Ich bitte mal um Info's zu folgendem Sachverhalt: 1. Vater (81 Jahre) lebt und ist gesund 2. Mutter (79 Jahre) lebt- ist unter Vormundschaft des Vaters und im Pflegeheim 3. Schwester 1 lebt und ist gesund 4. Schwester 2 lebt und ist gesund 5. Bruder ist verstorben- hinterläßt Wohnungseigentum, Auto und Bargeld- keine Ehefrau und keine Kinder vorhanden.

Lt. BGB lese ich, dass die überlebenden Eltern eines ledigen Kindes zu 50:50 erben würden. Aber wie sieht es aus, wenn die Mutter im Pflegeheim lebt und das Erbe nicht antreten kann? (Der Vater hat auch die Vormundschaft über die Mutter, sowie Schwester 1) 2. Darf der Vater die Hinterlassenschaften des Bruders an Schwester 1 und deren Kinder verschenken? 3. Hat Schwester 2 überhaupt einen Anspruch auf einen Teil des Erbes vom Bruder?