Was für ein Geschäft könnte man als Selbstständiger machen mit 20.000 Euro?

Ich war nur bis zur 9 Klasse in der Hauptschule danach musste ich 4 Jahre 2 Monate ins JVA , hab dementsprechend nicht mal ein Abschluss geschweige denn eine Ausbildung

Zwar bietet mir das Jobcenter an mein Abschluss nachzuholen ( ohne Gehalt ) oder eine Ausbildung zu beginnen ( mit einem winzigen Gehalt über 3 Jahre ) , aber ich brauche mehr Geld , da ich schon 22 bin und nicht mehr 16

Ich arbeite zur Zeit bei meinem Onkel und bekomme jeden Freitag 400 Euro aber das reicht vorne und hinten nicht aus !! Ich überlege ab neuen Jahr mit Papieren bei ihm zu arbeiten damit ich ein Kredit beantragen kann über 10.000 und Rest des Geldes will ich sparen damit ich auf 20.000 und mehr komme

In was für ein Geschäft könnte ich dann einsteigen ? Ein Spätkauf eröffnen ?

Freunde von mir kaufen kaputte Autos und lassen es bei Freunden in der Werkstatt reparieren und machen jeden Monat 5000 und mehr , aber ich habe keine Ahnung davon was für ein kaputtes Auto ich kaufen muss damit ich später nach der Reparatur mit Profit weiterverkaufen kann .. die sagen 20.000 reichen locker um in dieses Geschäft einzusteigen

Könnte ich ein Friseur eröffnen ? Bei uns in der Gegend Fresh sein hat ne hohe Bedeutung , die meisten gehen einmal die Woche hin wie zum Solarium ... meistens sind die Seiten kurz , dann Übergang und oben etwas kürzer , dass kriege ich schon hin bzw lerne das schnell

Was würdet ihr für ein Geschäft aufmachen mit 20.000 und etwas mehr ?

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Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

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