Hallo.

Angenommen jemand bezieht in DE Erwerbsminderungsrente und gleichzeitig in der Türkei eine Altersrente.

A) ist die Rente aus der Türkei in DE Steuerpflichtig? In welcher Form muss man das angeben?

B) Wie lange darf die EMrente beziehende am Stück in der Türkei bleiben?

C) Wird die türkische Rente der EMrente angerechnet?

Vielen Dank