Hallo,
ein Ausländer, der in Deutschland geboren ist (23 Jahre), sitzt im Gefängnis. Wurde zu 2 Jahren verurteilt. Seine Aufenthaltsgenehmigung ist während der Haft abgelaufen.
2 Monate vor 2/3 Haftentlassung bekommt er im Gefängnis Post von der Ausländerbehörde: "Drohende Abschiebung"!! Er hat nun 1 Monat Zeit sich zu äußern.
Sein Pflichtverteidiger kann er vergessen, der kümmert sich um nix und ist telefonisch nie zu erreichen.
Ist das die Regel, dass die Ausländerbehörde immer mit Abschiebung droht und was soll man in so einer Anhörung schreiben? Der Betroffene wurde in Deutschland geboren, seine Eltern und Geschwister leben hier und in seinem Heimatland kennt er niemand, nicht mal richtig die Sprache.
Kann man da irgendwas dagegen tun?