Erstattungsansprüche Jobcenter bei nachträglicher Rentenbewilligung?

Ich habe rückwirkend ab 2010 Rente bewilligt bekommen, und war von 2010 bis 2011 beim Jobcenter gemeldet aufgrund der Grundsicherung, man schickte mich dann aufgrund meiner durch Krankheit verursachter Arbeitsunfähigkeit zum Sozialamt von dem ich bis Anfang diesen Jahres dann meine Grundsicherung bekam, von dort schickte man mich weiter zur Deutschen Rentenversicherung, Rente wurde rückwirkend bewilligt ab 2010. Die

Da die Rente rückwirkend bewilligt wurde, stellten sämtliche Leistungsträger (Jobcenter, Landkreis, AOK) ihre Erstattungsansprüche gegenüber der RV. Der Landkreis(Soziamt) und die Krankenkasse haben ihre Erstattungen rückwirkend erhalten. Nach Schreiben der RV wurde aber das Jobcenter bei den Erstattungen unberücksichtigt, auf meine Nachfrage bei der RV warum das so sei, sagte man mir dass ein neues Gesetz in Kraft getreten ist wodurch das Jobcenter unberücksichtigt bleiben müsse, genaueres konnte man mir auch nicht sagen. Die Differenz also von dem Zeitpunkt aus ausgehend hat die RV mir dann auf mein Konto ausbezahlt.

Das Jobcenter macht ihre Erstattungsansprüche weiterhin gegenüber der RV geltend. Kann das Jobcenter die Erstattungsansprüche auch gegenüber dem leistungsempfänger geltend machen??

Hier: (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-erstattungsansprueche-des-jobcenters-769.php) Zu Erstattungsansprüchen des Jobcenters an andere Leistungsträger (§§ 102 ff SGB X) wird es regelmäßig nur dann kommen, wenn das Jobcenter rückwirkend unzuständig geworden und der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) dadurch rückwirkend entfallen ist. Sofern der zuständige Leistungsträger schon an den Antragsteller gezahlt hat, ist ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X ausgeschlossen. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X schließt aufgrund § 107 SGB X eine Aufhebung und Erstattung nach §§ 45, 48 und 50 SGB X gegenüber dem Leistungsempfänger aus. Sofern also ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend gemacht wird, dürfen keine Aufhebungs- und Erstattungsbescheide nach §§ 45, 48 und 50 SGB X erlassen werden. Diese wären vielmehr automatisch rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) steht dem Leistungsträger, der vorläufig oder zu Unrecht geleistet hat, auch kein Wahlrecht zwischen einer Aufhebung nach §§ 45 bzw. 48 SGB X oder der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches nach §§ 102 ff SGB X zu. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geht aufgrund § 107 SGB X generell vor. D.h. das Jobcenter kann nur vom zur Leistung verpflichteten Leistungsträger die Erstattung der dann zu Unrecht erbrachten Leistung verlangen, nicht jedoch vom Leistungsempfänger.

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Gesetz, ALG II, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung
EM-Rente Begutachtung, RV gab keine Unterlagen weiter

Guten Tag zusammen,

ich komme gerade vom zweiten Gutachter. Der erste war ein Internist und hatte soweit alle Unterlagen vorliegen. Die zwei neuen KH-Berichte habe ich direkt ihm gegeben und er hat sie zur Akte dazu getan.

Nun hatte ich Termin beim Psychiater/Neurologe zur Begutachtung. Ich kanns nicht fassen. Das einzigeste was ihm vorlag, war das Gutachten vom Internisten. Sonst nichts! Keine Ahnung wie er mich nun begutachtet, aber ich hab kein gutes Gefühl. Ich hab versucht einfach ich zu sein. Hab mich nicht verstellt, sondern versucht zu sagen wie es ist. Mein Therapeut (Facharzt) hat mir zum Glück noch eine aktuelle Bescheinigung mitgegeben und die hab ich ihm dann gegeben. Angeschaut hat er sie nicht, wird er vielleicht später. Er hat mich dann vielleicht knappe 20 Minuten Sachen gefragt, wobei er einfach Fakten abgefragt hat, so wie man es halt zur Diagnostik macht.

Dem Gutachter ist es doch gar nicht möglich mich in vollem Umfang zu begutachten. Wie will der den mein Restleistungsvermögen feststellen? Kann ich das Gutachten noch vor dem Bescheid anfordern? Seine Arzthelferin meinte, dass es bis in etwa 2 Tagen fertig wäre und an die RV geht.

Weiß einer warum die RV keine Unterlagen weiterreicht? Mir kommt das fast so vor, als ob sie nicht wollen das das ganze Ausmaß an den Gutachter ran kommt. Sind die normalerweise nicht verpflichtet dem Gutachter die vorliegenden Unterlagen mit dem Auftrag zu geben? Es gibt einige aussagekräftigen Facharztunterlagen, die der RV vorliegen.

Vielleicht kann mir hier einer meine Fragen beantworten? Ich bin gerade ziemlich verdutzt und hab nun keine Worte mehr dazu.

Danke für eure Unterstützung.

MfG Elona

Gesundheit, Erwerbsminderungsrente, begutachtung, Psyche, Rentenversicherung
Familienversicherungpflicht - Ehefrau Erwerbsminderungsrentnerin / Ehemann sv-pflichtiger AN

Hallo, Meine Frau ist (seit einigen Jahren) dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ist bei der AOK krankenversichert. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und KKH versichert. Ergo zahlen wir beide Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches über meine Frau familienversichert ist. Bis zum Eintreten der Erwerbsminderung bei meiner Frau waren wir beide sv-pflichtig beschäftige Arbeitnehmer. Nach mißlungener Selbstständigkeit meinerseits, wechselte ich bei Wiederaufnahme einer sv-pflichtigen Tätigkeit zur KKH. Nun haben wir - genauergesagt meine Frau - seitens der AOK einen Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung erhalten. Insgesamt kassiert faktisch jetzt die GKV zum einen die Beiträge meiner Frau (wird ja von der GRV bezahlt) und die meinigen Beiträge auf Grund meiner Arbeitstätigkeit als Abhängigbeschäftigter. Unsere Einkommenssituation gesamt ist natürlich sehr weit unterhalb irgendwelcher Beitragsbemessungsgrenzen. Soweit ich recherchieren konnte ist meine Frau verpflichtet den Fragebogen auszufüllen (Mitwirkungspflicht). Nun die eigentlichen Fragen: - Kann und darf die Situation so bleiben wie sie ist? - Welche Rechtsfolgen wären möglich, wenn wir nichts unternehmen? - Wenn wir familienversichert wären, würde dies die Zahlungspflicht meiner Frau als dann Familienversichterte außer Kraft setzen und würde sich dies auf die Rentenhöhe auswirken? - Da m.E. beide sv-relevanten Umstände (Rente und sv-pflichtige Beschäftigung) genügen, um ein Versicherungsverhältnis in der GKV zu begründen sehe ich keine Pflicht zur Familienversicherung - ist diese Einschätzung richtig und an wen kann ich mich wenden, der neutral hierzu entsprechende Antworten liefern kann. Sehr komplex, sehr speziell, aber vielleicht kann da jemand ja was zu sagen... Vielen Dank hierfür Der Thorsten

Erwerbsminderungsrente, Familienversicherung, Krankenkasse, Sozialversicherungsrecht
Mehr als 3 Stunden an 3 Tagen arbeiten und volle Erwerbsminderungsrente

Für mich immer noch nicht ganz klar! Ich Bekomme volle Erwerbsminderungsrente+ Grundsicherung. Ich möchte jetzt aufgrund meiner etwas verbesserten Gesundheitssituation meine Rente, die weder zum Leben noch zum Sterben reicht, etwas aufbessern und etwas für mein Selbstwertgefühl tun (und Grundsicherung durch Einkommen ersetzen) ...

Ich bin Dialyse-Patient, brauche aufgrund von Problemen bei der Dialyse einen Arzt anwesend und muss daher Morgens oder Vormittags zur Dialyse. Danach geht es mir sehr schlecht. Daher bin ich an den 3 Dialyse-Tagen gar nicht arbeitsfähig. Dazwischen die Tage könnte ich nach meiner aktuellen Leistungsfähigkeit wieder bis zu 4 in Ausnahmefällen 5 Stunden (Empfehlung des Arztes) durchgängig arbeiten. Bleiben mir also regulär 12 bis in, guten Monaten, maximal 15 Wochenstunden zum Arbeiten.

Die in Frage kommende Arbeitsstelle als EDV-Betreuer setzt auch voraus das ich 10 bis 12 Wochenstunden und an einem Tag in der Woche auf jeden Fall 4 Stunden Arbeite. Ich bin schon froh überhaupt jemanden zu finden der mich in der Situation beschäftigt.

Werde ich, obwohl ich nicht mehr als einer der "jeden" Tag maximal 3 Stunden (also auch max 15 Wochenstunden), arbeiten kann trotzdem nur die halbe Rente bekommen? Ich würde dann trotz arbeiten, aufgrund der wenigen Stunden, monatlich ca. 100-150 € weniger haben und dadurch in ALG II fallen?

Rente, Minijob, Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente nach OP

Vor genau 2 Jahren nach Herzstillstand und 2 Wochen Koma bekam ich bei einer OP eine mechanische Mitralklappe, ein Loch im Herz wurde verschlossen und die schweren Hertrythmusstörungen operativ beseitigt. Damal sagte man mir in den verschiedenen KH in denen ich lag,sowie auch in der anschließenden Reha , ich solle einen Rentenantrag stellen, weil ich wahrscheinlich nicht mehr zum arbeiten kommen würde. Ich wollte das damals nicht wahr haben. Ich bin jetzt 52 Jahre und hatte zu der Zeit einen 400 € Job. Anfang dieses Jahres wurde ich dann entlassen, weil ich nicht mehr genügend leistungsfähig war. Jetzt erkundigte ich mich wegen Rente. Ich habe zwar meine Pflichtjahre einbezahlt, sogar mehr noch, aber da ich 5 Jahre vorher nicht voll arbeiten war, steht mir keine Erwerbsunfähigkeitsrente zu, laut Rentenberater. Denn bei meinem 400 € Job zahlte ich ja nichts in die Rentenkasse ein. Kennt sich da jemand von euch aus oder hat damit selbst Erfahrungen gemacht, ob es da vielleicht doch irgendwas gibt, die EUR doch noch durchzusetzen. Ich bin auch wirklich nicht mehr leistungsfähig. Bin schnell müde, schnell ausser Atem, hab weiterhin ständig Rythmusstörungen und Vorhofflimmern, weil mein Herz durch die nachgewiesene zwei jährige falsche Behandlung meiner Hausärztin , stark geschädigt wurde. Vielleich weiss von euch jemand was zu diesem Thema. Danke schon mal

Arbeit, Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Herz, Operation, Rentenversicherung
Was sollte ich tun, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde trotz schwerer Krankheit?

Hallo zusammen, seit langem bin ich um die Erwerbsminderungsrente meiner Mutter am kämpfen. Leider wurde diese bereits zweimal abgelehnt, nach Widerspruch.

Meine Mutter hat folgende Krankheiten:
Asthma brochniale mit Lungenfunktionseinchränkung (Atemnot und muss immer wieder nach kleinster Anstrengung Notfallspray benutzen), Bluthochdruck (zurzeit med. gut einstellbar), mittel- bis schwergradige Depression bei rez. depressiver Störung (zumal der Pychologe die Diagnose nach über 1 Jahr Behandlung gegenwärtige schwere Episode mit psychotischen Symptonen festgestellt hat bzw. diagnostiziert hat).

Sie hatte auch vor ca. einem halben Jahr einen Gutachten von ihrer privaten Krankenversicherung angeordnet bekommen. Dort hat der Gutachter diagnostiziert, dass Sie schizophren ist. Da sie sehr verwirrt ist und nachts von Geistern erzählt, die Sie im Schlaf würgen. Zudem hat sie Harninkontinenz, hat Refluxerkrankung, kann seit ihrer Kindheit nicht riechen, sprich Geruchssinnverlust und dadurch bedingt Geschmacksbeeinträchtigung.

Hämorrhoiden 2 Grades immer wiederkehrend. Rückenschmerzen, somatforme Schmerzstörung. Sie hat nachts Ein bzw. Durchschlafprobleme. Sehr starke Konzentrationsprobleme, Schmerzen am ganzen Körper, sodass Sie gezwungen ist bis 3-4 Schmerztabletten am Tag zu sich zu nehmen. Sie nimmt gar nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teil. Keine Freunde, bzw. Kontakt zu Freunden. Sie ist auf die Wohnung beschränkt. Selbst leichte Haushaltstätigkeiten wie. z. B. Einkaufen, kann sie nicht mehr wahrnehmen.

Antriebslosigkeit und ist sehr oft gedanklich abwesend, sodass sie meist nicht ansprechbar ist. Ich habe in den letzten Jahren vieles unternommen, dass es ihr wieder gibt, allerdings ohne Erfolg. Eine Reha wurde abgelehnt, weil Sie dafür zu krank ist. Jetzt habe ich noch einen Termin in der Tagesklinik, zumal ihre Ärzte sagen es wird keinen Sinn machen, da es nicht in Muttersprache erfolgen wird, (kein Arzt in unserer Muttersprache und Deutsch kann sie kaum).

Ich habe jetzt von vielen gehört, dass eine Eu-Rente sehr schwierig ist, bzw. kaum noch möglich ist. Ich will aber nicht aufgeben, oder sollte ich? Sie war tätig als Reinigungskraft und ist seit ca. 2,5 Jahren krank geschrieben. Zurzeit lebt sie vom Amt.

Rente, Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachten, Rentenversicherung
Rentenantrag bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 Erwerbsminderungsrente Antrag Hilfe

Hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier und bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Kann mir jemand bei diesen Fragen irgendwie helfen?

ES GEHT HIER UM: Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung Erwerbsminderungs

Mein Mann hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit bleibenden Schäden. Nach Aussteuerung des Krankengekdes waren wir jetzt beim Arbeitsamt. Er hat einen Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld erhalten. Gleichzeitig ist er an das Rentenamt verwiesen wore, dort innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag oder eine Teilhabe fürs Arbeitsleben zu stellen. Einen Termin haben wir bereits bekommen und eine Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung. Ich schreibe den Rest in der ICH-FORM weils einfacher ist.

Dieser ist sehr umfangreich . Ich weiß nicht was ich bei der Frage:

1. 8.2 WELCHE ARBEITEN KÖNNEN SIE NACH IHRER AUFFASSUNF NOCH VERRICHTEN ? UMFANG UND WIEVIEL STUNDEN.

Das ist uns gar nicht klar. Er kann selbst kein Auto fahren und würde somit nirgends alleine hinkommen. Das linke Knie ist steif , der rechte Ellenbogen ist Steif, die kleinen Finger durch Ulnarißriß beeinträchtigt und die Hüfte links versteift so das er nicht in 90 Grad sitzen kann und wenn er sitzt ständig zwischen aufstehen und sitzen wechseln muss.Um überhaupt mal mehrer Minuten sitzen zu können ist er auf ein Rollstuhl angewiesen.Ohne kann er nur an der Stuhlkante sitzen

Um das Arbeitslosengeld zu beziehen muss man dem Markt ja zur Verfügung stehen und musste das Kreuzchen machen: JA ICH WERDE ALLES TUN UM MEINE ARBEITSLOSIGKEIT ZU BEENDEN.

Dann Frage 2.

SIND SIE ZURZEIT ARBEITSUNFÄHIG KRANK ?

Bin ich es jetzt oder nicht ? Beim Arbeitsamt darf ich es ja nicht sein, aber eigentlich bin ich es ja. Was kreuze ich da an ?

  1. Frage 8.1 SEIT WANN UND WEGEN WELCHER GESUNDHEITSSTÖRUNG HALTEN SIE SICH ERWERBSGEMINDERT ?

Er dachte ja immer, wenn die Platten rauskommen oder der Arm operiert wird, wird alles besser. Die letzt OP war leider nicht erfolgreich (die Platten ließen sich nicht entfernen) Das Knie bleibt Steif , ebenso die Hüfte diese kann nicht gemacht werden, weil die Oberschenkelplatten zu weit nach oben reichen. eine Armop wäre zu Risikoreich.

Oder kommt dort als Antwort seit Tag des Unfalls rein. ?

Von der Krankenkasse erhielt ich auch ein Schreiben, wo drauf steht ab wann man ausgesteuert ist und in Fettschrift stand drauf.

FALLS SIE ÜBER DEN 29.10.11 ARBEITSUNFÄHIG SIND; BITTEN WIR SIE UNS WEITERHIN ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN EINZUREICHEN:BITTE INFORMIEREN SIE AUCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT GEGEBENFALSS ÜBER DIE FORTBESTEHENDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

Was muss ich denn jetzt tun ? Wenn ich dem Arbeitsamt so was mitteile, bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld ? Muss ich das trotzdem der Krankenkasse mitteilen ? Ich verstehe hier gar nicht mehr.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann, es ist alles so kompliziert. Vielen Dank im voraus.

Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, ALG I, Rentenantrag
Fibromyalgie, Lupus, Depression

**ICH BRAUCHE DRINGEND HILFEEEE !!!!!

Möchte so Kurz wie es geht Erzählen um was es geht, also seit gut 2 Jahren habe ich Starke schmerzen und meine Depression hat sich verschlechter . Ich habe Lupus, Fibromyalgie, Ganzkörperschmerz ( Stufe III nch Gerbershagen) , ganz viele OP;s schwere Depression, Panickattacken,u.s.w . Das Problem ist jetzt ich habe viele Kliniken besucht und zum schluss war ich in REHA. Ich darf zwar in meinem Job als Einzelhandelskauffrau nicht mehr Arbeiten aber leichte Tätigkeiten ausüben so haben sie mich entlassen mir wurde gesagt ich soll Berufliche Reha beantragen das ich auch gemacht habe, Es heißt jetzt es kann abgelehnt werden soo ich bin von der Krankenkasse Ausgesteuert seit 01. September bekomme ich vielleicht Arbeitslosengeld muss aber vom Arbeitsamt vom Gutachter Untersucht werden er entscheidet ob ich es bekomme oder nicht da der bescheid vom Reha nicht ausreichend wäre ansonsten wenn ARGE ablehnt muss ich sozialleistung beantragen und ich denke jetzt warum muss ich das alles mitmachen mit meinen schmerzen ständig hin und her Rennen glaubt Ihr wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage kommt es durch kennt sich da jemand aus achso Die Reha hat mich Arbeitsunfähig entlassen aber ich kann leichte tätigkeit ausüben mehr als 6 stunden aber in meinem Job als Einzelhandelskauffrau nicht mehr als 3 Stunden was mach ich jetzt kann mir jemand einen Rat geben bitteeee! Die Behörden Kliniken und und und Treiben mich zum Wahn hab einfach keinen Kraft mehr. Ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden

Erwerbsminderungsrente, Krankheit
Zahlungsbeginn befristete volle Erwerbsminderungsrente

Hallo,

ich habe im Dezember 2010 Rente wegen Erwerbsminderung für meine Mutter beantragt. Nun habe ich ein paar Fragen bezüglich des Zahlungsbeginns. Es steht zumindest schon zu 99% fest, dass sie die Rente erhält. Gutachtertermin war ja bereits auch schon.

Der Antragsmonat ist somit der Dezember 2010. Also müsste sie in diesem Fall (Ich nenne ihn mal "Fall A"), da es sich sehr wahrscheinlich um eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente handeln wird, die Rente ab dem Monat Juni 2011 erhalten (also 7 Monate nach Antragsstellung), oder habe ich das falsch verstanden?

Nun kam aber vor ein paar Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit dem Hinweis, dass meine Mutter im Jahr 2008 eine Reha absolviert hatte, diese leider nicht erfolgreich war und wir somit das Datum des Antrags für die Erwerbsminderungsrente auf den Monat November 2008 festsetzen können, da laut der Rentenversicherung, meine Mutter schon seitdem voll erwerbsunfähig ist.

Das hieße doch nun, dass der Antragsmonat der November 2008 ist und sie in diesem Fall ("Fall B"), da es sich immer noch um eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente handeln wird, die Rente ab dem Monat Mai 2009 erhalten müsste (eben wieder 7 Monate nach Antragsstellung), oder? Bekäme sie nun also noch eine Nachzahlung? Und wenn ja, ab wann?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Rente, Erwerbsminderungsrente, voll
Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

Hallo, Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten. Aussteuerung und Meldung bei der Agentur f. Arbeit 8/10 (lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten AfA: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, sitzen oder laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Klinik-Reha von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt selbst gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen keinen mit der Prognose "nicht mehr arbeitsfähig". Ergo haben sie, wie gesagt, als krank entlassen, aber arbeitsfähig. Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Also muss man mitteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde.IIst man dann vor Maßnahmen der AfA geschützt, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt? Oder wie ist das in dem Fall? Mit Schmerzen arbeiten geht nicht und Krankengeld wird ja nicht mehr gezahlt. Ist dies jetzt der Fall des § 125 SGB III ??? GdB von 50 % liegt vor. DANKE !

Erwerbsminderungsrente, Agentur für Arbeit, ALG II, Schwerbehinderung, Aussteuerung

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