Kann ich bei einem DB-Reisezentrum nachträglich nachweisen, dass ich Inhaber einer gültigen Fahrkarte war, auch wenn diese nicht abgestempelt ist?

Ich bin letzte Woche mit der Bahn gefahren und wurde kontrolliert.

Ich hatte kurz vor dem Einsteigen eine Fahrkarte gezogen, konnte diese jedoch nicht abstempeln, da der Stempel-Automat defekt war.

Der Kontrolleur bestand dennoch unverzüglich darauf, meine Personalien aufzunehmen und meinte danach den Sachverhalt zu überprüfen, beziehungsweise eine Stempel-Automaten-Kontrolle zu beauftragen.

Das war das erste Mal, dass tatsächlich ein Schaffner erst kontrollieren möchte anstatt meine Fahrkarte abzustempeln.

Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich bis zu einem bestimmten Datum das erhöhte Beförderungsgeld von 60,00€ bezahlen soll. 

Wie kann das möglich sein, wenn doch der Stempel-Automat defekt war, oder war der Schaffner wohl doch zu bequem um den Automaten tatsächlich zu kontrollieren?

Auf dem Schreiben steht außerdem des Weiteren, dass ich noch bis zum genannten Datum Zeit habe bei einem DB-Reisezentrum meine gültige Fahrkarte vorzuzeigen, dann würden sich der erhöhte Fahrpreis ermäßigen.

Nun meine eigentliche Frage: 

Würde das DB-Reisezentrum mir auch das erhöhte Beförderungsgeld ermäßigen, wenn ich eine Fahrkarte vorweise die das richtige Datum beinhaltet, aber unabgestempelt ist?

Bzw wie sollte ich denen beweisen, dass am Tag der Kontrolle der Stempel-Automat wirklich defekt war?

Danke im Voraus

Recht, Deutsche Bahn
Warum ist die DB so schlecht?

Hallo, ich habe gestern einen Tagestrip nach stuttgart gemacht, und musste abends ja wieder zurück und zwar nach bochum. Um 21 51 kommt mein zug nach Frankfurt flughafen wo ich umsteigen muss. Ich denke mir natürlich nichts, sitze um 19 uhr 30 noch entspannt im zelt auf dem canstatter volksfest und trinke fröhlich doch dann kommt der Knaller. Ich gucke in meine DB App. Frankfurt flughafen halt entfällt. Innerhalb von sekunden war ich auf 180. Zur Info Hin und rückfahrt sind in einem ticket gebucht also zusammen beide fahrten. Dann habe ich nach der meldung nachgeguckt nach alternativen. Nach 21 51 gibt es nur noch eine alternative wo ich mit re bahnen über mainz gurken muss und dann 3-4 umsteigen und um 3 20 erst zu hause. Das ist natürlich unzumutbar, geschweige denn dann strande ich um 1 uhr in mainz oder so wenn einer verspätet hat und der anschluss nicht wartet. Zum Glück gab es noch einen um 20 51 und ich bin zum bahnhof gesprintet. Das problem nur 3 min umsteigezeit. Ich habe gefragt, was passiert wenn ich den anschluss nicht in Mannheim kriege, kann ja wieder verspätung sein. Die sagten, ich soll nicht so pessimisstisch sein. DAS WAR MIT ABSTAND DIE DÜMMSTE Antwort. Ich habe ganz frech gesagt: Es ist doch realistischer, dass ein zug bei der db verspätung hat als das er pünktlich ist. Am Ende hat dann das umsteigen geklappt

Trotzdem müsste ich doch für sowas freches eine Entschädigung bekommen. Die haben mir doch 1 stunde von meinem Ausflug einfach geraubt, weil der zugführer zu dumm ist am frankfurter flughafen zu halten. Kann ich da was machen. Und andere frage: Was wäre wenn ich es zu spät gesehen hätte und der zug um 20 51 wäre weg. Das mit Mainz hätten die mir doch nicht wirklich andrehen können. Aus 3 std 30 macht 5 std 30 fahrt und aus ice wird ein teil zum re.

Reise, Deutsche Bahn, Reisen und Urlaub
Drittes Mal Schwarzfahren Deutsche Bahn - welche Folgen?

Hallo,

ich wurde eben zum dritten Mal beim Schwarzfahren erwischt. Lief konkret so ab, dass ich ein Kurzstreckenticket (max. 2 Stationen) gekauft habe, aber 3 Stationen gefahren bin. Ich wurde schon mal vor 2/3 Monaten und im Februar 2017 erwischt und habe die 60€ bezahlt. Ich habe gelesen, dass man beim dritten Mal eine Anzeige bekommt, kann das jemand bestätigen?

Macht es einen Unterschied, dass ich nicht dreimal hintereinander, sondern in größerem Abstand erwischt wurde? Ich habe mal etwas von Verjährung bei Schwarzfahrten gelesen - gilt das nach anderthalb Jahren auch schon?

Das erste Mal Schwarzfahren war absichtlich, es hat wie aus Eimern geschüttet und ich bin mit dem Fahrrad in die S-Bahn. Das zweite Mal war unabsichtlich, da hatte ich ein 2-Zonen-Ticket, wusste aber nicht, dass man dieses entwerten muss. Keine netten Kontrolleure, also musste ich auch da zahlen. Jetzt beim dritten Mal war es auch absichtlich, ich hatte mir wegen der großen Preisspanne (2 Stationen/Kurzstrecke = 1,50€; 3 Stationen/2 Zonen = 5,80€) nur das Kurzstreckenticket gekauft und darauf gehofft, dass ich nach der vorletzten Station nicht mehr kontrolliert werde. Hat aber nicht geklappt.

Ich bin 17 Jahre alt und noch Schüler. Hilft mir das, wenn es tatsächlich zur Anzeige kommt?

Was wäre das beste, wenn es zur Anzeige kommt? Zu sagen, dass ich nicht wusste, dass das Kurzstrecken-Ticket nur 2 Stationen gilt? Oder zugeben, dass ich mir die Leistung erschleichen wollte?

Ich bin gerade echt deprimiert, dass ich so dumm war. Kann ich nicht beschreiben. Ich will auf gar keinen Fall, dass es zur Anzeige kommt.... und wenn, will ich, dass das Verfahren fallen gelassen wird. :/

Danke schonmal im Voraus.

Geld, Recht, Gesetz, Deutsche Bahn, Schwarzfahren

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