Der Sachverhalt: Erblasser stirbt. Erblasser muss unter die Erde und seine Wohnung muss aufgelöst werden. Es gibt eine gewisse Anzahl von Erben von denen sich aber nur ein Erbe, weder auf der Beerdigung noch bei der Wohnungsauflösung beteiligt mit der Begründung: "Ich will nichts haben!" Das gelangt den übrigen Erbberechtigten zu Ohren durch einen Erbberechtigten dem diese Worte gesagt wurden. Später als die Arbeit getan war, stellte dieser Berechtigte Anspruch auf seinen Anteil eines gültigen Testaments, was allen aber erst nach dieser Aussage bekannt wurde. Aus dem Inhalt geht hervor, das alle zu gleichen Teilen erben sollen und zwar keine Schulden sondern Hausrat und Euro-Geld in nicht großer Höhe. Kosten sind ja auch entstanden, die aber alle von dem Nachlass bezahlt werden können. Ist diese Aussage, "Ich will nichts haben!" rechtskräftig, aus dem Mund eines nicht körperlich oder geistig behinderten, reisefähigen und ausgeruhten, gesunden Erbberechtigten oder nicht und hat er damit seinen Anteil ausgeschlagen?