Ich habe ein Gewerbe zum 01.11. abgemeldet. Kann ich zum 01.12. ein anderes Gewerbe anmelden, das als Kleingewerbe ohne USt-Verpflichtung vorgesehen ist?

Ich habe 10 Jahre lang eine Internet-Werbeagentur betrieben, doch in diesem Jahr gingen die Erträge zurück. Das hat teils mit der Entwicklung es Online-Werbemarktes zu tun, teils hat es gesundheitliche Gründe.

Da ich um den Erhalt meines Kleinunternehmens gekämpft habe (vor allem wegen Unterhaltsverpflichtung für 4 Kinder), entstanden Schulden und insbesondere Steuerrückstände, auch Umsatzsteuer.

Ich hatte im Oktober kurz eine Anstellung in einem Bildungsunternehmen, die aber in der Probezeit einvernehmlich beendet wurde, da sich Randbedingungen (es ging um Schulungen für Asylsuchende) kurzfristig geändert haben.

Ich habe mein Gewerbe im November, rückwirkend zum 01.11., abgemeldet. Nicht nur, weil ich optimistisch wegen der neuen Stelle war, die mit Provisionen recht gut bezahlt gewesen wäre. Sondern auch, weil ich einem vom Finanzamt angedrohten Verfahrung zur Gewerbeuntersagung zuvorkommen wollte.

Damit stehe ich nun zunächst als Privatmann ohne Arbeit und ohne Gewerbe vor dem Problem, die Rückstände zu erledigen.

Eine effektive Lösung, die ich sehe, wäre die Wiederaufnahme des Gewerbes. Denn ich habe ja einen langjährigen Kundenstamm und kann durch fleißige Akquise zum Jahresende mehr Geld hereinholen als mit jedem Job - auch wenn die Arbeit als Werbeagentur aus o.a. Gründen keine Dauerperspektive wäre.

Ich würde auch die neue Tätigkeit anders definieren: von der Werbeagentur mit Betrieb von zwei Portalen hin zu einer Beratungstätigkeit, in der ich mein sehr umfangreiches Wissen zur Online-Medienarbeit einsetze. Gleichzeitig würde ich mich um eine Anstellung bemühen, dies auch wieder im Bereich Beratung und Bildung. Das neue Gewerbe wäre damit ein USt.-befreites Kleingewerbe, da ich davon ausgehe, in einigen Monaten eine Anstellung zu finden und das Gewerbe würde unter der Freigrenze bleiben.

Jetzt ist nur die Frage, ob ich damit durchkomme. Denn dieses Jahr habe ich natürlich mehr als 17000 eingenommen. Das Finanzamt könnte also sagen: halt, hier wird nur der Name gewechselt. Im günstigsten Fall müsste ich dann auf die Umsätze USt. nachzahlen.

Im Fall, dass diese Idee mit dem USt-befreiten Kleingewerbe nichts bringt, könnte ich auch mein altes Gewerbe einfach wieder anmelden. Ich war bei der Schuldnerberatung und dort erfuhr ich, dass ich das Gewerbe nicht hätte abmelden sollen, weil Gewerbeuntersagungen nicht so leicht durchkämen. Ärger mit dem Finanzamt würde ich wahrscheinlich bekommen, weil die darin einen naiven Versuch sehen würden, durch Ab- und wieder Anmelden des Gewerbes die Untersagung zu verhindern. Sie würden dann wohl sofort die Untersagung betreiben.

Was ist also besser: * altes Gewerbe einfach wieder anmelden und mal abwarten, ob das Finanzamt eine Gewerbeuntersagung betreibt * Kleingewerbe anmelden, so wie es auch dem Plan entspricht, wieder Arbeit zu finden

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Umsatzsteuer
Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

Hallo Community,

vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.

Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:

  1. Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
  2. Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
  3. Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?

Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!

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Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
Freiberuflichkeit nachträglich beim Finanzamt melden - welche Strafen sind zu befürchten und wie gehe ich jetzt am besten vor?

Hey allerseits,

ich stehe vor folgendem Problem:

Seit inzwischen 2 Jahren bin ich nun neben meinem Studium als freiberuflicher Autor tätig, habe allerdings versäumt, diese Tätigkeit dem Finanzamt zu melden, da ich dachte, dies wäre aufgrund der geringen Menge an Einnahmen nicht notwendig.

Ich hatte geglaubt, sobald diese Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen würden, wäre es ausreichend, diese bei der Einkommenssteuererklärung mitanzugeben. Bisher habe ich, da die Einnahmen zu gering waren, noch nie eine Steuererklärung abgegeben ..

Dieses Jahr ändert sich dies allerdings, weshalb ich mich erstmals ausführlich mit dem Thema beschäftigt habe.

Nun ist es ja so, dass ich als Autor Freiberufler bin (auch wenn diese Tätigkeit nur als Nebentätigkeit ausgeübt wird) und somit noch weitere Pflichten habe, sprich Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung und halt die Einkommenssteuerklärung.

Das war mir allerdings bis jetzt überhaupt nicht klar, weshalb ich Erstere bisher - aus Unwissenheit - noch nie abgegeben habe, obwohl ich das ja offensichtlich hätte tun müssen... :/

Wie gesagt, hielt sich mein Gewinn bisher in Grenzen, 2013 waren es insgesamt um die 1400 EUR, 2014 um die 6000-7000 EUR.

Ich ärgere mich unendlich, mich nicht vorher genauer informiert zu haben, was wirklich nicht aus böser Absicht, sondern vielmehr Fehlinformationen durch andere geschah. Hätte mich natürlich trotzdem selbst informieren müssen, hab ich aber irgendwie nicht..und jetzt dafür einen Riesenschreck bekommen :(

Muss ich die Steuern jetzt nachzahlen? Mit was für Strafen muss ich rechnen? Sollte ich meine Freiberuflichkeit einfach jetzt anmelden und dann nachzahlen ?

Steuern, Freiberufler
Als freiberuflicher Grafikdesigner nun Gewerbe anmelden?

Hallo,

ich hab mich seit Monaten immer mal wieder mit dem Thema beschäftigt, da ich als freiberufliche Grafikdesignerin doch immer mal wieder vor ziemlichen Einschränkungen stehe und bei jeder Idee ein "Darf ich das überhaupt, oder müsste ich dafür ein Gewerbe haben?"

Das nervt tierisch.

Nun hab ich mich lange intensiv damit beschäftigt, was es für mich für Konsequenzen hat, wenn ich nach fast 3 Jahren freiberuflicher Tätigkeit nun ein Gewerbe anmelde, damit ich einfach freier handeln kann. Da ich keine negativen Dinge gesehen habe, hatte ich vor 2 Wochen mein Gewerbe angemeldet. So dass ich nun auch Druckaufträge für den Kunden abwickeln kann, aber auch kreative Arbeiten verkaufen kann, wie z.B. Drucke und Postkarten.

Nun hat sich heute natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte, dass ich diesen Fragebogen ausfülle (den hatte ich damals ja schon bei meine freiberuflichen Tätigkeit ausgefüllt). Da musste ich feststellen, dass das der einzige Punkt ist, an den ich nicht gedacht habe. Was mache ich mit dem Finanzamt? Ich will ja kein zweites Unternehmen führen sondern meine Freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesignerin um den gewerblichen Teil der Druckaufträge ergänzen.

Da nun leider Samstag ist, kann ich beim Finanzamt natürlich auch keinen anrufen und fragen, sondern muss bis Montag warten. Mir lässt das Thema aber keine Ruhe.

Hat jemand eine Ahnung wie das Finanzamt das handhabt? Wenn man sich als Freiberufler später entscheidet doch ein Gewerbe anzumelden? Kleinunternehmerregelung ect. bleibt alles wie gehabt.

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Neuer AG will komplette SCHUFA-Bönitätsauskunft (Teil 1+2)

Moin moin!

Bei mir steht ein AG-Wechsel (Handelsvertreter/Versicherung) an und ich habe bereits mehrere Gespräche mit dem potentiellen AG geführt. Im Prinzip sind wir so weit, dass nur noch von mir die erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen und dann kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Schon bei den Gehaltsverhandlungen sollte ich meine aktuellen Gehaltsabrechnungen mitbringen. Dies habe ich nicht getan und den AG darauf hingewiesen, dass ich keine persönlichen Dokumente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis einem neuen AG vorlege und er da auf meine Aussage und Ehrlichkeit vertrauen müsse. Dies war dann auch ok.

Der AG verlangt von mir nun noch die Aushändigung einiger Unterlagen (pol. Führungszeugnis, etc.), darunter auch eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. Vom Grundsatz auch keine Überraschung/Problem. Allerdings möchte er Teil 1 und Teil 2 dieser Auskunft. Da ich mir darunter nichts vorstellen konnte, habe ich inzwischen schon zwei mal mit der SCHUFA telefoniert bzw. auch dazu Informationen im Internet gesammelt.

Von Unternehmensseite wird mir gesagt, es würden Informationen in Teil 2 benötigt, die die wirtschaftliche Gesundheit Desjenigen zusätzlich bescheinigen sollen. Ich tue mir allerdings schwer damit, meinem Arbeitgeber Daten auszuhändigen, die Ihn a) gar nichts angehen und b) für die die Tauglichkeit des Jobs aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Da dort wirklich alles hinterlegt ist, von meinen bisherigen Adressen, über meinen aktuellen Mobilfunk- und Strombieter, mein Giro- und Kreditkartenkonto, Auskunft zu meiner Kfz-Finanzierung (Höhe und Anzahl der Raten), bis hin zu Einträgen von Versandhäusern wo ich gekauft habe (keine negativen Einträge).

Wenn der AG durch ein pol. Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und dem ersten Teil der SCHUFA-Bonitätsauskunft doch sieht, dass ich ein finanziell gesunder Mensch bin und meinen Verpflichtungen immer nachgekommen bin, sollte ihm das doch reichen.

*Nach den mir gegebenen Informationen, ist die Aushändigung des Teil 1 durchaus zur Vorlage bei einem potentiellen Arbeitgeber geläufig. Dieser dient der Weitergabe an Dritte und soll die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.

Der Teil 2 sei allerdings ausschließlich für private Zwecke vorgesehen, da in diesem ALLE zu meiner Person geführten Daten enthalten sind.*

Vom Unternehmen und auch einem Mitarbeiter des Unternehmens, den ich in dieser Sache mal befragt habe, wird mir das Gefühl entgegengebracht, ich würde mich "anstellen" und man könne das nicht verstehen, wie jemand aus diesem Grund eventuell den Job nicht antreten möchte. Auch wenn mir gesagt wird, nicht alle Daten in Teil 2 würden das Unternehmen interessieren, aber trotzdem haben sie die...darum geht es mir. Schwärzen dürfe ich nichts, weil dahinter könnte sich ja dann etwas verbergen.

Wie sehen andere das, stelle ich mich da wirklich so an, nur weil ich meine Privatsphäre schützen möchte?

Datenschutz, Bewerbung, Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Freiberufler, Schufa, Arbeitgeberwechsel, bonitaetsauskunft, Handelsvertreter
Selbständigkeit neben dem Hauptberuf?

Diese Frage gab es hier schon öfters, das kann ich mir denken. Jedoch sind gehen die Antworten sehr weit auseinander und decken nicht alle Fragen ab, die ich zu dem Thema habe.

Ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis und besitze die Steuerklasse I. Zusätzlich möchte ich noch etwas Geld nebenher verdienen mit Webprogrammierung (ich weiß, dass es viele Webdesigner gibt).

Ich habe nun vieles im Internet Recherchiert und blicke nun überhaupt nicht mehr durch - so, dass ich euch nun um Hilfe bitten muss, damit ich da ein wenig Ordnung in dieses Wirr-Warr bringen kann.

Die Tätigkeit würde ich nicht alleine als Webdesign bezeichnen, da noch vieles hinzu kommt, was nicht unbedingt mit der künstlerischen Tätigkeit zu tun hat. Somit fällt man nicht in die Hände der Künstlersozialkasse (KSK) - oder doch?

Wie ist das überhaupt mit der KSK? Muss man an den Verein zahlen, auch wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt?

Ist es noch eine freiberufliche Tätigkeit oder fällt es schon unter eine gewerbliche Tätigkeit? Der Jahresumsatz wäre weit unterhalb der 17.500,- € Marke, jedoch ein gutes Stück über 450,- € pro Monat ..

Wie wirkt es sich auf die Steuerklasse für die Nebentätigkeit aus? Bedeutet es zwangsläufig Steuerklasse VI oder hat man noch gute Chancen und wird befreit?

Für jede Antwort die ein wenig Klarheit in die Sache bringt, bin ich sehr dankbar.

Grüße

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Steuerklasse, Freibetrag
Mystery Shopping! Wie richtig vorgehen? Was ist zu beachten? (Finanzamt)

Hallo, Neue Woche, neue Aufgaben.

Ich führe gelegentlich seit einigen Wochen Nebenberufliche tätigkeiten, die noch nicht die 400€ grenze übersteigen. (Habe ich auch nicht vor, dass zu übersteigen!) Soweit ich weiß liegt diese bei 410€. Korrigiert mich bitte wenn ich unrecht habe. Ab 410€ fällt SV und RV an. Ich habe mich jetzt die letzten Stunden damit befasst, das ganze im Internet zu recherchieren, die angaben sind alle jedoch immer sehr allgemein. Es gibt wenig explizite Informationen zum Mystery Shopping.

Wie gehe ich richtig vor? Ab wann fallen Steuer an? Ab welchem Betrag muss man eine Einkommenssteuererkläung machen? Ähnelt diese einer Steuererklärung, die Ottonormalverbraucher auch machen? Was passiert bei dieser Einkommenssteuererklärung?

Muss ich die anfallenden Steuer dann mit der Einkommenssteuer entrichten oder monatlich oder wie? (Die Vergütungen kommen ja relativ unregelmäßig, so dass man mal einen Monat überhaupt keine Vergütung erhält und auf dem darafufolgenden Monat gleich einen halben Monatsgehalt. Es sind auch immer kleine beträge die man, auf den Monat verteilt, bekommt. Je nachdem welche Tests man durchgeführt hat) Was ist zu beachten bei der Einkommenstuererkläung? Was kommt dort rein und was nicht?

Welches Formular ist das richtige zum Anmelden beim Finanzanmt? Was ist dort zu beachten?

Oh gott, dass sind sehr viele Fragen, aber ich möchte nichts falsch machen, da dies ja doch eine ernste Angelegenheit und man sich ja ziemlich in etwas rein reiten kann.

Ich danke euch ganz herzlich im vorraus und freue mich auf eure Antworten.

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Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

Hallo, nach viel Internetrecherche möchte ich gerne Rat um meinen speziellen Fall einholen. Bin über jede Hilfestellung dankbar.

Meine Situation:

  • Student (~80€ KVbeitrag/Monat)
  • kein Kindergeld/Bafög/sonstige staatl. Unterstützung
  • seit 6/2014 als freiberuflicher Mediengestalter beim Finanzamt gemeldet
  • seit 12/2014 kontinuierliche freiberufliche Tätigkeit, Verdienst rund 600€/Monat, wird sich ab März ändern, kann mehr oder weniger werden, kann ich auf jeden fall beeinflussen
  • bin seit 1/2015 Werkstudent mit Arbeitszeit 16h/Woche = Verdienst 576€/Monat

Jetzt wurde mir vom Arbeitgeber, bei dem ich vor Kurzem als Werkstudent angefangen habe, angeboten, für sie auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung, wären wahrscheinlich 704€/Monat.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Viele Fragen, bin dankbar für jede Antwort und dass Ihr Euch Zeit nehmt, mir zu helfen!

Besten Gruß M.

Steuern, Krankenversicherung, Einkommen, Freiberufler, Mediengestalter, Student
Arbeiten als Immobilienmakler?

Guten Abend,

nachdem ich mich hier auf der Website etwas durchgelesen habe und selbst im Internet recherchiert habe ergibt sich für mich immer noch die ein oder andere Frage zu dem Thema "Arbeiten als Immobilienmakler".

Sehr gerne würde ich im Außendienst in der Immobilienbranche tätig sein. Hierzu mache ich nächstes Jahr als Grundlage meinen zertifizierten Immobilienmakler. Bis dahin möchte ich mich so informativ wie möglich über das Berufsbild informieren um den vernünftigsten Weg einzuschlagen.

Ich sollte vorab erwähnen das ich bisher sehr wenige Berührungspunkte mit dem Thema "Selbstständigkeit" hatte und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Mittlerweile bin ich zu der Erkenntnis gekommen das man bei dem Begriff "Selbstständig" zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender unterscheidet.

Kann man als Immobilienmakler als freiberuflicher tätig sein? Fallbeispiel: Ein Immobilienunternehmen bietet mir an im Namen von deren zu arbeiten. Somit wäre doch der Geschäftsführer der Gewerbetreibende und ich der Freiberufler. Bei jedem Verkauf/Vermietung erhalte ich von der Provision 30 % das ist natürlich vorher vertraglich fixiert. Das heißt bei jedem Abschluss stelle ich Ihn eine Rechnung aus die er begleicht. Der Betrag wäre somit mein Verdienst.

Ist das an sich so korrekt?! Welches Arbeitsverhältnis geht man als Freiberufler ein wenn man in einem Immobilienunternehmen einsteigt?

Falls ja was muss man als Freiberufler alles beachten oder mitbringen/beantragen?

Bin dankbar für jede Antwort.

Liebe Grüße

Selbständigkeit, selbstständig, Immobilien, Vertrag, Freiberufler, Gewerbe, Makler
Gewerbeschein - wieviel darf ich denn nun verdienen?

Ich würde gerne am Wochenende mit einem Kleingewerbe (ich glaube es wäre in diesem Fall freischaffende Künstlerin?) ein wenig Geld verdienen. Die junge Frau beim Finanzamt hat mir gesagt, dass ich mit einem Kleingewerbe 17.500€ im Jahr umsetzen darf. Heißt, dass ich ein formloses Schreiben bei meiner Steuererklärung beifüge mit allen Ein- und Ausnahmen und wenn nicht mehr als 17.500€ bei rum gekommen ist, liegt dieses Geld noch im Steuerfreibetrag. Zusätzlich sagte sie mir, dass, wenn ich einen anderen Job habe - sei es nun 400€ oder Teilzeit - haben diese Jobs rein garnichts mit dem Geld bzw. den Steuern meines Gewerbes zu tun. Jetzt steige ich da aber nicht mehr hinter, weil ja in diesen undurchsichtigen Gesetzen, jeder was anderes behauptet.

Ist es wirklich so, dass ich im Jahr NUR mit meinem Gewerbe 17.500€ Steuerfrei verdienen darf oder kann? Oder ist es vielleicht so, was mir realistischer vorkommt, dass mein Gesamtjahreseinkommen, mit z.B. 400€-Job nicht über 17.500€ kommen darf, um Steuerfrei zu arbeiten? Wie sieht es eigentlich aus mit der Krankenversicherung? Wenn ich noch zusätzlich einen 400€-Job habe, bin ich noch über meine Familie versichert. Bleibt es auch dabei, wenn ich zusätzlich noch ein Kleingewerbe anmelde?

Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Denn ich habe das Gefühl, keiner was so wirklich was Sache ist... :(

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Freiberuflicher Webentwickler

Hallo, nach der Gewerbeanmeldung bin ich nun dazu angehalten worden, meine Selbstständigkeit mit der steuerlichen Erfassung abzuschließen um endlich meine Steuernummer zu erhalten.

Zur Gewerbeanmeldung hatte ich angegeben: Softwareentwicklung & -beratung als ausgeführte Tätigkeit.

Das ganze soll eine nebenberufliche Tätigkeit sein. Mein Problem sind nun folgende Punkte: # Ehegatte Eine Hochzeit ist momentan geplant, aber noch nicht vollzogen. Wie verhält sich dies hier soll ich präventiv bereits eintragen oder erst nachtragen lassen?

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
  • Was gebe ich bei einer Gründung zum 23.07.2014 unter "nichtselbstständiger Arbeit" an?
  • Trage ich meinen geschätzten Verdienst aus der Selbständigen Arbeit unter selbstständiger Arbeit oder "Gewerbebetrieb" ein?
Bankkonto

Ich möchte im Zuge der Selbstständigkeit ein eigenes Geschäftskonto eröffnen. Hierfür muss ich meine Berufsgruppe angeben. Softwareentwicklung und -beratung findet sich aber nicht unter Freiberufler (im Online-Antrag) aber auch nicht unter "Selbstständigkeit". Jedoch würde ich unter "Selbstständigkeit" den Punkt "Dienstleistungen (sonstige)" nehmen können. Kann es hierbei zu Problemen kommen? Ich möchte schlichtweg freiberuflich für Agenturen und Co tätig werden aber auch meine Dienstleistungen Unternehmen und Vereinen aus meiner Umgebung anbieten.

Kann mir hierzu jemand helfen?

** ich weiß, dass mir hier keine Steuerberatung erteilt werden kann. Ich benötige lediglich Ausfüllhilfe da die mitgelieferte Ausfüllhilfe nur sagt, dass ich diese Angaben dort machen soll.

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Kunde unzufrieden, muss er trotzdem zahlen?

Guten Morgen miteinander. Ich habe folgendes und das 1. Mal so ein Problem. Ich habe für einen Kunden einen Auftrag erledigt. Der Kunde ist überhaupt nicht zufrieden, und hat böse Kritik an mir abgelassen. Es wirkte schon beleidigend. Ich habe dem Kunden angeboten Änderungen vorzunehmen. Dies nimmt er nicht war. Jetzt reagiert der Kunde nicht mehr auf meine Mail. Ich erklärte ihm noch einmal das er die Möglichkeit hat kleinere Änderungen vornehmen zu lassen. Ich habe das gemacht was der Kunde mir als Vorlage gab.

Ich habe ihm dann noch erklärt, dass wenn er keine Änderungen mehr will er die Rechnung trotzdem erhält oder wenn er das Projekt nicht möchte er eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Ich habe mir das aus folgendem Grund erlaubt zu schreiben.

Der Kunde hat in seinem Auftrag bestätigt mit meinen Regeln/Ablauf einverstanden zu sein. Vorher kann man den Auftrag nicht abschicken und eine Auftragsbestätigung per Mail hat er auch bekommen mit dem Ablauf im Anhang (PDF). Die PDF ist sogar kopiergeschützt, sie ist nicht veränderbar.

In meinem Ablauf/Regeln steht drin das diese Aufträge (das was ich halt anbiete) vom gesetzl. Widerrufs/Rückgaberecht ausgeschlossen ist, wegen Sonderanfertigung usw.

Jetzt bin ich hin und her gerissen ob ich vielleicht nicht einfach alles komplett lassen soll und gut. Ich meine der Kunde hat es so ja akzeptiert mit der Bestätigung. Bin doch im Recht oder nicht? Beispiele gibt es auf meiner Seite genug. Oder soll ich jetzt einfach die Rechnung schicken? Aber wenn der Kunde unzufrieden ist, hab ich kein gutes Gefühl dabei :( Ich hatte damit auch Zeit verschwendet. Und das ist das 1. Mal das so was passiert ist. Mache da jetzt seit 1 1/2 Jahre. Bisher waren alle zufrieden.

Danke für eure Ratschläge. Weiß echt nicht wie ich es richtig mache. Gruß P.S: Mir ist bewusst das ich hier keine Rechtberatung bekomme. Ich suche nur Meinungen.

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Doppeltes Beschäftigungsverhältnis zulässig?

Liebe Community,

ich habe eine Frage, bei der es sich um die Zulässigkeit eines doppelten Beschäftigungsverhältnisses handelt.

Der konkrete Fall:

Mein Arbeitgeber baut ca. ein Drittel der Belegschaft ab und hat hierfür mit dem Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt. Gemäß Sozialauswahl bin ich von dem Stellenabbau betroffen (30 Jahre alt, 5 Jahre dabei, ledig, keine Kinder). Daraufhin habe ich mit meinem Arbeitgeber einen "Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" per 30.06.13 unterschrieben. Des Weiteren werde ich von meinem aktuellen Arbeitgeber ab dem 01.04.2013 bis Vertragsende "unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt" (quasi 3 Monate bezahlter Urlaub).

Mittlerweile habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden (bzw. wurde von einem Headhunter angesprochen). Die Arbeitsbedingungen etc. sind sehr gut und das Angebot finanziell sehr lukrativ. Die Vertragsunterzeichnung ist nur noch Formsache und soll kommende Woche stattfinden.

Es gibt jedoch 2 "Einschränkungen": die Stelle ist ab dem 01.04. frei und ich müsste als Selbstständiger/Freiberufler beginnen. Es handelt sich hierbei um ein langfristiges Projekt (min. 3 Jahre) und ich bin dem Freiberuflertum durchauchs nicht abgeneigt.

Allerdings soll die Stelle schnellstmöglich besetzt werden. Nun befürchte ich, dass wenn ich bis zum 01.07.13 warte, diese Stelle anderweitig vergeben werden könnte und mir dadurch diese Möglichkeit entgeht.

Daher nun meine Frage(n): ist es (steuer-)rechtlich zulässig, direkt zu Beginn meiner Freistellung mich selbstständig zu machen und quasi "auf eigene Rechnung" arbeitend diese Anstellung anzunehmen? Was müsste ich steuerrechtlich beachten? Ich würde ja weiterhin 3 Monate lang normales Gehalt von meinem Arbeitgeber beziehen. Müsste ich dieses Gehalt gesondert versteuern?

Des Weiteren ist in meinem Aufhebungsvertrag kein Passus über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit enthalten. Der neue Arbeitgeber ist auch nicht in derselben Branche tätig oder gar ein Konkurrent meines aktuellen Arbeitgebers.

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.

Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Freiberufler, freistellung, Steuerrecht

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