Steuern zahlen auf Fiverr oder als Freelancer?

Bitte beantwortet diese Frage ausführlich. Es gibt im Internet nicht viel dazu und das was es gibt widerspricht sich. Auch auf Gutefrage.de gibt es einen Artikel dazu, aus dem man aber nicht 100% schlau wird. Falls Sie nicht antworten lassen Sie doch bitte eine Begründung zurück fals es an Informationsmangel meinerseits liegt. Wenn Sie nur keine Ahnung haben können Sie natürlich einfach nicht antworten.

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt und Schüler in der 11. Klasse, mir bleiben also noch zwei Jahre als Schüler.

Wenn ich 18 werde möchte ich auf Fiverr als Freelancer Geld verdienen.

Jetzt ist die Frage welche Steuern muss ich zahlen?

Meine Tätigkeiten dort werden Kontentschreiber und Logodesigner sein. Ist es für die Steuern überhaupt wichtig welche Tätigkeit man dort ausübt?

Mein verdienst wird nicht über 450€ pro Monat steigen und was passiert, wenn er das doch tut?

Kann ich mit Zustimmung meiner Eltern auch jetzt schon damit anfangen?

Wie zahle ich Steuern, falls ich welche zahlen muss?

Ich habe gelesen als Freelancer muss man keine Steuererklärung machen sondern nur seine Ein und Ausgaben offenlegen und dafür gibt es Vorlagen im Internet richtig?

Wie hoch sind die Steuern die ich zahlen müsste (prozentual) ?

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen und bin jetzt auf dem Stand, dass ich keine Umsatz- aber Einkommensteuer zahlen muss. Um das zu tun muss ich auf diese Vorlage aus dem Internet, ich weiß gerade nicht wie dieses Formula heißt, meine ein und Ausgaben eintragen, diese dann dem Finanzamt zukommen lassen und dann wird der Steuerbetrag festgelegt. Wie zahle ich diesen dann?

Was würde passieren wenn man einfach so ohne Steuern mit Fiverr anfängt und dann nach ein paar Monaten bemerkt, dass man Steuern zahlen muss? Kann man das dann nachreichen beim Finanzamt oder richtet das mehr Schaden an als die paar hundert Euro Steuern zu hinterziehen?

Wie ist es eigentlich wenn man ausversehen Steuern hinterzieht aus Unwissen so wie im letzten Absatz beschrieben und das Finanzamt das merkt. Machtan sich dann Strafbar oder muss man die Steuern dann nur nachzahlen?

Vielen Dank

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Freiberufler/ Freelancer als Programmierer?

Moin,

ich Studiere derzeit eine Ingenieur Wissenschaft und dort sind mehrere Module gegeben welche das Programmieren beinhalten, dabei liegt der Schwerpunkt bei "C", da diverse Microcontroller programmiert werden, also Hardware nah. Ich habe mich vor einiger Zeit dazu entschieden mich in dem Bereich der Programmierung stärker zu vertiefen und mein Wissen erheblich zu verbessern. Ich möchte in naher Zukunft ein richtiger Experte werden was die Sprache C anbelangt.

Nun dachte ich mir da ich noch relativ am Anfang meines Studiums stehe, mit den Kenntnisse die bereits besitze ein wenig Geld zu verdienen. Das hat den großen Vorteil das ich bereits früh anfangen mich in gewisser Hinsicht Selbstständig zu machen, und den noch größeren Vorteil jede Menge Erfahrung zu sammeln.

Bei meinen Recherchen bin ich immer wieder auf Begriffe wie Freiberufler oder Freelancer gestoßen. Anfangs dachte ich Freelancer sei einfach Wort Wörtlich ins deutsche übersetzt worden, also Freiberufler. Schnell wurde mir bewusst das es nicht eins zu eins das selbe ist. Aber das ist nicht so wichtig. Es gibt genug Plattformen die kleinere Projekte anbieten, das hört sich für mich ganz gut an.

Vielmehr interessiert mich allerdings die Erfahrung der Programmierer unter uns, haben wir welche da? Wie habt ihr mit der ganzen Thematik angefangen? Bietet sich das ganze überhaupt für mich als Student gut an? Gibt es bessere Möglichkeiten mit meinen, noch ausbaufähigen, Fähigkeiten viel Erfahrung und ein bisschen Geld zu sammeln bzw. verdienen?

Meines Wissens nach wird vom Finanzamt deutlich zwischen Freiberufler und Gewerbstätiger unterschieden. Nicht jeder kann sich als Freiberufler bekennen, da gibt es klare Vorschriften wer als Freiberufler definiert ist. Vorteilhaft ist für den Freiberufler das er eine Einfache Anmeldung beim Finanzamt hinterlegen muss, und sich somit aus dem ganzen Papierkram was besonders die Gewerbssteuer anbelangt, hinter sich lassen kann.

Bietet sich daher für einen Studenten recht gut an. Minijobber oder Teilzeit Jobs als Programmierer sind seltener als Einhörner. Freelancer Plattformen wären für mich so der Anfang, mit der Zeit würde ich natürlich auch gerne mit Firme etc. arbeiten. Freue mich auf eure Berichte!

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Trennung von gewerblicher & freiberuflicher Tätigkeit unbedingt notwendig?

Ich habe im Frühjahr ein Gewerbe angemeldet (betreibe einen Online Shop) und falle noch unter die Kleinunternehmerregelung.

Nun möchte ich neben dem Gewerbe noch als Transkriptionist (Schreibkraft) im Internet tätig werden, was dann auf freiberuflicher Basis geschehen würde.

Mir kommen einige Fragen dazu auf:

  • Muss ich diese freiberufliche Tätigkeit jetzt unbedingt extra beim Finanzamt anmelden und erhalte ich dann dafür auch noch eine eigene Steuernummer?
  • Kann man die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit auch einfach zusammen unter der Steuernummer vom Gewerbe betreiben? Also, dass der Freiberuf auch mit unter "gewerbliche Tätigkeit" läuft?

Denn ich muss dem Unternehmen, bei dem ich als Schreibkraft tätig werden möchte, meine Steuernummer vorweisen, sobald ich mit der Tätigkeit starte und ich bin mir nun unsicher, ob ich dafür jetzt extra noch eine seperate Steuernummer brauche oder einfach die vom bereits bestehenden Gewerbe dafür nehmen kann. Es sind ja eigentlich 2 unterschiedliche Bereiche.

  • Könnte man beides dann auch über nur ein Geschäftskonto laufen lassen?
  • Muss steuerlich dann beides getrennt gehandhabt werden oder kann man da auch einfach beides zusammen "in einen Topf stecken" und nur eine Steuererklärung abgeben?

Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen, vielen Dank!

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Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

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Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Umsatzsteuer auf Fahrtkosten als Freiberufler?

lange Frage mit vermutlich kurzer Antwort…

Ich bin ab dem 1.1.19 erstmals mit meiner Selbstständigkeit umsatzsteuerpflichtig, da ich im Jahr 2018 deutlich mehr als die 17.500€ habe.

Das habe ich dem Finanzamt auch schon gemeldet … und die gebeten, mir dann alles bzgl. dieser Umsatzsteuerabführung 2019 mitzuteilen.

Ich arbeite freiberuflich für verschiedene Organisationen…

Wenn ich da jetzt einen Vortrag halte und dafür zB 500€ Tagessatz + Fahrtkostenerstattung vereinbare – muss ich dann neben den 95€ Umsatzsteuer auf die 500€ Honorar auch noch für die Fahrtkosten (Bahn-Ticket (im Ticketpreis ist ja auch schon eine Umsatzsteuer enthalten, oder?) oder PKW 0,30€ pro Km) eine Umsatzsteuer draufschlagen in meiner Fahrtkostenabrechnung?

Oder kann ich das separat machen/abrechnen – Honorar mit Umsatzsteuer und dann eine separate Fahrtkostenabrechnung, in der ich die angefallenen Kosten 1:1 fordere?

Da die meisten meiner Auftraggeber umsatzsteuerbefreit sind, zahlen diese in den meisten Fällen auch keine Umsatzsteuer – ich muss dann also quasi die Umsatzsteuer in meinen vereinbarten Tagessätzen ausweisen und verdiene deutlich weniger. Bei den Fahrtkosten wäre es ja dann ähnlich, sodass ich ja dann quasi meine entstandenen Fahrtkosten gar nicht mehr zurückbekomme, wenn ich vom Bahnticket die 19% Umsatzsteuer noch innerhalb des Preises auseisen muss, weil die Auftraggeber grundsätzlich sagen, dass sie keine Umsatzsteuer „on top“ bezahlen.

Die Antworten, dass ein Steuerberater helfen würde, brauche ich nicht ;-) Ich will das gern SELBST verstehen :-)

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