Befristete volle EMR, Akteneinsicht von der DRV bentragen?

Hallo,

ich möchte noch mal an die Experten ( Diecki59 und Huber) wenden. Aufgrund meiner ersten EMR wurde ich von der DRV zu zwei Gutachter geschickt. Der Neurologie Gutachten sagt über 6 Stunden mit Einschränkung und das Augen Gutachten unter 3 Stunden aber bei einer OP müsste neu geprüft werden. Hat der sozialmedizienische Dienst der DRV die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden aufgrund der bevorstehenden OP genehmigt? Oder sind auch die anderen Krankheiten (chronisch und genedisch) veranlagt berücksichtigt worden? Im Renten Bescheid steht nur der Standardtext drin – Aus medizinischen Gründen ist es nicht unwahrscheinlich…… - . Ich war auch schon mal vor einigen Jahren aufgrund einer anderen Krankheit über die DRV in einer Reha und bin dann mit Einschränkungen wieder arbeiten gegangen. Meine Frage: Macht es Sinn nächstes Jahr bei meinem Verlängerungsantrag gleichzeitig Akteneinsicht einzufordern um festzustellen nach welchen Kriterien die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden also die volle EMR genehmigt wurde oder soll ich besser abwarten bis der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde. Dieser Gedanke beschäftigt schon länger und ich habe Existenzängste. Ich möchte vermeiden, daß die DRV beim nächsten mal die volle EMR aberkannt oder sogar komplett streicht.

Wie soll ich mich am besten verhalten? Danke.

Beste Grüße Alaskaalarm

Erwerbsminderungsrente, DRV, Gutachter, befristet
Bildungsträger von Weiterbildung wechseln. Ist das möglich?

Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe vor einigen Jahren eine Umschulung zur Bürokauffrau abgeschlossen. Danach habe ich leider in diesem Beruf keinen Job gefunden, und ein paar Jahre im Call- Center gearbeitet. Dies mußte ich aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Aufgrund der Situation hat mir jemand gesagt, dass ich die Möglichkeit habe, eine Weiterbildung bei der DRV zu beantragen. Dies hat nach über einem 3/4 Jahr geklappt. Jetzt bin ich auch schon mittendrin, doch leider komme ich mit meinem Dozenten nicht aus. Ich möchte aufgrund Datenschutz den Beruf nicht angeben- was ihr bestimmt versteht - doch die Situation ist vor allem dass nichts los ist, ich bin die einzige in "meiner Klasse", ja genau, ich sitze alleine. Die anderen Teilnehmer. die ich im Flur mitbekomme, machen quasi ABM, aber das schlimmste ist für mich, dass ich mit meinem Dozenten nicht klar komme. Er ist ein sehr unruhiger Mensch, und hat keine Struktur. Z. B. ich sitze den ganzen Tag im Zimmer, und teile mir ein, welche "Fächer" ich wann mache, denn Unterlagen zum lesen habe ich. Die lese ich mir Stück für Stück durch, und fasse es kurz als Eintrag zusammen. Ich habe mitbekommen, dass mein Dozent gestern ein längeres Telefongespräch hatte, und nach dem Gespräch kam er zu mir, und fragte mich, ob ich mich dazu bereit fühle, dass er mich ausfragt. Einfach so, von jetzt auf gleich, aus der Laune heraus. Natürlich habe ich dies verneint, und es ist auf heute verschoben, aber ich bin von der ganzen Organisation da drin sehr enttäuscht. Was kann ich machen und/oder kennt ihr andere Bildungsträger, bei denen man sich die Kenntnisse eines Berufes aneignen kann (ohne Abschlußprüfung, was hier auch der Fall ist).

Danke im voraus.

wechseln, Deutsche Rentenversicherung, DRV, Weiterbildung
Umschulung (LTA) zum Erzieher bei der deutschen Rentenversicherung nicht möglich?

Hallo Comunitiy, Folgende Sache: Bei einem privaten Unfall 2013 habe ich mir das linke Handgelenk gebrochen. Seit dem kann ich in meinem "zuletzt ausgeübten Beruf" als Koch nicht mehr arbeiten. Erst kam Krankengeld, dann Arbeitsamt, dann Reha, dann ALGII. Antrag auf LTA habe ich endlich( nach ganz viel Nervenkrieg und Wiederspruch) bei der DRV genehmigt bekommen. Während meiner "freien" Zeit habe ich mich schon mal beruflich neu orientiert und kann mir richtig gut vorstellen als Erzieher zu arbeiten. Ich habe auch schon einiges dafür getan. Arbeitspsychologisches Gutachten des Arbeitsamtes, Berufsinterreseninventar mit Berufsempfehlung und Ergebnisrückmeldung K2 (ebenfalls AA). Bei der Fachschule für Erzieher habe ich mich vorsorglich auch schon mal beworben. Sämtliche Tests und Vorbereitungen weisen darauf hin, das Erzieher für mich eine durchaus positive Berufswahl darstellt und meinen Interressen und Neigungen entspricht. Sogar den Schulplatz habe ich (wiedererwartend) sofort bekommen. Bis dahin alles kein Problem. Das AA hat mich in allen Belangen unterstützt und beraten, bis hin zum ausdrucken der Bewerbungen für die einzelnen Erzieherschulen. Nun kommt die Rentenversicherung daher und sagt mir bei der Reha-Beratung im zweiten Satz: "Tut mir Leid, aber wir Schulen nur zweijährige Berufe -oder Berufe die auf zwei Jahre verkürzt werden können- um. Sämtliche Sozialpädagogischen Berufe dauern aber 3 Jahre für eine fundierte Ausbildung. Nun meine Frage(n): Wird seit neuestem kein Mensch mehr als Erzieher umgeschult? Wieso kann das Arbeitsamt so eine Umschulung genehmigen und die DRV nicht? Die sollten doch in dem Fall (was Leistungen angeht) gleiche Chancen bieten. Habe ich was übersehen? Umschulungen, wie in meinem Fall, sind bestimmt nicht freiwillig angeregt. Warum wird mir mein Wunschberuf (für den ich dann auch noch sämtliche Vorraussetzungen nebst Interresse erfülle) verweigert? Nur weil die DRV nicht schafft, was das Arbeitsamt kann, und ich das Pech habe zu lange in die DRV eingezahlt zu haben, darf ich jetzt irgendeinen Beruf lernen (und 30 Jahre darin arbeiten), der mich eigentlich gar nicht Interressiert? Hat vielleicht einer von euch noch eine Idee oder einen Hinweis, was ich machen kann, um meinen "zweiten" Wunschberuf doch noch zu lernen. Kann ja sein das selbst meine Reha-Beraterin nicht alles weis. Ich bin ein klein wenig verzweifelt, gebe aber noch nicht auf. Vielen Dank schon mal für eure Antworten

DRV, Erzieher, Umschulung, LTA
MUSS ich die Berufsfindungsmaßnahme der DRV wahrnehmen?

Hallo,

mir wurde von der DRV Bund eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt. Der erste Termin verlief relativ erfolgreich. Man hat mich darauf hingewiesen das es auf eine Umschulung hinauslaufen wird - da ich bereits eine abgeschlossene Erstausbildung habe und in diesem Bereich nicht mehr Arbeiten darf.

Beim ersten Gespräch teilte man mir mit, dass man mich gerne zu einer "Berufsfindungsmaßnahme" einladen würde. Ich soll mir jedoch nebenbei Ausbildungs- bzw. Umschulungsangebote suchen.

Ich habe heute den 2. Termin gehabt und habe daher 7 Angebote aus meinem Wunschbereich eingereicht, bei denen ich mich bereits mit Hinweis auf die Förderung der DRV Bund beworben habe.

Heute hieß es aufeinmal, dass ich diese Maßnahme machen MUSS und es passieren kann das ich eine überbetriebliche Maßnahme im Berufsförderungswerk bekomme für 2 Jahre. Dies will ich aber nicht da man mir beim Erstgespräch zugesichert hat man kümmert sich mit mir zusammen und eine Umschulung und Förderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Ich habe daher die Frage gestellt, wenn ich diese 2 wöchige Findungsmaßnahme absolviere, die aber zu dem Entschluss kommen Sie würden mich lieber überbetrieblich Ausbilden, ob ich dann trotzdem eine richtige Ausbildung suchen kann?

Darauf hin erhielt ich die Antwort: Nein. Wenn ein Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt mich einstellen und Ausbilden würde, das BfW aber der Meinung ist für mich wäre begleitend und überbetrieblich besser, würde die Entscheidung des BfW Vorrang haben.

Ist das so korrekt?

Ich bin jetzt 28 Jahre alt, habe bisher immer gearbeitet und ein selbstständiges Leben geführt. Jetzt sagte die DRV mir, das ich für 2 Jahre Ausbildung in ein Internat ziehen MUSS. Wie stellen die sich das vor? Wo soll ich die 2 Jahre mit meiner Wohnung hin, die wird ja nicht mitfinanziert und wäre 140 km entfernt. Wo sollen die Möbel hin? Kann sowas verlangt werden, das man sozial einen Schritt zurückgeht statt vor? Oder habe ich Recht auch bei einer überbetrieblichen Ausbildung auf eine eigene Wohnung die "nah" am Ausbildungsort ist?

Ich bin sehr entäuscht und weiß derzeit einfach nicht weiter. Ich möchte diese Maßnahme eigentlich nicht machen, weil ich finde das man in 10 Tagen nicht entscheiden kann, der hat das drauf oder nicht. Ich möchte mich nicht von Leuten als dumm hinstellen lassen - die letztendlich eventuell nur "Auszubildene" gewinnen wollen um weiterhin die guten Gelder vom Staat und der DRV zu kassieren. Wobei ich hier niemanden etwas unterstellen möchte.

Konkret: 1.) Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen? 2.) Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen? 3.) Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?

Beste Grüße

Felix

Reha, Berufsfindung, DRV, Rehabilitation, Rentenversicherung, Umschulung

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