Erbschaft - Möbel in einer Wohnung mit Nießbrauch belastet.
Hallo zusammen,
meine Mutter ist vor ein Paar Tagen gestorben. Meine Mutter und ich wohnten gemeinsam bis zum August 2013 in einer Wohnung. Die Wohnung gehört mir. Die hat aber ein Nießbrauch für eine dritte Person, die zu unserer Familie nicht gehört. Ich bin Im August aus der Wohnung ausgezogen, habe aber das ganze Inventar dort drin für meine Mutter gelassen. Jetzt nach der Tod meines Mutters möchte ich gerne die Möbel aus der Wohnung abholen. Der Nießbraucher hat es mir nicht zugelassen, da er in die Wohnung einziehen will und die Möbeln soll ein Geschenk für meine Mutter damals von Ihm gewesen sein (was keiner Bestätigen kann, weil er keine Rechnungen dazu hat) und damit will er die Möbeln behalten. Ich dürfte nur Ihre Klamotten abholen.
Wem gehören die Sachen, die sich in der Wohnung befinden? Der Erbin oder dem Nießbraucher, der in der Wohnung nicht gelebt hat?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.