Ich bin letzte Woche mit der Bahn gefahren und wurde kontrolliert.

Ich hatte kurz vor dem Einsteigen eine Fahrkarte gezogen, konnte diese jedoch nicht abstempeln, da der Stempel-Automat defekt war.

Der Kontrolleur bestand dennoch unverzüglich darauf, meine Personalien aufzunehmen und meinte danach den Sachverhalt zu überprüfen, beziehungsweise eine Stempel-Automaten-Kontrolle zu beauftragen.

Das war das erste Mal, dass tatsächlich ein Schaffner erst kontrollieren möchte anstatt meine Fahrkarte abzustempeln.

Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich bis zu einem bestimmten Datum das erhöhte Beförderungsgeld von 60,00€ bezahlen soll. 

Wie kann das möglich sein, wenn doch der Stempel-Automat defekt war, oder war der Schaffner wohl doch zu bequem um den Automaten tatsächlich zu kontrollieren?

Auf dem Schreiben steht außerdem des Weiteren, dass ich noch bis zum genannten Datum Zeit habe bei einem DB-Reisezentrum meine gültige Fahrkarte vorzuzeigen, dann würden sich der erhöhte Fahrpreis ermäßigen.

Nun meine eigentliche Frage: 

Würde das DB-Reisezentrum mir auch das erhöhte Beförderungsgeld ermäßigen, wenn ich eine Fahrkarte vorweise die das richtige Datum beinhaltet, aber unabgestempelt ist?

Bzw wie sollte ich denen beweisen, dass am Tag der Kontrolle der Stempel-Automat wirklich defekt war?

Danke im Voraus