Beziehung mit einem Häftling

14 Antworten

Schöne Sache, ich wünsche euch alles Gute.

Und nach Entlassung kannst du ihn gleich bei dir aufnehmen, da hat er dann auch gleich ein gutes Gefühl. Mit einem Arbeitsplatz ist es ja auch immer schwierig, bei ehem. Strafgefangenen, gut, dass du ihn liebst und zu ihm stehst und da ihr dann eine eheähnliche Gemeinschaft führt, kannst du ihn auch gleich finanziell unterhalten - der Steuerzahler wird es dir danken ;-)


PoltergeistBln 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 15:35

Nur weil das evtl andere tun ;) muss ich dass nicht ebenso. Ich bin noch keine 30 aber auch keine 15 mehr und werde wohl mein Leben erst einmal in meiner "eigenen" Wohnung weiterführen.

fs112  06.02.2012, 15:41
@PoltergeistBln

achso... ich dachte, du wärst unsterblich verliebt, da will man doch nach so langer Wartezeit möglichst viel mit seinem Schatz zusammen sein... ;-)

PoltergeistBln 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 15:45
@fs112

Ich denke, dass kann man auch so, ohne dass man sofort eine Wohnung teilt oder vor das Standesamt geht.

fs112  06.02.2012, 15:46
@PoltergeistBln

dann ziehe ich mein Lob aus Steuerzahlersicht vorläufig zurück^^

Also meine Bekannte hat vor 3 Jahren auch eine Brieffreundschaft mit einem Häftling aufgebaut, sie hat Ihn noch im Gefängniss geheiratet.. als er raus kam hat er sich verändert.. sie hat nachgehackt und musste mit Schrecken feststellen das er wegen Totschlag (er hatte 2 Menschen erschossen) gesessen hat. Weil er sie geheiratet hat kam er frühzeitig(wegen guter Prognosse) raus, die Ehe hielt 5 Monate. Das soll aber nicht heißen das es bei Dir ebenso laufen muss, aber ich würde erst einmal sehen wie er sich verhält wenn er ein halbs Jahr drausen ist, oder drängelt Euch jemand?


PoltergeistBln 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 15:38

Nein nein, es drängelt niemand. Also im endeffekt ist die Sache mit einer Beziehung immer so ein Ding. Denn ich kann auch "Außen" auf Jemanden treffen, der mein Leben vielleicht zum Negativen verändert. Von Heirat etc ist keines Wegs die Rede und wäre so und so nicht mein Ding.

Hallo ihr lieben, ich habe ein ähnliches Problem.

Ich habe im September mit jemandem Kontakt übers Internet aufgenommen und erst nach paar Tagen erfahren, dass er im Gefängnis ist und noch ein bisschen mehr als ein Jahr sitzen muss. Das mag für manche echt doof klingen, aber ich habe mir nichts draus gemacht und einfach weiter mit ihm geschrieben. Er war nett und ich schrieb gerne mit ihm... Ein paar Monate später haben wir dann das erste mal miteinander telefoniert, ich war total aufgeregt. So nahm die Sache weiter seinen Lauf. Erst telefonierten wir nur am Wochenende, dann fast jeden Tag. Irgendwann hatte ich dann beschlossen, ihn dort zu besuchen. Ich habs mir vorher echt gut überlegt, aber ich wollte ihn endlich sehen und besser kennenlernen. Nachdem wir im Gefängnis unser erstes "Date" hatten, trafen wir uns ein paar Wochen später, als er Freigänge bekam. Er war total fasziniert von mir und wir verbrachten einen schönen Tag miteinander. Unser nächstes Treffen fand wieder drinnen statt, da er auch viel mit seiner Familie unternimmt wenn er raus kann und da wollte ich mich nicht dazwischen drängeln. Wir wollten beim nächsten Freigang wieder einen schönen Tag miteinander verbringen, aber da er im Gefängnis dort gegen eine Regel (Besitz eines Handys) verstoßen hat, bekommt er jetzt eine Strafe und darf für ein paar Monate nicht raus und ich weiß nicht einmal ob ich ihn in der nächsten Zeit besuchen kann.. Es fällt mir sehr schwer und ich weiß nicht ob ich das schaffe.. Aber wenn man jemanden wirklich mag, mal abgesehen davon was er gemacht hat, dann sollte man daran festhalten. Für manche ist es unerklärlich, warum man sich ausgerechnet für einen Knacki interessiert, aber ich denke man kann es sich selber nicht erklären.


alela01  16.06.2012, 00:33

waaahre worte!!!!!! wir unter uns verstehen uns, die andren denken wir haben einen knall!! bei mir hats genauso begonnen, mit belanglosen mails, danach telefonaten, mittlerweile sind wir seit 4 monaten zusammen, ich war in meinem leben lang nicht mehr so glücklich.. ich fahr ihm regelmäßig besuchen, hab kontakt mit seiner familie, treff mich auch mit ihnen.. .so wie du sagst, man kann es sich selber nicht erklären :)

Pfaffi77  19.11.2013, 21:24
@alela01

Hallo Ich habe eine freundin kennen gelernt die im Knast ist, wir hatten uns im internet kennengelernt und schrieben uns immer wenn sie den EDV kurs hat. Ich liebe sie und sie möchte zu mir ziehen in ein paar wochen wenn sie entlassen wird. Nun hat sie mir geschrieben daß sie nur kurz schreiben kann und sie mir ab sofort nicht mehr schreiben darf . Ich glaube sie ist erwischt worden daß sie mit mir schreibt. Weiß nicht wie es weiter geht, meine Tel. hat sie . Und daß sie zu mir ziehen kann weiß sie auch. Nur ob sie jetzt wegen den internet eine längere strafe absitzen muß oder nicht ? was meint ihr ? Pfaffi77

Ich würde die Sache langsam angehen. Warte bis er draußen ist. Dann sieht nochmal alles ganz anders aus. Du kannst ihm ja zur Seite stehen, aber auffangen würde ich ihn nicht. Dafür kennst Du ihn zu wenig. Erzählen kann der Dir ja viel. Jetzt ist ja halt eben diese Ausnahmesituation, nur wie ist das nachher. Einfach wird das auch nicht werden. Nicht für ihn und auch nicht für Dich. Ich denke, das ist Dir auch klar.


PoltergeistBln 
Beitragsersteller
 06.02.2012, 15:54

Also zwecks Auffangen, da bin ich nicht der Mensch dazu. Er bekommt super Unterstützung von seiner (recht großen) Familie, von vielen Freunden und seinem Anwalt. Dafür braucht er mich normalerweise nicht. Wie es nachher ist, kann ganz klar niemand wissen. Aber ich habe auch schon mit Menschen aus einem Club/Datingplattform oder Kneipe viele negative Dinge erlebt.

Für Kleinigkeiten bekommt man Bewährung. Einziger Vorteil, er kann Dir nicht weglaufen.


fs112  06.02.2012, 15:57

Für Kleinigkeiten bekommt man eine Geldstrafe. Im Wiederholungsfalle ein höhere Geldstrafe. Wer es dann immer noch nicht kapiert hat, bekommt eine Haftstrafe auf Bewährung. Und wer dann immer noch nicht genug hat: Haftstrafe ohne Bewährung und ggf. Bewährungswiderruf auf der vormaligen Sache.