ok. Da ist vermutlich dann der Schüler selbst verantwortlich. Schließlich verlässt er ja das Schulgelände unerlaubt.
- brauchen sie nicht da es unter 18 eh nicht gestattet ist
- für ne Woche nicht aber für die Zeit des Unterrichts
- wenn es in der Schulordnung so steht dürfen sie das.
- wenn du minderjährig bist und keine Erlaubnis hast das Schulgelände zu verlassen müssen die Lehrer dafür Sorge tragen das du es auch nicht tust, sonst würden sie ja eine Strafe bekommen.
- Nein sie dürfen das Grundgesetz nicht berechnen, allerdings ist das Grundgesetz nur die Grundlage und wird von allen anderen Gesetzen eingeschränkt, an all diese Gesetze müssen sich die Lehrer natürlich halten, wie auch du.
- du darfst andere Leute nicht einfach filmen , egal was sie grad machen
- ja er darf dich bestrafen und er muss dich sogar daran hindern, das regelt seine Fürsorgepflicht.
1. Ja, da er die Aufsichtspflicht hat!
2. 1 Woche nicht aber wenn das Handy wegenommen wird dann muss er es höchtes Ende des schultags zurück geben
3.jain, wenn es in der Schulordnung steht ja wenn nicht dann. Nein
4. Das mit wer haften Strafen normalerweise der Lehrer bzw die Aufsicht weil der/die jenigen die Pflicht hat / und nein lehrer dürfen keine Gesetzregeln brechen
5.Nein
6. Nein dürfen sie nicht da das persönlichkeitsricht eingeschreckt die leher dürfen zb auch nicht Laute Briefe vorlesen weil es das persönlicheskeitsrecht beschräbkt und das Brief Geheimnis
7.ja weil er die Pflicht hat auf dich aufzupassen !
Also das Schulgelände darfst du jedenfalls nicht verlassen, wenn es nicht erlaubt ist. Stichwort Versicherung
Das Hausrecht haben die Schulen und nicht Deine Eltern.
In der Schule hast du auch in der Pause dazubleiben.
Anders sieht es öfters nach der Mittagspause aus. Hier dürftest du mit Zustimmung deiner Eltern in der Pause das Schulgelände verlassen.
Mit Haften war gemeint, falls ein Unfall geschieht, wenn ich frei außerhalb der Schule bin, wer dafür verantwortlich ist.