kann man mit 15 ins jugendknast?

12 Antworten

Ja man kann ab 14 Jahren in den Jugendknast kommen. Es kommt aber auch immer auf das Verbrechen an. In den meisten Fällen gibt es aber Sozialstunden, oder Bewährungsstrafen.

Die Jugendstrafe ist im deutschen Jugendstrafrecht eine speziell für Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) konzipierte Freiheitsstrafe. Sie ist die einzige im Jugendstrafrecht vorgesehene Kriminalstrafe und hebt sich dadurch von den sonst im Jugendstrafrecht vorgesehenen Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln ab. Sie darf nur wegen so genannter schädlicher Neigungen oder wegen der besonderen Schwere der Schuld verhängt werden (§ 17 Abs. 2 JGG). Maßgebend für die Anwendung von Jugendstrafe ist das Alter des Täters bei Begehung der Tat, nicht bei ihrer Aburteilung.

im klartext, du kannst ab 15 durchaus in den jugendknast

klar, ab 14 bist du stranfmündig und kannst theoretosch auch eine Freiheitsstrafe erhalten

watt willse denn da? mach doch lieber urlaub!