Kann ein Freiberufler fachfremde Leistungen abrechnen?
Angenommen, ich arbeite als freiberuflicher Wissenschaftler, habe also einen entsprechenden Studienabschluss, mich beim Finanzamt angemeldet etc., bin aber hobbymäßig IT-Nerd und daher durchaus fähig, in begrenztem Umfang auch IT-Support zu leisten: kann ich dann auch IT-Dienstleistungen in untergeordnetem Maße verkaufen, oder erlaubt mir die freiberufliche Tätigkeit explizit nur Leistungen meines speziellen Fachgebiets? Gibt's ggf. eine Grenze, welcher Anteil des Umsatzes aus fachfremden Dienstleistungen kommen darf?
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