Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

Hi!

Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.

Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.

Aber lohnt sich das?

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?

Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!

Steuern, Selbständigkeit, Nebenjob, Recht, Minijob, Steuererklärung, Freiberufler, Nebenberuf, Freibetrag, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Freiberufler in Deutschland nur Betriebsstätte möglich oder Wohnsitz nötig?

Das Problem ist folgendes:

Ich möchte (muss) mich in Deutschland als Freiberufler melden, weil ich hier beschränkt steuerpflichtig bin. Von den Umsätzen her kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauche also keine UStID.

Ich verfüge, da ich im Moment auf Dauer-Reise bin, nur noch über eine Postadresse in Österreich, aber nicht mehr über einen gemeldeten Wohnsitz. Der wird erst am Ende der Reise (2019) in Schweden wieder entstehen.

Das Geschäft (und der steuerliche Sitz) soll dann weiterhin in Deutschland bleiben - ich arbeite komplett online.

Ein Büro in Deutschland ist (in einem Coworking Space) aber dauerhaft vorhanden - und tatsächlich existent, der Schreibtisch im Space gehört mir allein.

Bei der Anmeldung als Freiberufler in Deutschland wird eine persönliche Adresse abgefragt. Kann ich die einfach offen lassen und nur die Betriebsstätte (Büro) angeben? Oder unter der Adresse einfach die Büroanschrift angeben?

Kann ich ansonsten (wenn das beides nicht möglich ist) die österreichische Postanschrift angeben? Die Post dort wird auch entgegengenommen (von meinen Eltern). Eigenhändige Sendungen natürlich nicht, da ich dort nicht bin, sondern nur an meiner Büroanschrift, bzw. in der Nähe.

Bereits 5 Steuerberater waren mit der Frage heillos überfordert, ich hoffe dass mir von euch jemand eine schlüssige Antwort geben kann. :)

Liebe Grüße

Recht, Finanzamt, Freiberufler, Steuerberater
Freiberuflich - oder Gewerbetreibend?

Hallo zusammen. Ich möchte nächstes Jahr selbstständig, nebenberuflich als Natur- und Umweltpädagogin arbeiten.

Ich bin mir nun leider nicht sicher, ob ich dies Freiberuflich machen kann oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss?

Zu meiner späteren Tätigkeit: Ich werde im Rahmen eines Naturschutzbunds Veranstaltungen und Exkursionen anbieten. Da ich vermutlich mehr Exkursionen haben werde, als unter die Ehrenamtliche Tätigkeit fallen, muss ich mich "schlau machen", ob ich mich als Freiberufler beim Finanzamt melden muss, oder ob ich ein Gewerbe anmelden muss. Auch werde/möchte ich eigene Angebote anbieten, welche nicht über einen Verein oder Naturschutzbund anfallen. Ich finde nun zwar zahlreiche Berufe, welche unter die freiberufliche Tätigkeit fallen, jedoch ist Natur- und Umweltpädagoge nicht speziell aufgelistet. Ein Verkauf irgendwelcher Waren ist nicht geplant. Es handelt sich um Angebote, welche der Vermittlung von Natur und Umwelt dienen. Also wirklich "nur" Führungen durch die Natur.

Zählt diese Tätigkeit somit unter unterrichtende und erzieherische Berufe (Aufsichtspflicht unterliegt den Lehrern bzw. Erwachsenen)? Oder wie muss ich mir das vorstellen?

Ich werde natürlich auch noch beim Finanzamt nachfragen, möchte mich jedoch bereits im Vorfeld erkundigen.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

VlG Andrea

Steuern, Recht, Finanzamt, Freiberufler, Gewerbeamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Darf man als Gewerbetreibender Webdesigner / Grafikdesigner ein Nutzungsrecht (z.B. für ein Logo oder Illustration) mit 7% besteuern?

Webdesign wird vom Finanzamt bekanntlich als Gewerbe eingestuft. Wenn man aber zusätzlich noch Grafikdesign anbietet, dann ist es eine "gemischte" Tätigkeit. Darf ich in diesem Fall, obwohl ich kein Freiberufler bin, dennoch 7% MwSt. berechnen, oder sind diese 7% nur freiberuflichen Grafikern vorbehalten?

Es sind nicht grafische Dienstleistungen wie z.B. Bilder+Illustrationen bearbeiten, ausschneiden, nachzeichnen, vektorisieren etc. gemeint. Auch nicht einfache Icons für z.B. Suchen, Drucken usw. Das ist gewerblich und muss mit 19% MwSt. deklariert werden und ist mir klar. (Stichwort: Gebrauchsgegenstand)

Ich meine jetzt z.B. individuelle Logos, Handzeichnungen, Buch-Cover etc. und andere kreative Grafiken+Illustrationen die unter das Urhebergesetz fallen und wo die Nutzungsgebühren anhand eines Nutzungsfaktors berechnet werden.

Ich habe gelesen das man auch zwei Betriebe führen kann: Einen künstlerisch-freiberuflichen und einen gewerblichen. Dann müsste aber alles buchhalterisch und steuerlich streng getrennt werden, sonst würde alles komplett als gewerblich eingestuft. Muss ich evtl. so vorgehen um 7% MwSt. berechnen zu dürfen?

Nein, meinen Steuerberater habe ich noch nicht gefragt... diesen Hinweis mir bitte ersparen... Er hatte mir nur mal nebenbei gesagt: "Einfach alles mit 19%, dann sind sie immer auf der sicheren Seite". Das habe ich jetzt auch schon oft gelesen, kann aber nicht die Lösung sein.

Es ist alles sehr verwirrend und ich hab das noch nicht richtig kapiert! Kennt sich eventuell jemand damit in der Praxis aus und kann mir ein paar Tipps geben, ob ich das als Selbstständiger darf und ob es evtl. Probleme geben kann? (7% MwSt.).

Vielen Dank!

Steuern, Recht, Grafikdesign, Freiberufler, Gewerbe, Illustration, Selbstständiger, Steuerrecht
Freiberufler im Callcenter als Student? Steuern?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich gestern einen Vertrag Bzw eine Vereinbarung unterschrieben um bei einem Callcenter zu arbeiten. Jetzt bin ich dort als freiberufliche Telefoninterviewerin tätig. Der Verdienst klingt erstmal ganz gut. In der Regel 10€ die Stunde, am Wochenende 12-15€ und nach 20 Uhr 20€ die Stunde. Als armer Student lässt man sich von solchen Aussichten natürlich schnell blenden. Hinzu kommt, dass viele in meinem Bekanntenkreis dort arbeiten und sich dumm und dämlich verdienen. Jetzt habe ich mal recherchiert und herausgefunden, dass ich relativ hohe Steuern zahlen muss und mich selber Krankenversichern muss und zusätzlich muss ich mich beim Finanzamt als selbstständig melden. Da habe ich bei den bekannten mal nachgefragt und da stellte sich heraus dass die Ganoven ihre Tätigkeit einfach nicht angemeldet haben. Jetzt meine erste Frage: wie bescheuert ist es, sich auf die bösen Stimmen zu verlassen und sich auch nicht beim Finanzamt zu melden mit der Ausrede dass der Verdienst viel höher ist und „bisher nie was passiert“ ist?

Und gleich die zweite Frage hinterher: ich würde die Woche die für Studenten zugelassenen 20 Stunden arbeiten und würde dann auf etwa 1100€ im Monat kommen. Ich bin 20, wohne zuhause und bin in der Familienversicherung (falls diese Informationen nützlich sind. Wenn weitere Infos benötigt werden gebe ich die natürlich gerne!) Lohnt es sich überhaupt sich die Mühe zu machen oder werde ich nach Abzügen sowieso nur noch knapp über 450€ sein und kann dann auch eine geringfügige Beschäftigung annehmen ohne den Stress mit Steuern und co ?

Und eine letzte Frage: ich fange die Tätigkeit jetzt im November an. Ich habe also nur noch anderthalb Monate im Jahr in denen ich verdiene und werde dementsprechend auch nicht über diese 5500€ Grenze kommen. Muss ich das jetz trotzdem angeben/versteuern ?

Verzeiht mir die ganzen umständlichen Fragen aber ich bin eine Niete in sowas und hoffe auf ganz viel hilfreichen Rat. Werde im Notfall natürlich auch zum Steuerberater gehen aber ich habe noch die Hoffnung dass es einfacher sein kann als gedacht.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Steuern, Studium, Geld, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Callcenter, Finanzamt, Freiberufler, Ausbildung und Studium
(Wie/Wo) kann ich ohne Studium und kostenschwere Schauspielausbildung einsteigen beim Theater?

Hallo.

Ich bin 22 Jahre alt und sehr fasziniert von der Schauspielerei auf der Bühne. Erfahrungen habe ich bisher keine gesammelt, habe eine Ausbildung zur Verkäuferin abgeschlossen, möchte zukünftig jedoch nicht in meinem erlernten Beruf Fuss fassen.

Von klein auf war ich sehr begeisterungsfähig, impulsiv, sensibel, verträumt, oft ziemlich gegensätzlich in meiner Art - und von unterschiedlichen Persönlichkeiten der Vergangenheit sowie Gegenwart und deren Leben fasziniert. Deutsch (fantasieren + schreiben) und Musik waren bis zu meinem Schulabschluss meine Lieblingsfächer geblieben. Mit der Pubertät begann langsam meine Begeisterung für natürliche, authentische Filmschauspieler- innen der 70-er, 80-er und 90-er Jahre. Ich bin mir dessen bewusst, dass jede Epoche andere Kunst macht, was selbstverständlich auch für die Schauspielerei gilt. Mir ist es eher wichtig, zu verdeutlichen, dass ich keine Wahnsinnskarriere anstrebe und nur ernsthafte, menschliche Schauspieler ohne medialen Schnickschnack verehre. Vielleicht, weil ich als Mensch selbst "natürlicher Natur" bin, was ich gar nicht selten höre.

Kurz gesagt: Schon früh hat sich bei mir eine ausgeprägte und breite Palette an Emotionalität abgezeichnet. Gefühle verbergen konnte und wollte ich noch nie. Weder gute noch schlechte. Bis vor etwa zwei Jahren empfand ich dies als Fluch. Inzwischen bin ich fest davon überzeugt, meiner Sensibilität und meinem feinen Gespür für die Zwischenmenschlichkeit Raum und Sinn zu schenken, endlich damit aufzuhören, diese Eigenschaften als Schwäche anzusehen, sondern als Stärke einzusetzen. Am besten beruflich!

So kam schleichend das Interesse für die Schauspielerei in mir auf. Mal laien-hobbymässig, mal ernsthaft mit Ausbildungsplänen etc.. Ich habe einen Sekundarschulabschluss, der in etwa dem deutschen Realschulabschluss entspricht. Meine Lehre hat, wie bereits erzählt, nichts mit Bühne oder Kunst zu tun. Nun die wichtige Frage: Ist es überhaupt möglich, ohne Bezirkschule/Gymnasium sowie ohne jegliche Bühnenerfahrung und - ganz wichtig - ohne die Möglichkeit der Finanzierung einer teuren Schauspielausbildung in Form eines Studiums, in diese Branche einzusteigen?

Besteht realistisch gesehen die Chance, sich ohne Studium und Vitamin B als Hobby durch kleine Theatergruppen empor zu arbeiten? Wer hat Erfahrungen in dieser Richtung gemacht, kennt jemanden, der ohne fette Brieftasche und Privatschule zum professionellen Bühnenschauspieler geworden ist?

Danke.

Julia

Schauspieler, Kunst, Studium, Verein, Ausbildung, Bühne, Freiberufler, Gruppe, Theater
Was verdient ein freiberuflicher Fahrlehrer auf die Stunde von ... bis?

Ich weiss dass bei uns ein angestellter Fahrlehrer in der Stunde 15 Euro bekommt. Ich selbst bin Holztechniker und überlege mir den Fahrlehrerschein zu machen, da eine Firma wo ich gearbeitet habe, Insolvenz anmeldete. Jetzt wollte ich fragen was ein freiberuflicher Fahrlehrer verdient, weil man sich ja selbst Kranken- und Rentenversichern muss und kein Urlaub hat und sollte man erkranken für die Zeit keinen Lohn hat. Ich habe den LKW-Führerschein und müsste den schon mal nicht mehr machen. Kostet zwar immer noch rund 10.000 Euro aber der LKW-Führerschein soll jetzt ja auch 3000 bis 4000 Euro kosten und das hätte ich zumindest gespart. Bin mir überlegen den Fahrlehrerschein zu machen und dann bei zwei Fahrschulen in Teilzeit zu arbeiten, eine in Festanstellung und eine wo ich freiberuflich arbeiten kann.. Dann bräuchte man für die freiberufliche Tätigkeit vielleicht keine Krankenversicherung und sollte man erkranken, hätte man zumindest Krankengeld aus der Teilzeitstelle. Später möchte ich noch den Seminarleiter machen. Schade dass man mit einem betriebswirtschaftlichen Studium nichts angerechnet bekommt. Hat hier jemand Erfahrung? Ich weiß, dass das kein Traumjob ist. Oft fährt man bis 22 oder 23Uhr und auch am Samstag. Aber immer noch besser als arbeitslos zu sein, bzw. Rente zu erhalten die nur 800 Euro beträgt.

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Ausbildung, Fahrlehrer, Freiberufler, Vergütung, Ausbildung und Studium
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

Kündigung, Freelancer, Freiberufler, Personaldienstleister, Vertragsrecht
Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Hi zusammen,

ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und muss mich nun erstmals mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Diese Tätigkeit ist nur vorübergehend und ich bin leider kein ambitionierter BWLer, sodass ich mich in diesen Themen nicht besonders gut auskenne.

Meine Frage bezieht sich auf den Bemessungszeitraum der Steuer. Ich habe die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2016 begonnen (und sie wird voraussichtlich bis Mai 2017 andauern).

Im Internet ist mehrfach zu lesen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 ende am 31.Mai 2017. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Einkünfte aus den Monaten Juli-Dezember 2016 versteuert.

Was mich nun etwas verwirrt ist, dass ich im Fragebogen zur Vorsteuerlichen Erfassung in Zeile 125 (Punkt 4 - Angaben zur Gewinnermittlung) bei dem Punkt "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" JA angekreuzt und den Beginn des Wirtschaftsjahres mit 01.07.2016 datiert habe (vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung).

Demnach liefe der Steuerbemessungszeitraum dann ja vom 01.07.2016-30.06.2017 (?)

Nun gibt es ja den Steuerfreibetrag von 17.500,- EUR, den ich im Jahr 2016 (Juli-Dezember) nicht überschreite. Demnach müsste ich dann auch keine Umsatzsteuer zahlen. Im Jahr 2017 (Januar-Mai) wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter der Freibetragsgrenze von 17.500,- EUR. Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag.

Nun die eigentliche Frage, da ich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nur ca. 6 Monate arbeite, müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden, sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle oder habe ich durch ein falsch gesetztes Kreuz veranlasst, dass der Steuerbemessungszeitraum der Zeit von Juli 2016 bis Juni 2017 entspricht?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen, für mich selbst ist dieser Bereich großes Neuland und ich wäre für eine hilfreiche Antwort äußerst dankbar!

Vielen Dank und mit besten Grüßen

Martin

Steuern, Steuererklärung, Freiberufler
Wie teuer und schwierig ist die Anzeige einer Nutzungsänderung für ein Behandlungszimmer im Privathaus für eine Psychologische Privatpraxis in NRW?

Ich bin Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut und möchte in meinem Privathaus nebenberuflich Patienten behandeln. Pro Woche werden es nicht mehr als drei, vier Patienten, bzw. Termine sein, also nur geringes 'Kundenaufkommen'. Das Zimmer hat 16,5 qm und wird ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt. Es ist über den zentralen Flur des Hauses erreichbar und liegt fast direkt neben der Eingangstür im Erdgeschoß, d.h. Patienten müssen nicht durch das ganze Haus, sondern nur ein, zwei Meter durch den Hausflur. Vom Hausflur aus geht es auch zu einer Toilette, die allerdings auch privat genutzt wird. Zwei Einstellplätze sind auf dem Privatgelände vorhanden. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse.

So weit ich weiß, muss ich dafür eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt nur anzeigen. Was mir aber unklar ist:

-Wie zeige ich eine Nutzungsänderung an? Geht das formlos? Teile ich das lediglich in einem Schreiben mit? Wie ist das Verfahren?

-Aus welchen Gründen könnte mir die Nutzungsänderung verweigert werden?

-Kann es sein, dass ich Auflagen bekomme? (Brandschutz etc.)

-Wie hoch sind die Gebühren für die Nutzungsänderung?

-Wie lange dauert so ein Verfahren?

-Hat so eine Nutzungsänderung steuerliche Konsequenzen? (Grundsteuer etc.)

-Welche Konsequenzen hat es, wenn man für seinen Praxisraum keine Nutzungsänderung beantragt? Was passiert im Zweifelsfalle?

Baurecht, Freiberufler, Praxis, Psychologe, Psychotherapeut, Nutzungsänderung
Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Video, Film, Name, Dienstleistung, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, Künstler, Produktion, Steuerberater, Umsatzsteuer, Künstlername
Freiberuflich trotz Vollzeit?

Guten Tag,

ich bin seit einigen Monaten nebenberuflich freiberuflich tätig, da ich arbeitslos war und nicht nur stumpf rumsitzen wollte. Nun habe ich ab August eine Stelle, möchte meine Freiberuflichkeit aber weiterhin fortführen (diese bestand ja VOR dem Arbeitsverhältnis, mein AG weiß, dass ich diese Tätigkeit ausführe). Mein Arbeitsvertrag regelt dies auch über Anzeigepflicht in einem Passes.

Nun habe ich aber eine Vollzeit, 40 h Woche. Alle Beispiele die ich finde, lassen sich nur über 38 und 39 h Wochen aus, die für mich nicht hilfreich sind. Ich möchte meine Freiberuflichkeit nur als quasi "Zubrot" von 5-15 h im Monat weiterführen, da ich mittlerweile einige Auftraggeber habe, die mich sehr regelmäßig aufsuchen. Meine Tätigkeit steht in keinerlei Konkurrenz zu meinem neuen AG. Ich arbeite in meinem Hauptjob nicht an den Wochenenden. Bereits im Erstgespräch habe ich kurz angemerkt, das sich meine Tätigkeit gerne weiterführen würde, dies wurde zwar von der Personalerin notiert, es wurde jedoch weder zu diesem Zeitpunkt, noch beim Zweitgespräch wieder angesprochen.

Kann mir mein neuer AG die Weiterführung meiner Freiberuflichkeit unter diesen Umständen untersagen? Ich hänge wirklich sehr daran, da mir die Arbeit sehr viel Spaß macht und auch der Weiterentwicklung meiner Fähigkeiten (die teilw. jobrelevant sind) dient.

Vielen Dank für jegliche Antworten!

Nebenjob, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Freiberufler
Einkommensteuer als befristeter freiberuflicher Illustrator?

Hallo alle zusammen. Ich hoffe hier kann mir jemand von euch weiterhelfen. Ich habe jetzt eine Ewigkeit rumgegoogled und bin jetzt ehrlich gesagt verwirrter als vorher. :D

Daher kurz zu meiner Situation: Bis Ende Januar bin ich noch Student, aber ab Februar oder vielleicht schon früher habe ich ein Angebot bekommen, als Freelancer für eine Firma als Illustrator zu arbeiten. Das werde ich voraussichtlich höchstens 2 Monate tun. Soweit weiß ich, dass ich als freiberuflicher Illustrator kein Gewerbe anmelden muss. Ich will mich schon seit Tagen mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, aber das ist zum Jahreswechsel etwas schwierig. Deshalb hoffe ich hier etwas früher eine Antwort zu bekommen, bevor ich den Rest später abkläre. Im Internet habe ich diverse Dinge gelesen, darunter, dass die Einkommenssteuer erst ab einem Betrag von rund 8500 € Gewinn im Jahr fällig wird. Im Moment plane ich nur für diese höchstens zwei Monate als Freelancer zu arbeiten und mir dann eine Designagentur zu suchen, wo ich dann fest angestellt bin (gehe also davon aus, dass ich nicht 8500 € verdienen werde für diese Zeit). Bedeutet das, dass ich keine Einkommenssteuer oder generell gar keine Steuer berechnen muss? Oder was mache ich jetzt am besten? Da ich mich da gar nicht auskenne hoffe ich, dass mir jemand weiter helfen kann und mir sagen kann was ich alles machen/beachten muss. Im Moment bin ich einfach nur verwirrt und unsicher.

Danke schonmal im Vorraus!

Einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler

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