EBay versicherter Versand ein muss?

7 Antworten

Hi,

Wenn du unversicherten und versicherten Versand anbietest, und der Käufer sich trotzdem für den unversicherten entscheidet, dann hat der Käufer Pech gehabt, denn bei Kauf von Privat geht das Versandrisiko auf den Käufer über.

Im übrigen bezahlst nicht du die Versandkosten sondern der Käufer; den Betrag musst du halt drauf rechnen oder extra angeben.  

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellte bei der Postbank

Webb Du Paypal-Zahlung abietest: eindeutig ja.

Dann suche Dir einen anderen Versanddienstleister, wo Pakete ebenfalls bis EUR 500,00 versichert sind. Die Preise sind moderater.

Allerdings bist Du an den Versanddienstleister und den Versandpreis, den Du in Deinem ebay-Angebot angegeben hast, gebunden.

Pflicht nur bei PayPal Zahlung, wovon ich als Privatverkäufer abrate. Ansonsten gilt kene Pflicht auf versischerten Versand, würde es aber trotzdem immer nur versichert angeben und verschicken. Der Käufer zahlt ja den Versand.


Lukas220999  15.10.2017, 00:18

auch bei Paypal Verkäufen keine Pflicht.

Ich finde Paypal zwar nicht so klasse, aber seit ich das nutze, verkaufe ich sehr viel mehr. Die Käufer wollen einfach diese Bezahltmethode und nicht den langen Überweisungsweg. 

Es muß nicht immer DHL sein. Sieh mal bei www.posttip.de nach, dort werden sämtliche Paketdienste aufgeführt, von denen einige deutlich günstiger als DHL sind.

Wie Mignon5 schon schrieb: Du handelst Dir unter Umständen unerwünschte Brieffreundschaften ein, wenn Du etwas undokumentiert versendest. Das kann bis zur Klageandrohung führen.

Den Beweis zu führen, daß man ein Päckchen oder eine Brieefsendung/Warensendung/Büchersendung tatsächlich bei der Post aufgegeben hat, ist so gut wie unmöglich.

Die paar Groschen, die ein Paket mit Nachweis oder die Einschreibegebühr bei Briefsendungen mehr kostet, ersparen Dir unterm Strich jede Menge überflüssigen Ärger.


monara1988  14.10.2017, 11:38

Man muss als privater Verkäufer nicht beweisen das man die Sendung verschickt hat wenn der Käufer unversicherten Versand gewählt hat. Da kann der Käufer drohen und klagen wie er will; der kommt damit nicht durch... Als Verkäufer sollte man allerdings auch versicherten Versand zur Auswahl gestellt haben.

VisionDativ  15.10.2017, 08:47
@monara1988

Schön wärs.

Jedoch § 447 BGB (1) sagt unmißverständlich "....geht die Gefahr über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur ..... ausgeliefert hat ...."

Was während des Transports nach Übergabe durch den Privatverkäufer an den Versanddienstleister passiert, ist eine andere Baustelle. Wenn die Sendung dann verlorengeht, hat der Käufer Pech gehabt.

Es geht um die Haftung des privaten Verkäufers bis zur Übergabe an den Dienstleister, und diese Übergabe bzw. den Haftungsübergang kann er nicht beweisen, wenn er einen Brief in den Kasten wirft oder ein Päckchen aufgbibt.

Ja, natürlich kann das jeder machen. Deshalb sollte man ja auch als Paket versenden. Das Paket muss schließlich der Käufer bezahlen.