Hallo, der Lebensgefährte meiner Mutter ist in diesem Jahr verstorben. Im Testament wurde die Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Meine Mutter wurden alle beweglichen Gegenstände zugesprochen. Jetzt fordert die Schwester zusätzlich noch das Auto ein. Man muss dazu sagen, dass meine Mutter 10 Jahre mit Ihrem Lebensgefährten gelebt hat und ihn (86) die letzten 3 Jahre gepflegt hat. Gehört das Auto nicht auch zu bewegliche Gegenstände?