Freiberuflicher Heilerziehungspfleger?

hallo liebe Leserinnen und Leser.
Mir geht es heute um die Frage ob jemand Erfahrungen oder Ideen hat, wie man sich als Heilerzihungspfleger selbstständig machen kann und wie rentabel das ist.

Ich bin seit 12 Jahren in der Behindertenhilfe tätig und seit 7 Jahren Heilerziehungspfleger. Ich hab es Karrieretechnisch weit gebracht. War auch zunächst in der mittleren und zuletzt in der Höheren Führungsebene als Bereichsleitung (80 Mitarbeiter/ 60 Klienten) tätig und habe hier gemerkt, dass ich am liebsten mein eigener Chef wäre. Bzw. Auch am liebsten eigenständig ohne Kollegen und Mitarbeiter arbeiten möchte. Ich bin durchaus Teamfähig! Möchte aber nicht mehr über einen längeren Zeitraum mit denselben Kollegen arbeiten.

Daher dachte ich mir, ob es nicht die Möglichkeit gäbe, gerade beim anhaltenden Mangel an Fachkräften sich als freiberuflicher Hep selbstständig zu machen und in verschiedenen Einrichtungen punktuell vorstellig zu werden und seine Dienste anzubieten?

Praktisch stelle ich mir vor bei Einrichtungen im Landkreis meinen Flyer zu hinterlegen und dann nach Terminvereinbarung gerne auch über einen längeren Zeitraum punktuell in den Einrichtungen Dienste zu übernehmen. Direkt im Gruppendienst, gerne aber auch im administrativen Bereich.

Die Frage die ich mir ständig stelle - wie ist das mit der Finanzierung dieser Stelle.
über Sozial und Pflegeleistungen? Muss ich diese dann selbst mit dem Kostenträger abrechnen? Bin ich als Hep dazu befugt?
bezahlt mich die jeweilige Einrichtung mit einem pauschalen Stundensatz?
Bezahlen mich die Bewohner aus eigener Tasche? Mit der Finanzierung von stationären und ambulanten Einrichtungen kenne ich mich aus. Eingliederungshilfe, persönliches Budget, isolierte Teilhabe usw. Also hier Bedarf es keiner Klärung.

Zu meiner privaten Situation. Männlich, Ende 20 keine Kinder (auch nicht in Planung).

ich freu mich über eure Antworten!
Vielen Dank!

Selbständigkeit, Pädagogik, Recht, Freiberufler, Heilerziehungspflege, Hep, Soziales, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

Hi!

Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.

Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.

Aber lohnt sich das?

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?

Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!

Steuern, Selbständigkeit, Nebenjob, Recht, Minijob, Steuererklärung, Freiberufler, Nebenberuf, Freibetrag, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kunde unzufrieden, muss er trotzdem zahlen?

Guten Morgen miteinander. Ich habe folgendes und das 1. Mal so ein Problem. Ich habe für einen Kunden einen Auftrag erledigt. Der Kunde ist überhaupt nicht zufrieden, und hat böse Kritik an mir abgelassen. Es wirkte schon beleidigend. Ich habe dem Kunden angeboten Änderungen vorzunehmen. Dies nimmt er nicht war. Jetzt reagiert der Kunde nicht mehr auf meine Mail. Ich erklärte ihm noch einmal das er die Möglichkeit hat kleinere Änderungen vornehmen zu lassen. Ich habe das gemacht was der Kunde mir als Vorlage gab.

Ich habe ihm dann noch erklärt, dass wenn er keine Änderungen mehr will er die Rechnung trotzdem erhält oder wenn er das Projekt nicht möchte er eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Ich habe mir das aus folgendem Grund erlaubt zu schreiben.

Der Kunde hat in seinem Auftrag bestätigt mit meinen Regeln/Ablauf einverstanden zu sein. Vorher kann man den Auftrag nicht abschicken und eine Auftragsbestätigung per Mail hat er auch bekommen mit dem Ablauf im Anhang (PDF). Die PDF ist sogar kopiergeschützt, sie ist nicht veränderbar.

In meinem Ablauf/Regeln steht drin das diese Aufträge (das was ich halt anbiete) vom gesetzl. Widerrufs/Rückgaberecht ausgeschlossen ist, wegen Sonderanfertigung usw.

Jetzt bin ich hin und her gerissen ob ich vielleicht nicht einfach alles komplett lassen soll und gut. Ich meine der Kunde hat es so ja akzeptiert mit der Bestätigung. Bin doch im Recht oder nicht? Beispiele gibt es auf meiner Seite genug. Oder soll ich jetzt einfach die Rechnung schicken? Aber wenn der Kunde unzufrieden ist, hab ich kein gutes Gefühl dabei :( Ich hatte damit auch Zeit verschwendet. Und das ist das 1. Mal das so was passiert ist. Mache da jetzt seit 1 1/2 Jahre. Bisher waren alle zufrieden.

Danke für eure Ratschläge. Weiß echt nicht wie ich es richtig mache. Gruß P.S: Mir ist bewusst das ich hier keine Rechtberatung bekomme. Ich suche nur Meinungen.

Selbständigkeit, Recht, Freiberufler, Gewerbe, Auftrag
Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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Kleingewerbe anmelden für Filmproduktion als Nebentätigkeit. Was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

eine Sache vorab: ich habe für die Branche nichts studiert oder dergleichen. Ich mache seit einiger Zeit hobbymäßig Musikvideos und und kleine Reisefilme die laut Feedback meiner bisherigen Betrachter so ziemlich professionell aussehen und sich sehen lassen können. Es macht mir unheimlich viel Spaß und ich wurde auch schon gefragt ob ich das ganze professionell und hauptberuflich mache. Ich weiß nicht ob Filmemacher unter sich sind die das hier lesen, aber sowas spricht sich ziemlich schnell rum und das Interesse an Musikvideos, Image- und Hochzeitsfilmen ist sehr groß und ich würde auch schon für diverse Arten von Videos angefragt.

Ich gehe momentan einen Hauptberuf nach und würde sehr gerne nebenher als Nebentätigkeit etwas dazu verdienen. Ich sehe da für mich nur die Option ein Kleingewerbe anzumelden. Ich weiß, dass man das mit seinem Hauptarbeitgeber abklären muss ob das für die in Ordnung geht.

Nur stellt sich die Frage, was genau schon beim anmelden eines Kleingewerbes passiert. Was werde ich denn beim Rathaus gefragt und welche Angaben muss ich machen? Ich weiß das man angeben muss ob man denkt, dass der jährliche Umsatz mehr als 17.500€ Euro betragen wird. Das ist eine hohe Summe. Ein Freund, der Videos als Freiberufler macht hat mir geraten anzugeben, dass der Umsatz drüber liegt, sodass ich bei jeder Rechnung bei jedem Kunden die Umsatzsteuer angeben kann. Darauf meinte er, dass ich mir am besten von Anfang an, auch wenn mir nicht gleich die Leute die Tür einrennen, einen Steuerberater besorgen sollte, damit ich gleich von Anfang an gut beraten bin und alles richtig mache.

Dann stellt sich noch die Frage, welchen Namen ich für meine Dienstleistung nehme? Kann ich denn einen erfundenen Namen dafür nehmen? Sowas wie "Muster Films" oder "Muster Videos"? Ich habe gelesen das empfohlen wird seinen bürgerlichen Namen zu nehmen, warum wurde aber nicht konkret dargelegt.

Ich habe natürlich schon nach meinem Anliegen gesucht, bin aber leider nicht auf konkrete Antworten auf meine Fragen gestoßen.

Sind denn Filmemacher oder Dienstleister unter euch die mir weiterhelfen können? Eventuell auch Leute, die ihre Dienstleistungen unter einem Künstlernamen anbieten?

Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

Hallo, nach viel Internetrecherche möchte ich gerne Rat um meinen speziellen Fall einholen. Bin über jede Hilfestellung dankbar.

Meine Situation:

  • Student (~80€ KVbeitrag/Monat)
  • kein Kindergeld/Bafög/sonstige staatl. Unterstützung
  • seit 6/2014 als freiberuflicher Mediengestalter beim Finanzamt gemeldet
  • seit 12/2014 kontinuierliche freiberufliche Tätigkeit, Verdienst rund 600€/Monat, wird sich ab März ändern, kann mehr oder weniger werden, kann ich auf jeden fall beeinflussen
  • bin seit 1/2015 Werkstudent mit Arbeitszeit 16h/Woche = Verdienst 576€/Monat

Jetzt wurde mir vom Arbeitgeber, bei dem ich vor Kurzem als Werkstudent angefangen habe, angeboten, für sie auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung, wären wahrscheinlich 704€/Monat.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Viele Fragen, bin dankbar für jede Antwort und dass Ihr Euch Zeit nehmt, mir zu helfen!

Besten Gruß M.

Steuern, Krankenversicherung, Einkommen, Freiberufler, Mediengestalter, Student
Freiberuflicher Chauffeur?

Also irgendwie habe ich ständig Komplikationen mit den Abrechnungen und bräuchte mal detaillierte Infos, Google konnte leider nichts genaues ausspucken.

Ich fahre für drei verschiedene Unternehmen als Chauffeur bzw Mietwagenfahrer und besitze den Personenbeförderungsschein. Meine Rechnungen stelle ich wie folgt: "Dienstleistung Monat Juli" Menge = Stunden Einzelpreis Gesamtpreis zzgl. MwSt = Endpreis

Eins dieser drei Unternehmen stört das Wort "Dienstleistung" Ich soll Chauffeurservice, Fahrdienste oder Kurierdienste eintragen wegen Finanzamt.

Meine Tätigkeit sieht folgendermaßen aus: KEINE eigenen Autos, also kein eigenes Gewerbe Ich mache eine Fahrt von Düsseldorf nach Berlin (Person oder Brief/Paket), übernehme ein Auto, liefere entsprechend ab und stelle das Auto nach der Rückkehr in Düsseldorf ab. Ich erbringe also eine reine Dienstleistung oder sehe ich das falsch?

Zu den Fragen: 1. Was genau müsste ich denn in meine Gewerbeanmeldung reinschreiben? Und zwar so dass ich auch von der BG Verkehr und IHK, etc in Ruhe gelassen werde? - Fahrtenservice, Kurierdienste, Chauffeurservice? Wenn ich Mietwagenservice reinschreibe dann hab ich sofort Strassenverkehrsamt, BG und IHK am Hals.

  1. Was genau schreibe ich auf die Rechnung?

  2. Welchen Unterschied macht es ob ich die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender durchführe?

P.S.: ich hab das vorher neben dem Studium auf 400 Euro Basis gemacht, seit Mai umgestellt und arbeite seitdem auf Rechnung, seitdem quäle ich mich auch ständig mit diesen Fragen. Bitte um eure gesitreichen Antworten

bitte erspart mir Warnungen vor dem was alles passieren kann wenn..., Infos zu Scheinselbständigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung oder anderen Dingen. Solchen Fragen habe ich mich längst gestellt, ich wünsche mir nur konkrete Lösungsvorschläge wie ich es RICHTIG machen soll... Vielen Dank im Voraus

Berufsgenossenschaft, Chauffeur, Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kurierdienst, Mietwagen
Was verdient ein freiberuflicher Fahrlehrer auf die Stunde von ... bis?

Ich weiss dass bei uns ein angestellter Fahrlehrer in der Stunde 15 Euro bekommt. Ich selbst bin Holztechniker und überlege mir den Fahrlehrerschein zu machen, da eine Firma wo ich gearbeitet habe, Insolvenz anmeldete. Jetzt wollte ich fragen was ein freiberuflicher Fahrlehrer verdient, weil man sich ja selbst Kranken- und Rentenversichern muss und kein Urlaub hat und sollte man erkranken für die Zeit keinen Lohn hat. Ich habe den LKW-Führerschein und müsste den schon mal nicht mehr machen. Kostet zwar immer noch rund 10.000 Euro aber der LKW-Führerschein soll jetzt ja auch 3000 bis 4000 Euro kosten und das hätte ich zumindest gespart. Bin mir überlegen den Fahrlehrerschein zu machen und dann bei zwei Fahrschulen in Teilzeit zu arbeiten, eine in Festanstellung und eine wo ich freiberuflich arbeiten kann.. Dann bräuchte man für die freiberufliche Tätigkeit vielleicht keine Krankenversicherung und sollte man erkranken, hätte man zumindest Krankengeld aus der Teilzeitstelle. Später möchte ich noch den Seminarleiter machen. Schade dass man mit einem betriebswirtschaftlichen Studium nichts angerechnet bekommt. Hat hier jemand Erfahrung? Ich weiß, dass das kein Traumjob ist. Oft fährt man bis 22 oder 23Uhr und auch am Samstag. Aber immer noch besser als arbeitslos zu sein, bzw. Rente zu erhalten die nur 800 Euro beträgt.

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Ausbildung, Fahrlehrer, Freiberufler, Vergütung, Ausbildung und Studium