Wurde Bedroht, Beleidigt Über Ebay... Polizei?

Guten Tag ich wollte was bei den Ebay verkaufen und habe die Preisvorschlag Option. Da mir der Preisvorschlag Zu niedrig war, habe ich Abgelehnt. Irgendwann kam dann die Nachricht Von der jenigen, die meinte, mich Beleidigen Zu Müssen. Das ginge immer So weiter (Auf Übelste Art und weise) Ich habe nur ein Schimpfwort benutzt, war ansonsten Noch recht Freundlich. Dann wurde uns gedroht mit Schlägen. Wir Hatten Ebay Informiert und dann kam die Droh Nachricht mit den Schlägen. Wir Sind Kein Einzel Fall. Diese Frau Geht Auf andere Massiv Beleidigend ein und Bedroht jeden. Wir sind Zu der Polizei gegangen und sollten alles ausdrucken. Das Ganze ist Letzte Woche Passiert und Heute Sind Wir Zu der Polizei gegangen. Die Polizei hat das Nicht wirklich ernst genommen, wir sollen das beruhren lassen und der Satz 'Ich Schlage Dir in die Fresse, wenn ...' War für die Polizei Keine Drohung. Außerdem kamen sätze wie 'Wer weiß, was Sie geschrieben haben, was ich zwar Nicht weiß, aber es kann auch Provozierent gewesen sein.' Die wollten nichtmal die Chat Verläufe Von den Ebay sehen. Es muss erst was passieren, dann schreiten Sie ein. Bedeutet also, wir sollen uns das mit der Anzeige nochmal überlegen, denn eigentlich bringt es Eh Nicht's. Meine Frage, was tun wir jetzt? Wir lassen uns nicht Bedrohen oder Beleidigen.

Außerdem betreibt diese Frau Hartz 4 und verkauft nebenbei noch Waren für über 100,00 Euro, wo von der Staat nicht's weiß. Die könnte man also Auch Noch Bei den Arbeitsamt anscheißen, oder? Schließlich bekommt diese Frau unberechtigt Hartz 4. Es wird geschätzt, das die mit ihrer Ware in einen Monat Bestimmt 5.000,00 Euro Verdient.

Recht, eBay, Hartz IV, bedroht
Muss ich als Verkäufer die Versandart angeben?

Hallo, ich habe einen Käufer über Ebay Kleinanzeigen der mir mit Polizei und Anwalt droht weil anscheinend der unversicherte Maxbrief nicht eingetroffen ist. Ich habe die Ware im wert von 230€ als unversichert versendet weil es keine absprachen über die Versandart gab und oder nach einem Versicherten Versand gebeten wurde. (Ja unsinnig von mir)

Ich habe jedoch einen Zeugen der bezeugen kann wie ich die Ware versendet habe, da ist ja die Rechtsprechung eindeutig.

NUN sagt aber der Käufer folgendes:

''da du mich vor dem Versand nicht informiert hast, das du bei einem Warenwert von 230€ UNVERSICHERT versendest, wirst du trotzdem für den Schaden aufkommen. Hätte ich einen unversicherten Versand verlangt dann, dann würde ich das Versandrisiko tragen, das ist so richtig. Das habe ich aber nicht. Und jetzt kommt das wichtigste, bei einem Wert von 230€, kann der Käufer ohne falsche Annahmen zu machen, von einem versicherten Versand auch ohne Absprache ausgehen. Auch der Polizist hat das gleiche gesagt bei dem ich mich schon vorbereitend erkundigt habe. Wer ohne Information unversichert versendet, und das auch noch ohne mein Verlangen, handelt fahrlässig, das heist, meine Anzeige wird auf jeden Fall durch gehen, auch vor Gericht werde ich Recht bekommen, denn ich habe alle Nachrichten, und in keiner teilst du mir mit das du unversichert versendest, was bei diesem Wert normal ist. Dieser Paragraph §447 BGB trifft hier nicht zu''

Ist das Korrekt? bin ich jetzt ernsthaft der Blöde in diesem Fall?

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

LG

Recht, eBay

Meistgelesene Beiträge zum Thema EBay