Wie mit NEUER Behinderung des Lebensgefährten umgehen?

(Disclaimer: Das ist bewusst nicht unter "Liebe und Beziehung" getaggt - ich will lieber keine Antworten von Menschen, die denken, sie wüssten, wie Beziehungen funktionieren, die aber von Behinderungen keine Ahnung haben 🙃 Eigentlich hat es mit Liebe kaum was zu tun. Es könnte jeder Angehörige sein. Den Tag also bitte weglassen. Danke!)

Also: Angenommen, eine Beziehung funktioniert gut, hat eine schöne stabile Basis seit Jahren.

Dann geschieht ein Unfall, oder eine Krankheit schreitet weiter voran als gedacht/gehofft...

Plötzlich und unerwartet ist einer der beiden Partner dauerhaft erwerbsunfähig und auch in Alltag und Freizeitgestaltung beeinträchtigt.

Der behinderte Mensch hat damit selbst eigentlich kein so großes Problem, ist aber nicht mehr der Alte, was für den gesunden Part unverständlich und eine Herausforderung ist.

Er will Mut zur Genesung machen, während der Behinderte sein Recht auf Akzeptanz verteidigt.

Was tun in einer solchen Situation? Habt ihr hilfreiche Erfahrungen oder Artikel, die ihr zu dem Thema teilen könnt?

(Dicke Ratgeberliteratur bitte nach Möglichkeit in ihrer Quintessenz zusammenfassen - der eine Part kann aufgrund seiner Behinderung nicht lesen und der andere aufgrund seiner Berufstätigkeit ;)

Danke!

Erwerbsminderungsrente, Psychologie, Behinderung, chronische Krankheiten, Gesundheit und Medizin, Grad der Behinderung, Handicap, Inklusion, Multiple Sklerose, Rollstuhl, Gesundheits-und Krankenpfleger
Klage Neuberechnung Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner: Wird die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein, was meint ihr?

Der VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben im Kampf für gleiche Rechte aller Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die Verbände klagen gegen die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern jetzt vor dem Bundessozialgericht (Az.: B13R100/20B).

Grundlage für diesen wichtigen Schritt sind zwei entsprechende Urteile der Vorinstanzen, nämlich des Sozialgerichts Duisburg und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Lehnen die Kasseler Richter ebenfalls ab, dann ist der Weg frei für ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das Ziel des Justizmarathons.

VdK und SoVD wollen in Karlsruhe klären lassen, ob die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern gegen die Verfassung verstößt. So wie im Fall eines 64-jährigen Mannes, der wegen dieser Benachteiligung mit Unterstützung von VdK und SoVD klagt. Sowohl das Sozialgericht Duisburg als auch das Landes-sozialgericht Nordrhein-Westfalen sahen eine Benachteiligung des Bestandserwerbsminderungsrentners als nicht gegeben. „Jetzt sind wir gut gerüstet, um die nächste Instanz in Angriff zu nehmen“, so Jörg Ungerer, Leiter der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Deutschland.

Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage ausschaut – das VdK-Mitglied ist in zwei Instanzen gescheitert –, ist juristisch als Teilerfolg zu werten. Denn um Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen zu können, müssen alle Instanzen durchlaufen worden sein. Erst dann kann die höchstrichterliche Entscheidung gefällt werden.

„Dieser Weg ist sehr lang. Es vergeht viel Zeit“, so Ungerer. Weil bereits zwei Instanzen entschieden haben, sei man schneller vorangekommen als normalerweise üblich. Noch in diesem Jahr erwartet der VdK die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Obwohl unter den VdK-Mitgliedern viele betroffen sind, ist es nicht möglich, sich den Klagen anzuschließen. Das Sozialrecht kennt keine Sammelklage. VdK und SoVD führen beispielhaft für alle Betroffenen an verschiedenen Gerichten Klageverfahren. Wenn die Stichtagsregelung für verfassungswidrig erklärt wird, dann hilft das allen Erwerbsgeminderten. Denn ihre Renten liegen oft unter der Armutsgrenze.

Betroffen sind rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland. Das können Altenpflegerinnen mit kaputten Bandscheiben oder Handwerker mit Arthrose in den Gelenken sein.

Nun zu meiner Frage^^: Was meinen die Experten bei GuteFrage? Wird die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein?

Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentner, volle erwerbsminderungsrente
Vollschichtiges Leistungsbild + nicht vermittelbar möglich?

Ist es möglich, dass durch einen Gutachter z. B. festgestellt wird, dass man durch das Jobcenter in vollschichtige Arbeiten vermittelt werden könnte. (Mehr als 6h täglich.)

Aber dann quasi Einschränkungen festgestellt werden, wodurch man am Ende quasi nicht mehr wirklich vermittelbar ist. (Dauerhaft keine Jobs die darauf passen verfügbar, weil es sowas - auch bei Berücksichtigung vorliegender Qualifikation - gar nicht gibt, was dazu passen würde?)

Wenn ja - wie würde dann verfahren werden? Person trotzdem weiter beim Jobcenter gelistet und gelegentlich Überprüfung des Gesundheitszustandes?

Ich weiß, dass bei Leistungsbild zwischen 3 und 6 Stunden - aber wenn keine teilweise Erwerbsminderung vorliegt - es eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" geben kann. (Für die, die diese Voraussetzung nicht erfüllen wegen Wartezeit, etc. vermutlich dann auch Richtung Sozialhilfe irgendwas.) Dies dann wenn der Arbeitsmarkt da nix mehr hergibt.

Aber wäre mal interessant ob es sowas auch gäbe bei mehr als 6h. Aber wenn jemand quasi nur Helfertätigkeiten machen kann. (Wobei hier könnte das Jobcenter noch qualifizierend ansetzen ... bzw. ansetzen müssen - vor allem wenn es jemand ist, der wg. abgebrochenem Studium ne Lücke hat im Lebenslauf aufbauen lassen und quasi von den geistigen Fähigkeiten noch passen würde und wohl jede Qualifizierungsmaßnahme packen würde.)

Vom Leistungsbild eher psychische Probleme. Auf der einen Seite soziale Phobie. Auf der andern Seite "zwanghafte Persönlichkeitsstörung". Wie das der Sozialmediziner "übersetzen" würde in ein Leistungsbild, positiv/negativ - hängt dann sicher auch vom Einzelfall und Gutachter ab. Da sowas ja je nach Person auch unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Subjektiv meint die Person, dass sie schon noch "Teamwork" mitmachen kann. Aber halt sich auch ständig beurteilt fühlt, wenn sie von Personen bei der Arbeit beobachtet wird. Und wegen den Zwängen bei Kleinigkeiten alles ordentlich machen will - aber dann ständig nachfragen müsste. Was sie sich nicht traut, wenn Kollegen/Vorgesetzten beschäftigt scheinen - aus Angst da zu stören.

Der Ideallfall wäre quasi eigenes Büro und gute Vorschriften die viel vorgeben/nachlesbar sind. (Quasi Verwaltung mit Rechtsvorschriften und Dienstanweistungen.) Dazwischen schon gern mal Abstimmung mit Kollegen okay, so lang nich ständig man permament mit diesen zusammenarbeitet. (Ob "Umschulung" Richtung öffentlichre Dienst möglich ist, ist ne andere Frage. Ggf. müsste halt ne klassische Ausbildung noch vom Jobcenter unterstützt werden.)

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Verlängerung volle Erwerbsminderungsrente Ärztlicher Befundbericht?

Ich bin stark chronisch erkrankt nach Gebershagenstadium 3 und beziehe mittlerweile schon 7 Jahre volle Erwerbsminderungsrente die Zeitlich befristet ist. Alle 2 Jahre muss der Verlängerungsantrag gestellt werden weil es keine Verbesserungen der gesundheitlichen Situation gibt.

Bei jedem Verlängerungsantrag den ich bei der Rentenversicherung stelle wird mir ein Ärztlicher Befundbericht von der Rentenversicherung geschickt den mein behandelnder Facharzt ausfüllen muss. Dieses mal beim Verlängerungsantrag Nr.4 hat mir die Rentenversicherung dieses Formular RT 5020b, den Ärztlichen Befundbericht zum übergeben und ausfüllen lassen vom Facharzt nicht mitgeschickt.

Die Rentenversicherung schreibt mir nur wenn ich medizinische Unterlagen habe, soll ich diese beifügen. Das habe ich aber nicht bin aber Regelmässig bei meinem Facharzt in Behandlung und brauche deshalb diesen Befundbericht.

Bei 3. Verlängerungen war diese Formular Automatisch mit dabei und ich habe es meinem Arzt übergeben und ausfüllen lassen und diesen dann zusammen mit dem Verlängerungsantrag an die Rentenversicherung geschickt.

Jetzt beim 4. Verlängerungsantrag ist es nicht dabei kann mir jemand einen Tipp geben oder eine Stellungnahme dazu wieso dieser Ärztliche Befundbericht nun nicht dabei ist und angefordert wird?

Ich habe mir nun selber dieses Formular auf der Webseite der Rentenversicherung sowie die Honorarabrechnung für den Arzt zum ausfüllen selber besorgt und in Eigeninitiative meinem Arzt gegeben zum ausfüllen.

Ich hätte ja ohne diesen Ärztlichen Befundbericht gar keine Stellungnahme von meinem behandelnden Facharzt für die Weitergewährung meiner vollen Erwerbsminderungsrente.

Wer kann mir dazu was sagen oder hatte diesen Fall auch schon mal das beim Verlängerungsantrag das Formular für den Ärtzlichen Befundbericht nicht mit dabei ist?

Ist es rechtmäßig, das ich in Eigeninitiative diese Formular besorgt habe und meinem Facharzt zum ausfüllen übergeben habe zumal da auch noch eine Honorarabrechnung vom Arzt auf die Rentenversicherung zukommt?

Herzlichen Dank für Hilfen und Stellungnahmen

Erwerbsminderungsrente
Wie kann ich meine Erwerbsminderungsrente verlängern?

Hallo zusammen,

ich beziehe seit 01.01.2019 Erwerbsminderungsrente.

Diese Rente war auf zwei Jahre befristet und endet am 31.12.2020.

Ich habe eine GdB 100 und Merkzeichen G und B.

Bin pflegebedürftig und habe Pflegegrad 2.

Da ich aus gesundheitlichen Gründen mit chronischen Erkrankung nicht in der Lage bin, eine Arbeit aufzunehmen mache ich mir jetzt schon Gedanken wie es weiter mit der Rente geht.

Vor der Erwerbsminderungsrente habe ich einen Kuraufenthalt gehabt und musste von meinen behandelnden Ärzten aktuelle Krankenberichte der Rentenversicherung mit den Rentenantrag zusammen abgeben.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht es mit der Verlängerung aus?

Wann muss ich eine Verlängerung spätestens beantragen, es braucht etwas Zeit mit der Bearbeitung bis das durch ist.

Muss ich nochmal einen Kur besuchen und alle meine ärztlichen Berichte aktualisieren für eine Verlängerung?

Oder wird die Rentenversicherung mich vor Ablauf meiner Rente erst benachrichtigen und mir Unterlagen zu kommen lassen, das die Ärzte mir bestätigen, das ich mit der gleichen Krankheit weiterhin in Behandlung bin?

Ich werde von meiner Hausarzt, Neurologe, Pychologe und Pychiater behandelt.

Über eure zahlreichen Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar.

mfg

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Sozialgericht - Erfahrungen mit einer Klage dort?

Ich beziehe seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Da gabe es niemals Probleme. Musste zu keinem Gutachter oder so. Nur mit der Anerkennung der Schwerbehinderung habe ich seit vielen Jahren Probleme. Auf 40 % habe ich jetzt geschafft. Möchte aber unbedingt die 50 % erreichen und war jetzt wirklich gegen den letzten Bescheid in Widerspruch gegangen. Nun kam die Ablehnung des Widerspruchs und ich muss mich entscheiden zu klagen. Mein Hauptfehler ist wahrscheinlich, dass ich zu den Menschen gehöre, die nicht ständig von Arzt zu Arzt rennen, um ihre Wehwehchen zu schildern. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, mit meinen Krankheiten zu leben. Da würden wohl auch wöchentliche Arztbesuche nix ändern. Das ändert aber nichts dran, dass mich das seit Jahren einschränkt, am s. g. sozialen Leben teilzunehmen. Nun ist die Frage: Versuche ich in einem Jahr vllt. eine neue Antragstellung und renne bis dahin den Ärzten die Bude ein oder Klage ich gegen diese Entscheidung. Man hätte sich ja wenigstens mal die Mühe machen können, mich einem Gutachter vorzustellen. Nein, ist niemals geschehen!

Nun mal meine Frage: Klagen oder jetzt intensiv von Arzt zu Arzt rennen? (Ich weiß aber, dass das meine gesundheitliche Situation nicht gerade verbessern würde, weil mich das seeeeehr belastet!) Wie sind Eure Erfahrungen mit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Außerdem muss ich mich dann auch noch kümmern, was mit den Kosten wird. Denke mal, für Verfahrenskostenbeihilfe werde ich wieder knapp über dem Limit liegen. Prinzipiell würde ich mich auch allein vertreten. Aber ob da meine Erfahrungen im Sozialrecht ausreichen, ist fraglich.

Bin mal auf Eure Meinungen, Erfahrungen, Tipps und Hinweise gespannt.

Ps.: Erklärung, warum die 50 % notwendig sind. Ich werde jetzt 61 und könnte so ab 63 eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.

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Erwerbsminderungsrente abgelehnt was nun?

Hallo Zusammen !

Ich habe folgendes Anliegen: Ich bin 44 Jahre alt habe in den Zeitraum von 2011-2016 die Erwerbsminderungsrente  bezogen. Die Erwerbsminderungsrente habe ich auf folgende Krankheiten bekomme. > depressive Episodenmittelgradig, HWS, LWS, BWS Syndrom.

Als ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe 2011 hat man mich in die REHA geschickt ( REHA geht immer vor RENTE ) und in der Reha ( Neurologie ) hat man mir dann die Erwerbsminderungsrente bewilligt. Von 2011-2014 habe ich die Rente dann auf Zeit gehabt und von 2014-2016 auch. Wurde Verlängert. 2016 habe ich dann den Antrag auf Weiterzahlung gestellt und man hat mich dann zu den Gutachter geschickt von der Rentenversicherung. Es wurde ein Neurologisches und Orthopädisches Gutachten erstellt. Es viel für mich negativ aus und der Antrag wurde dann abgelehnt.

Mit der Begründung > Meine Gesundheitliche Situation hat sich verbessert. Es besteht eine leichte Depression keine Mittelgradige mehr. Daraufhin bin ich zum Anwalt gegangen und wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Das hat sich dann auch in der länge gezogen > Befunde hin und her. Das war mir auch bekannt.

Meine behandelten Ärzte wurden auch alle angeschrieben und alle haben dann auch nochmal bestätigt das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann und das ich die Erwerbsminderungsrente bekommen sollte. Das wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung abgeschmettert und Sie blieben dabei das Sie sich an Ihre Gutachter halten. Somit haben wir dann Klage eingereicht vor den Sozialgericht.

Dazu muß ich sagen das ich von 2016 bis 2019 durchgehend vom Neurologen Krank geschrieben bin. Ich hatte mehrere Untersuchungen von Sozialmedizinischen Dienst der Krankenkasse und die sagten es auch das ich nicht mehr Arbeiten kann.

Ein Gutachten haben die auch erstellt was wir dann zum Sozialgericht und zur der Rentenkasse geschickt haben wo auch drin steht das ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann.

So hat sich dann alles wie immer in der Länge gezogen. Schließlich hat das Sozialgericht zwei Neutrale Gutachter beauftragt und ich wurde Untersucht.

Aber auch die beiden Gutachten vom Sozialgericht vielen Negativ für mich aus.

Was kann ich jetzt machen ? Die Krankenkasse und meine Ärzte halten zu mir und befürworten die Erwerbsminderungsrente.

Kann man nochmal Einspruch einlegen gegen die zwei Gutachten des Sozialgerichtes ?

Oder kann man weiter Klagen > vielleicht > Mündliche Verhandlung !

Welche Optionen habe ich noch ?

Wäre für eure Antworten sehr dankbar !

Recht, Erwerbsminderungsrente
BAfög-Rückzahlung; weitere Befreiung möglich oder Stundung?

Sehr geehrte Forrum-Mitglieder,

ich benötige dringende Hilfe.

im Jahr 0988-0889

sowie 0998-0890

erhielt ich BAföG in Form eines Darlehens (Fachhochschulausbildung). Der Rückzahlungsbeginn wurde zum 31.03.1997 festgesetzt. Durch eine schwere Erkrankung war es mir nicht möglich das Darlehen bis heute vollständig abzulösen.

Durch mein geringes Einkommen konnte ich mich regelmäßig von der Rück-zahlungsverpflichtung freistellen lassen, sodass eine Restschuld von ca. 60% aussteht.

In einem aktuellen Änderungsbescheid vom Oktober 2019 wurde mir mitgeteilt, dass nach § 18 Abs. 3 Satz 1 (BAfög) die monatliche Mindestrückzahlungsrate von 105,00 auf 130,00 Euro angehoben wird.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass unter der Berücksichtigung der Höhe des Darlehens und des gesetzlich begrenzten Rückzahlungszeitraums die Rate ab dem 01.04.2020 auf monatlich 130,00 EUR festgesetzt wird.

Restrate zahlbar bis zum 30.09.2022

Da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente beziehe, die vom Grundsicherungsamt aufgestockt wird ist es mir nicht möglich diese Raten zu zahlen.

Kann ich mich weiterhin vor dem Hintergrund (langer Rückzahlungszeitraum) befreien lassen?

Der Änderungsbescheid lässt einen Widerspruch zu. Wie kann der ausformuliert werden?

Oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B Stundung?

Vielen Dank für etwaige Auskünfte

Nestbauer

Recht, Erwerbsminderungsrente, BAföG, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mal angenommen, das Jobcenter vermittelt euch in eine WfbM und ihr verdient monatlich nur 80 Euro? Wie soll man damit auskommen? Lohnt sich das überhaupt?

Das Jobcenter wollte einen Bekannten von mir in eine Behindertenwerkstatt vermitteln, weil er eigetnlich erwerbsunfähig ist und laut Krankenkasse eine Reha zum damaligen Zeitpunkt als sinnlos erschien. Die letzte Möglichkeit wäre, so wie es scheint, eine Beschäftigung in einer WfBM. Er hat keinen Anspruch auf Rente bzw. Erwerbsminderungsrente. Er ist noch ziemlich jung (21) und damit er nicht ewig auf das Sozialamt angewiesen wäre, wäre eine mögliche Option mit einer Beschäftigung in einer WfbM einen Rentenanspruch zu erwirtschaften. Dafür müsste er mindestens 5 Jahre in Vollzeit in einer WfbM arbeiten. Danach könnte er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.

Sein Problem liegt jetzt darin, dass er derzeit nicht einmal in einer WfbM arbeiten könnte. Er könnte eigentlich ganzn normal arbeiten. Es scheiter eher daran, dass er nicht Vollzeit arbeiten kann. Das ist eigetnlich auch ein Grund, weshalb er sich einen Minijob gesucht hat, wo er derzeit weniger als 450€ verdient.

Das JC wollte ihn eben in so eine WfbM stecken. Dazu müsste er erst einen Minijob kündigen und dann Vollzeit in der WfbM arbeiten. Problematisch wird es aber, wenn man das geringe Gehalt betrachtet. Er würde dort nur 80€ monatlich verdienen. Umgerechnet wäre das ein Stundenlohn von 0,45 Cent. Bei seinem Minijob verdient er derzeit das 5-Fache. Das würde sich doch nicht rentieren, oder was meint ihr?

Sofern er eine Beschäftigung in einer WfbM antreten würde, würde ihm eventuell eine Wohnng oder ein Zimmer in einem Internat zur Vefügung gestellt werden. Dort könnte er umsonst wohnen bzw. würden die Wohnkosten vom Träger übernommen werden. Essen müsste er in einer Kantine, wo es morgens mittags und abends zu festen Zeiten Essen gibt. Die Beiträge zur KV würde das JC übernehmen. Problematisch wird es aber beim geringen Gehalt von 80€. Wovon soll er sich ernähren, womit soll er sich Kleidung kaufen, und wie soll er mit so wenig zurechtkommen? 80€ reichen ja niemals. Er möchte auch nicht in einer Kantine essen, da er sämtliche Allergien hat und seine Lebensmittel selbst kaufen möchte.

Irgendwas kann da doch nicht passen. Er fühlt sich vom Amt irgendwie vera.

Was würdet ihr in so einer Situation tun?

Geld, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld II, Erwerbsminderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung, Sozialamt, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro, Werkstatt für behinderte Menschen
Kann ich neben der Erwerbsminderungs- und Arbeitsmarktrente noch arbeiten?

Hallo,

ich bekomme seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente, wovon die Hälfte deswegen bezahlt wird, da ich auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelt werden kann und zu 50 % schwerbehindert bin.

Diese Rente ist befristet und wurde auch schon einmal verlängert bis Ende 2020, da bin ich dann 57 Jahre alt.

Da mich die Situation sowohl seelisch, wie auch finanziell sehr belastet, möchte ich gerne etwas auf 450,-- Basis dazuverdienen. Ich habe jetzt endlich eine Stelle gefunden, bei der ich 2 x wöchentlich für 2 Stunden arbeiten kann, dass war echt schwer die zu finden. Der Hinzuverdienst wäre ca. 200,-- €.

Ich war früher in der Buchhaltung tätig und die Aushilfstätigkeit wäre ebenfalls im kaufmännischen Bereich, sprich die Vorbereitung der Rechnungen.

Jetzt wurde mir aber von einem Sozialarbeiter gesagt, ich kann nicht eine ähnliche Tätigkeit wie früher ausführen.

Ausserdem wäre es überhaupt nicht empfehlenswert etwas hinzuzuverdienen, da mir sonst die Arbeitsmarktrente genommen werden kann. Er hätte diese Erfahrung schon mehrfach gemacht.

Ich müsste dann wieder zu den Gutachtern, damit die nochmals meine Arbeits-fähigkeit prüfen können, ob ich nicht doch nochmal in Teilzeit arbeiten kann.

Diese Aussage verunsichert mich jetzt total.

Die von der DRV sagen, ja ich kann 450,-- € dazuverdienen, aber die würden mich dann doch im zweifelsfall begutachten lassen.

Ich bin jetzt total verunsichert und habe Angst einen Fehler zu machen.

Deswegen hoffe ich auf euren fachkundigen Rat. Danke

Minijob, Erwerbsminderungsrente, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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