Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?

Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung Bund. 1. Wie kann ich eine Umschulung oder Weiterbildung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung/Umschulung dem begutachtenden Arzt mitteilen? 2. Ich habe gehört, dass man in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können darf, um eine Umschulung/Weiterbildung zu bekommen. Ich konnte in meinem ausgeübten Beruf (Holztechniker) nicht mehr arbeiten, da sich hier Menschen umgebracht haben und auch Leute aufgrund von Stress umgekommen sind und bekam dann volle Erwerbsminderungsrente. Während ich die Rente bekam, habe ich dann ein Studium abgeschlossen und habe es auch mit "gut" bestanden. Jetzt die Frage: Kann ich aufbauend auf dem studierten Beruf (Industrial Management) eine Weiterbildung machen, z.B. Fachkraft Qualitätsmanagement oder SAP Berater Ausbildung inkl. SAP -Zertifizierung. Da ich das im Studium nicht hatte und so keine Beschäftigung bekomme. Oder muss ich eine komplette Umschulung machen? Dann noch die Frage, ob es für den Arbeitgeber ainen Eingliederungszuschuss, bzw. Einarbeitungszuschuss nach der Weiterbildung gibt? Oder gibt es nur Umschulung/Weiterbildung, bzw. nur Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss für den AG? Also nur eines von beiden? Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss würde mir evtl. auch reichen wenn mich der AG dann einarbeitet. Hat hier jemand Erfahrung/Ahnung und einen solchen Prozess zurück ins Erwerbsleben gemacht? Muss ich dem begutachtenden arzt genau sagen welche Umschulung/Weiterbildung ich machen möchte/könnte? Hat hier jemand so etwas gemacht oder kennt Bekannte etc. die sowas gemacht haben und ins Erwerbsleben zurückgefunden haben und kann mir berichten.

Danke im voraus. Ich bin total aufgeregt vor dem Gutachtentermin.

Erwerbsminderungsrente, Behinderung, Berufsunfähigkeitsrente, Rentenversicherung, Berufsförderungswerk, Teilhabe am Arbeitsleben
Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II
Erwerbsminderungsrente wurde jetzt zur Dauerrente?

Hallo, ich bin neu hier seid heute, ich habe derzeit folgendes Problem, wo ich jetzt doch mal einen Rat von aussen brauche.

Ich bin seid 2012 in Erwerbsminderungsrente wegen Burn out, Posttraumatischer Belastungsstörung,Depression und Herzproblemen.

Ich bin jetzt 50 Jahre und bin noch beim meinen Arbeitgeber wenn auch ruhend angestellt, sind jetzt fast 24 Jahre bei diesen. Ich habe jetzt nach letzten Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungrente auf Zeit, wozu mich wieder alle Ärzte aufgefordert hatten da keiner eine Besserung nach Begutachtung feststellen konnte, seid Freitag den Bescheid erhalten das die Erwerbsminderungsrente jetzt als Dauerrente weiterläuft, was mich doch jetzt ziemlich umgehauen hat. Ich hatte immer noch die Hoffnung gehabt das ich mich nochmal rappel und wieder arbeiten kann, finanziell bin ich ganz gut abgesichert durch vorsorge sprich Berufsunfähigkeitsrente.

Nur weiss ich jetzt nicht, wie verhalte ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber.

Habe ich eventuell noch Anspruch auf Abfindung, der Arbeitsvertrag ist da ein wenig undeutlich da US Firma und sie einerseits anführen Abfindung mit 0.5 Minimum vom Gehalt aber unter Vorbehalt sprich nach Prüfung. Für Abfindungen gibt es ja keine klare Rechtssprechung das man auf jedenfall Anspruch hat. 2.Was kann ich oder soll ich tun wenn der Arbeitgeber mich immer noch nicht kündigen will bzw. hofft das ich den Schritt mache ?

3.Was ist dann noch mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,(geregelt als 13 Gehalt), Betriebsrente wenn Punkt 2 vom Arbeitgeber aus kommt.

Wäre nett wenn ich hier ein paar Infos bekommen könnte, vielleicht hat ja hier jemand schon in ähnlicher Situation gestanden.

Danke schön schon mal.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Geld, Rente, Erwerbsminderungsrente, Vorsorge
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung
Warum wird bei voller Erwerbsminderungsrente die Zahlung per Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt?

Ich wurde nach längerer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Habe auf Anraten und vielen Hinweisen bei der Arbeitsagentur eine Zahlung nach der Nahtlosikeitsregelung beantragt. In der Zwischenzeit wurde mir die volle Erwerbsminderung für 2 Jahre genehmigt. Beim persönlichen Termin in der Arbeitsagentur brachte ich alle Unterlagen mit und die Sachbearbeiterin meinte natürlich haben Sie Recht auf Zahlung ist ja nur für 7 Wochen bis die Rente greift und wenn alles so problemlos wäre wie bei Ihnen dann wäre es wunderbar .... Also gut, da ich in ungekündigter Stellung bin, war noch eine Berechnung meines Arbeitgebers nötig, habe ich alles sofort eingereicht und dann kommt der Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld abgelehnt wurde und ich auch keinen Widerspruch einlegen brauche, da meine Erwerbsminderungsrente schon genehmigt ist und da hätte ich keine Chancen da ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden zur Verfügung stehe. Da kommen für mich jetzt die Fragen... das war alles bekannt als ich persönlich dort war, bekommt ein kranker Arbeitsloser auch kein Geld... hat hier jemand einen Rat warum mir diese Nahtlosigkeitszahlung oder wie man das nennt abgelehnt wird. Es ginge nur um 7 Wochen, in denen ich nun ohne Einkommen da steht (HartzIV usw fällt aus) Danke im Voraus für Eure Antworten

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Erwerb
Muss der Gesundheitszustand sich gebessert haben oder verschlechtert haben, wenn man seine Rente umwandeln lassen möchte?

Da jetzt leider meine Frage immer noch nicht beantwortet wurde und die Leute alle an meiner eigentlichen Frage vorbei schreiben gibt es die Frage zum wiederholten male.

Ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente (nach altem recht 2001), und möchte diese umwandeln in eine volle Erwerbsminderungsrente. Muss sich der Gesundheitszustand verbessert haben oder verschlechtert haben dass man diese volle Erwerbsminderungsrente bekommt???? Ich denke die Frage ist eindeutig formuliert.

Der Grund ist der, dass ich selbständig auf 450 Euro arbeiten möchte. Das kann ich nur mit einer vollen Erwerbsminderungsrente. Darf ich es erwähnen, dass ich versucht habe ein Therapieplatz zu bekommen und schon fast ein Jahr warte. Oder soll ich das lieber weg lassen. Hat jemand Erfahrung und ähnliches gemacht? Eine volle Erwerbsminderungsrente würde bei mir ca. 170 Euro höher ausfallen als die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Außerdem darf ich bei einer Selbständigkeit keinen einzigen Euro bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hinzuverdienen. Wie also kann ich diese Rente umwandeln lassen? Was müsste der Arzt dann feststellen? Dass sich die Krankheit verbessert hat oder verschlechtert hat? Besser kann man die Frage nicht formulieren. Ich denke man kann es lesen und beantworten.

Rente, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, erwerbsunfähigkeitsrente
Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

Ich bekomme derzeit 750 Euro EU-Rente nach altem recht und kann, wenn ich mich selbständig mache, keine 450 Euro hinzuverdienen. Wenn ich nach neuem Recht eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich nach einer fiktiven Berechnung der Rentenversicherung zum 1.3.15 eine Erwerbsminderungsrente von 915,80 Euro erhalten. Allerdings steht hier. "Als monatlicher Betrag für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung würde sich zum fiktiven Rentenbeginn 1.3.15 ein Zahlbetrag von 915,80Euro ergeben." Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit würde sich hingegen auf monatlich 505,56Euro belaufen. Bei beiden Renten, also Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch nach der BU-Rente könnte ich diese 450 Euro hinzuverdienen, wenn ich mich selbständig mache. Ich habe zuvor einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich könnte dagegen klagen. Aber wenn die sagen dass ich zu krank bin, wollte ich fragen, ob sich jetzt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, lohnt? Oder wäre es sinnvoller eine Klage so zu formulieren, falls diese Teilhabe am Arbeitsleben nicht statt gegeben wird, dass ich dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente beantrage?.

Rente, Sozialrecht, Erwerbsminderungsrente, BU-Rente, erwerbsunfähigkeitsrente, rentenrecht, Rentenantrag, Hinzuverdienst
Ablehnung Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht

Hallo. Ich bin 58 und seit 2006 in HartzIV. Ich habe aufgrund gesundheitlicher Probleme mittlere Depression 2009 und seit 4 Jahren Probleme mit dem Lendenwirbelbereich, Arthrose, Ostheoporose also Abnutzungserscheinungen mit chronischen Schmerzen. 2013 habe ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung bei der DRB gestellt. Nach Reha 2014 wurde der Antrag abgelehnt. Nach Widerspruch wieder abgelehnt. Nach Klage vor dem Sozialgericht 2014 wurde vom zuständigen Richter mir mitgeteilt die Klage zurückzuziehen, da es keine Erfolgsausichten gegenüber der DRB gäbe. Nach Rücksprache mit dem anwaltlichen Beistand des SOVD sollte ich der Klageeinstellung zustimmen. Ansonsten kann es passieren dass ein erneutes Gutachten mich 1.500 Euro kosten kann. Diese Kosten kann ich nicht aufbringen und habe die Klage zurückgenommen. Mein Gesundheitszustand hat sich nach 1 Jahr der Reha nicht gebessert. Nun bin ich unzufrieden. Nach einem erneuten Besuch beim Orthopäden bescheinigt er mir: LWS Syndrom; Spondylarhrose LWS; Osteochondrose LWS. Meine chronischen Schmerzen sind vorwiegend Nachts und bringen mich um den Schlaf. Tagsüber lauf ich nun wie benommen umher und soll mich nun dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Wie soll das denn gehen? Es bleibt mir im Moment nur die Krankschreibung und weitere Ärzte konsultieren. Ich trage mich mit dem Gedanken vor dem Landessozialgericht zu klagen. Was kann ich noch tun? Danke für einen Rat.

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Erwerbsminderungsrente- wer weiß ob ich das bekommen würde

Hallo, seit 11 Jahren habe ich Typ 1 Diabetes, seit ca. 6 Jahren habe ich eine Insulinpumpe. Seit der Diagnose und verstärkt als meine Schwester 2008 starb, leide ich unter starken Depressionen. Ausserdem ist mein Vater schwer Dement und ich pflege ihn so weit ich kann. Ich habe oft starke Kopfschmerzen, starke Nackenverspannungen (durch den Stress und durch Büroarbeit), eine Unterfunktion der Schilddrüse und daher ca. 20 kg Übergewicht, habe Lipödeme in den Beinen und Armen, trage daher auch Kompressionsstümpfe. Schwerbehindertenausweis habe ich mit 60 %. Ich bin 39 Jahre alt und arbeite seit nach meiner Ausbildung, die ich mit 19 beendete als Bankkauffrau. (bis auf 3 Jahre Elternzeit) - mein Sohn ist inzwischen 5 und geht in den Kindergarten. Nach der Elternzeit reduzierte ich meine Tätigkeit auf der Bank auf eine 20 Stunden Woche (Teilzeit). Vorher immer ohne Pause Vollzeit mit 40 Studen /Woche. Es ist schwer zu beschreiben wie ich mich fühle, ich bin ausgelaugt und fertig, erschöpft. Meine Zuckerwerte laufen nicht immer rund, ich habe oft hohe Werte oder Unterzuckerungen. Ich bin gestresst und habe das Gefühl das Limit erreicht zu haben. Ausserdem habe ich neuerdings ein pfeiffen im Ohr / Kopf (Arzttermin ist vereinbart), ich glaube ich bin kurz vor einem burnout. Ich habe auch kaum noch Freizeit, Kind ist ja auch erst 5... dann der Job und mein Vater! Ich würde gerne Erwerbsminderungsrente beantragen, weil ich einfach nicht mehr kann. Aber ohne Einkommen geht das nicht, mein Mann verdient leider nicht genug. Hat jemand Erfahrungen damit bzw. Ahnung ob ich das aufgrund meiner Erkrankungen bekommen kann und wie der Betrag dafür berechnet wird, bzw. oder ob das ein Festbetrag ist???!?! Danke für Eure Meinungen /Erfahrungen... freue mich auf Zuschriften.

Erwerbsminderungsrente, Diabetes, schilddrüsenunterfunktion
Ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin, Sozialgericht?

Hallo nochmal an alle, nun habe ich den Gerichtstermin beim Sozialgericht hinter mir und wurde nochmal zu einem Neurolisch/Psychiatrichen Gutachter geschickt. Er wurde so ausgewählt da man bei Gericht sagte, " Wir genehmigen noch ein Gutachten, aber nur unter der Voraussetzung das, wenn das negativ ausfällt, dann auch mein Fall zu den Akten gelegt werde"Dann wurde der Gutachter ausgesucht. der erste "hieß es,"der macht nur negative Gutachten",der zweite"der macht nur positive" der dritte, der macht beides im wechsel. Ich kam mir vor ie auf einem Pokerturnier. Ich war nun bei dem Gutachte un bekam Bescheid, das ich noch Vollzeit für leichte arbeiten verfügbar bin.Bei dem Termin sagte mir der Gutachte ins Gesicht, das er seiht das ich sehr leide und er mich sofort in Rente schreiben würde, aber er darf nicht solange man noch einen Kugelschreiber halten kann. dazu kommt das im Gutachten dann sämtliche Aussagen falsch sind und verdreht.Jetzt könnte ich ein privates Gutachten machen lassen, was mir aber finanziell nicht möglich ist, da ein Kostenvorschuss von 3-4000 € nötig ist. was kann ich noch tun. Ich schaffe keine Vollzeit auch keine täglichen 3 Stunden mehr..Gibt es eine Möglichkeit da man die Richter noch überzeugen kann, es sind doch viele Sachen falsch in dem Gutachten wie kann ich mich dagegen wehren und zu seiner Aussage das er nicht in Rente schreiben darf.Was kann ich dagegen machen. Wenn jetzt die Rente abgelehnt wird könnte ich in einem halbe Jahr nochmal neu beantragen, aber dann habe ich das Problem das die Rentenanwartszeit nicht mehr erfüllt ist. Wie kann ich vorgehen. Ich habe keine Kraft mehr.

Erwerbsminderungsrente, Arzt, eu-rente, Gutachten, Sozialgericht
Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung
Chancen auf EM-Rente bei COPD Stufe 3 nach Gold

Hallo leute! ich habe copd stufe 3 nach gold kombiniert mit asthma, GdB 70% Merkzeichen G unbefristet. seit november 2013 bin ich erkrankt und ständig in irgendwelchen kliniken auch lungenfachklinik. im märz / april war ich zur reha und wurde arbeitsunfähig entlassen. in der reha wurde ein antrag auf teilhabe am leben bei der rentenversicherung gestellt. die rentenversicherung bestellte mich dann anfang september zur beguchtachtung nach bad soodenallendorf. dort wurden die untersuchungen die ich machen sollte nach ganz kurzer zeit abgebrochen auf ansagen des leitenden begutachtenden arztes da ich bereichts nach so kurzer zeit völlig fertig und kaputt war. er teilte mir dann im persönlichen gespräch mit, das dem antrag nicht stattgegeben werden kann, da bei meinem gesundheitszustand durch die teilhabe am leben keine besserung zu erwarten sei und ich auch gar nicht arbeiten kann. ich kann laut ihm keine 3 stunden mehr arbeiten und dar nur ganz leichte tätigkeiten. der bescheid ablehnende bescheid für die maßnahme von der rentenversicherung kam gestern, habe ihn meinem artzt gezeigt. alle sagen ich solle EM-Rente einreichen...... habe ich ein chance zumal der begutachter ja von der rentenversicherung war!? Eine umschulung in dieser maßnahme wäre auch nicht möglich da ich aus dem bürobereich komme. die hat der begutachtr der rentenversicherung auch mitgeteilt . also merkmale unter 3stunden ganz leichte tätigkeit gdb 70 mit merzeichen g vorhanden....

Erwerbsminderungsrente, COPD
Leistungen von welchen Ämtern zur Aufstockung zu geringer Erwerbsminderungs, Sozialhilfe, Wohngeld?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe bereits seit über einem Jahr eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 430 Euro. Das Verfahren zur vollen EU läuft und es wird derzeit gesprüft, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass es sein kann, dass mir eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wiederum befristet, zugebilligt wird.

Mit den 430 Euro pro Monat kommt man nicht weit. Bisher habe ich noch nirgendwo Leistungen beantragt, da das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich alles so lang zieht. Meine Fragen:

  1. Wo / bei welchen Ämtern könnte ich derzeit Zuschüsse beantragen? Gestern habe ich z.B. etwas von Wohngeld gelesen als Zuschuss zur Miete gelesen.

  2. Sobald beschlossen worden ist, ob ich eine volle Erwerbsminderungsrente (sollten dann ja um die 900 Euro sein) beziehe, macht es dann einen Unterschied im Hinblick auf Aufstockung, wenn ich eine Arbeitsmarktrente oder eine volle EU aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund fehlendem Restleistungsvermögen beziehe? Falls es einen Unterschied macht:

a) Welches Amt ist zuständig für eine Aufstockung der Rentenzahlungen bei voller Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes. Wie / Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

b) Welches Amt ist zuständig für die Aufstockung der Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen? Wie/ Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen?

Mit Dank und freundlichem Gruß!

Rente, Erwerbsminderungsrente, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld, Aufstockung
Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung

Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.

Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.

Soweit alles super, aber es steht auch drin:

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.

Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?

Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?

Danke !!!

Vergleich, Rente, Erwerbsminderungsrente, Rentenversicherung, Sozialgericht
Rentenversicherung verklagen, weil Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt

Guten Tag,

also meine Mutter ist Erwerbsunfähig, jedoch wurde der Rentenantrag zwei mal abgeleht! Das versteht weder die Krankenkasse, ihr Arzt noch sonst wer aber sie klagt jetzt und ist sich unsicher ob sie damit wohl Erfolg hat.

Es wäre also nett, wenn sich das jemand durchliest und vielleicht etwas dazu Beitragen kann.

Die Situation ist Folgende:

Meiner Mutter wurden am** Anfang 2012 die Krampfadern** gezogen, beide Beine. Danach hatte sie permanente Schmerzen in ihrem rechten Bein, die Ärzte haben sie immer an Kollengen weiter gereicht und keiner wusste woran es liegt. Bis sich dann herrausgestellt hat das sie eine Zyste auf der Sehne hatte, diese wurde dann mitte des Jahres operativ entfernt. Davon wurden die Schmerzen jedoch nicht besser, wieder ging die Tour durch die verschiedenen Klinken weiter! Nach weiteren Monaten des suchens in ihrem Bein, wurde eine** Zyste im Schienbeinknochen** entdeckt, der Knochen wurde durchgesegt, ausgehöllt und mit Knochen aus dem Becken wieder zusammengeschustert. Das war die erste Phase des ganzen Irrsinns!

Denn gebracht hat das alles nichts, meine Mutter hatte weiterhin massive Schmerzen in ihrem Bein, das geschwollen war und auch immer noch ist. Mittlerweile hat sie Ortopädische Schuhe, war in dieser super Klinik in Bergmannsheil (die auch nichts tun konnten) und befindet sich in Psychatrischer behandlung, weil sie das alles mitnimmt,

Dann hat sie 2013 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt, der wurde im August 2013 abgeleht, sie war bei einem Arzt der Arge. Sie konnte also noch voll arbeiten, aber überiegend im liegen, wo sie ihr Beim nicht belastet... und noch zig weitere Auflagen. Mit der sie nie im Leben eine Stelle bekommen hätte. Auf jeden Fall hat sie einspruch eingelegt und Oktober 2013 wurde sie dann für Erwerbsunfähig erklärt!

Danach hat sie einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, der zwei Mal abgelehnt wurde! Mit der Begründung das ihr 5 Monate fehlen würden, in denen sie nicht gearbeitet hat. Die Rentenversicherung Rechnet vom Tag der Krankschreibung an, also das sie da schon Erwerbsunfähig gewesen wäre, was definitiv nicht der Fall ist. Was sie auch alles belegen kann.

Aber nach all dem Mist, macht sie sich nicht viele Hoffnungen. Daher würde ich gerne wissen ob jemand damit schon Erfolg hatte, auch damit zu kämpfen hat oder nur seine Meinung dazu kunt tun möchte.

Danke schon mal für alle Antworten!

Versicherung, Erwerbsminderungsrente, Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Klage, Rechtschreibung, Rentenversicherung, Sozialgericht
Renten-Widerspruch-Musterbrief

Hallo Community, ich benötige Hilfe und hoffe, dass vielleicht ihr mir weiter helfen könnt.

Ich beziehe seit Oktober 2010 aufgrund meiner Krankheit volle Erwerbsminderungsrente. Nun nach dem ich mit einigen Betroffenen gesprochen hatte, konnte ich festgestellt, dass mit der Höhe meiner Erwerbsminderungsrente etwas falsch gelaufen sein muss. Da meine Erwerbsminderungsrente nicht zum Überleben reicht, wird meine Erwerbsminderungsrente mit der Grundsicherung aufgestockt. Leider war die Widerspruchfrist abgelaufen und ich konnte nicht mehr tun. Nachdem ich meine Unterlagen durchforstet habe, habe ich zum Glück ein Paar Dokumente gefunden, die meiner Rentensprüche (fehlende Zeiten sowie Rentenhöhe) aufbessern sollten. Habe diese eingereicht und um eine neue Überprüfung gebeten. Nach 3 Monaten kam wieder der neue Bescheid (ca. 30 Seiten). Es hat sich nicht geändert. Ich weiß schon Recht haben und Recht zu bekommen, ist verschieden. Aus finanziellen Gründen kann ich mir kein Anwalt leisten. Natürlich gibt es Prozesskostenhilfe. Aber vorab muss man den Bescheid widersprechen. Denn mit dem Widerspruchbescheid kann ein Anwalt ein Klageverfahren einleiten bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Nun mein Problem: Gibt es für solche Fälle ein allgemeiner Musterbrief (bezüglich der Rentenzeiten und Rentenhöhe). Ich weiß wirklich nicht, wie ich so was formulieren soll.

Mein Dank im Voraus

Beste Grüße

Erwerbsminderungsrente, Widerspruch

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