Hallo Mein Bruder ist gestorben und beim durchsehen der Unterlagen ist Schriftverkehr mit einem Inkasso Büro gefunden worden, wo noch offene Zahlungen in Höhe von Ca 500 € stehen, unter anderem. Es gibt nichts zu Vererben seinerseits, wir möchten das Erbe aber auch nicht ausschlagen da wir uns um alles was zu seinem Nachlass gehört selbst kümmern möchten und nicht wollen das die Sachen von irgendjemanden einfach nur entsorgt werden. Da wir auch die Beerdigungskosten alleine tragen, zählt für uns jeder Euro. Soweit ich weiß kann man die Beerdigungskosten im nächsten Jahr bei der Steuer geltend machen. Schon mal vielen dank falls jemand antwortet. Gruß Andreas