Meinung des Tages: Strafverfolgung vs. Privatsphäre - wie bewertet Ihr das geplante Gesetz zur "Chatkontrolle"?

Am heutigen Donnerstag könnte der Europäische Rat die sog. "Chatkontrolle" auf den Weg bringen. Während Befürworter darin ein adäquates Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz sehen, befürchten Kritiker ein mögliches Instrument zur Massenüberwachung...

Kinderpornographie im Netz als akutes Problem

Laut der EU-Innenkommissarin YIva Johansson hat die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet ein inzwischen pandemisches Ausmaß angenommen. Laut einer Meldung des amerikanischen National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) haben sich die Meldungen über sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen binnen der letzten zwei Jahre verdoppelt. Das NCMEC bekommt von Facebook oder Instagram freiwillige Hinweise auf etwaigen sexuellen Missbrauch und leitet diese an die Behörden in den entsprechenden Ländern weiter.

Laut BKA hat die Organisation im Jahr 2022 136.437 mutmaßliche Fälle von Kindesmissbrauch mit deutschen Tatverdächtigen gemeldet. 89.844 davon haben sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Meldungen dem BKA zufolge auf 180.287 erhöht; die Zahl der strafrechtlich relevanten Fälle blieb dabei mit 89.336 - trotz vieler Falschmeldungen - weiterhin alamierend hoch.

Die Mechanismen des Internets mit seinen zahlreichen Plattformen, Messengern oder Filehostern haben die Verbreitung von kinderpornographischem Material in den letzten Jahren immens beschleunigt. Hinzu gesellt sich der kritische Umstand, dass entsprechendes Material inzwischen oft leichtfertig und unwissend auch von Jugendlichen und Kindern via Messenger geteilt wird. Um die Verbreitung im Internet künftig zu unterbinden, möchte der Europäische Rat ein neues Gesetz auf den Weg bringen...

Die Pläne der "Chatkontrolle"

Im Kern soll das geplante EU-Gesetz, das bereits seit mehreren Jahren in Brüssel diskutiert wird, Google, Meta und co. dazu verpflichten, Bild- und Videoinhalte mithilfe von KI-Tools automatisch mit einer Datenbank von bekanntem kinderpornographischem Material abzugleichen. Sofern es einen Treffer gibt, sind die Betreiber verpflichtet, den Fall an eine zuständige Behörde weiterzuleiten. Die KI soll ferner dazu eingesetzt werden, mögliches neues kinderpornographisches Material zu erkennen. Inwieweit die Technik zuverlässig funktioniert, ist bislang nicht bekannt.

Die Ratspräsidentschaft plant, das Durchsuchen nach möglichem Missbrauchsmaterial für alle Nutzer verpflichtend zu machen. Nutzer können dem zwar grundsätzlich widersprechen, sollen bei Ablehnung allerdings nicht mehr in der Lage sein, Bild- und Videomaterial zu versenden.

Zweifel & Kritik am Vorhaben

Insgesamt 36 Politiker aus Europa haben sich in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedstaaten gewandt und dafür ausgesprochen, das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz, so die Kritiker, sei nicht mit den europäischen Grundrechten und Normen vereinbar.

Auch FDP und Grüne lehnen das EU-Gesetz prinzipiell ab. Justizminister Marco Buschmann verwies u.a. auf unsere diktatorische Vergangenheit sowie die Wichtigkeit, dass die Privatsphäre bzw. die private Kommunikation von staatlicher Seite aus unbedingt zu schützen sei. Das Instrument würde ungerechtfertigter Überwachung am Ende des Tages Tür und Tor öffnen. Weiterhin seien die geplanten Maßnahmen nicht zielgenau und könnten zu falschen Verdächtigungen führen. Sinnvoller sei es, so die Gegner des Vorhabens, wesentlich mehr Ressourcen sowie eine bessere Koordination der Strafverfolgungsbehörden in Europa bereitzustellen.

Einige Anbieter wie die Betreiber der Nachrichtendienste Signal und Threema haben bereits angekündigt, die EU bei Inkrafttreten des Gesetzes verlassen zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das geplante Gesetzesvorhaben?
  • Sollte der Datenschutz bei der Strafverfolgung von möglichem kinderpornographischem Material evtl. zurückweichen?
  • Wärt Ihr bereit, den Zugriff auf Eure versendeten Fotos & Videos im Sinne des EU-Vorhabens zu erlauben?
  • Überwiegt für Euch der strafrechtliche Nutzen oder die Gefahr ungerechtfertigter Überwachung?
  • Welche rechtlichen und technischen Alternativen zur Eindämmung der Verbreitung von kinderpornographischem Material wären Eurer Meinung nach denkbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gesetz-kindesmissbrauch-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ueberwachungsvorwuerfe-letzter-kampf-um-die-chatkontrolle,UG7o7dZ

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kinderpornografie-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-bei-online-bildern-massiv-gestiegen-a-a746b118-82e7-4560-8ba4-45f02489768c

https://www.zeit.de/digital/2024-06/chatkontrolle-kindesmissbrauch-ablehnung-deutschland

Bild zum Beitrag
Ich finde das Vorhaben kritisch, weil... 85%
Ich finde das Gesetz gut, da... 11%
Andere Meinung und zwar... 3%
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Schule schaltet Wlan aus?

Hallo Liebe Community,

auf unserer Schule (Gymnasium) wurde vor einem Jahr das Internet ausgeschaltet, weil jemand Netflix über das Schulnetz geschaut hat. (Regeln wurden uns nicht gegeben die wir beachten sollen wenn wir das Internet benutzen.) Wegen der Person müssen alle zurzeit leiden. Ich weiß auch, dass das ein komplettes Blödsinn ist aber es ist halt so. Einige Lehrer finden das genau so aber die können leider nichts ändern. Das Internet wird nur wenn es gebraucht wird dann auch eingeschaltet, aber nicht immer.

Jetzt wollen wir dafür kämpfen. Da es eine Menge Schüler gibt die Tablets benutzen und dadurch stark benachteiligt werden. Ich selber bin einer davon. Und es ärgert mich immer wenn ich die ganze Blätter abfotografieren muss. Das verbraucht Zeit und Nerven. Die meiste Zeit bin ich dann über die eigene Mobile Daten verbunden um so schnell wie möglich drauf zu greifen. Wir benutzen Moodle. Meiner Meinung nach wird hier die Lehrmittelfreiheit nicht beachtet. Das zu einem.

Was anderes tolles ist, dass Lehrer Zugriff auf unseren Verbrauch haben. D.h. die können sehen wo und wie viel Datenvolumen wir verbrauchen. Dafür lese ich mir nochmal die Datenschutzerklärung die wir anfang des Jahres unterschrieben haben und wenn da darüber nichts steht,dass sie die Erlaubnis haben die anzusehen oder sogar speichern, wäre das auch ein guter Argument.

Wir haben noch mehrere schwächere Argumente die wir bei der folgenden Konferenz nutzen werden.

Und wenn wir es da nicht schaffen. Versuchen wir Unterschriften von allen Schüler zu sammeln.

Ich bräuchte von euch dringend Hilfe und Ideen was wir noch machen können um das wieder hinzukriegen. Es kann nicht sein, dass wir in 2023 kein freies Internet an der Schule haben.

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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von der digitalen Gesundheitsakte?

Liebe Community,

Gesundheitsminister Karl Lauterbach versucht innerhalb der Bevölkerung derzeit, Werbung für die digitale Gesundheitsakte zu machen: Mithilfe der digitalen Akte soll es Ärzten künftig leichter gemacht werden, auf frühere Befunde, Krankheiten oder Röntgenbilder ihrer jeweiligen Patienten zuzugreifen.

Was im Jahr 2021 als eine Art freiwilliges Angebot gestartet worden ist, soll - da bislang zu wenige versicherungspflichtige Bürger die digitale Akte nutzen - spätestens ab 2024 verpflichtend sein. Es sei denn, der Patient widerspricht ausdrücklich gegen die digitale Speicherung seiner Gesundheitsdaten. Seitens des Gesundheitsministeriums zumindest versichert man, jegliche datenschutzrechtliche Standards einzuhalten.

Unsere Frage an Euch: Was haltet Ihr vom Thema digitale Gesundheitsakte? Pragmatische und - mit Blick auf das Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung - insbesondere mehr als notwendige und v.a. zeitgemäße Maßnahme oder hättet Ihr Bedenken bzw. lehnt diese ab? Und falls ja: Wieso?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen! 😉

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-digitale-patientenakte-101.html

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Datenschutz Verstoß?

Hey,

Ich habe vor 3 Monaten bei einem Shop über nen Drittanbieter (Booklooker) bestellt mit meiner E-Mail Adresse und hatte starke Probleme weil der Zustand falsch angegeben war und der Shop mir eine Reklamiere verweigert und habe darauf hin gemeint ich bestelle da nie wieder.

Jetzt hatte mein Freund bei dem Shop auch bestellt über diesen Drittanbieter. Da er aber kein PayPal hat und da wir alles für ihn an eine Packstation mit meinem Namen liefern lasse (er ist so gut wie nie Zuhause wenn DHL kommt) und er sich das dann nach der Arbeit selber abholt, steht halt bei PayPal und bei der Packstation mein Name. Er hat aber über seine E-Mail bestellt und als Rechnungsadresse ist auch seine angegeben.

Jetzt hat er selber etwas zu reklamieren und das ging ohne Probleme.

Der Shop hat anscheinend auch meinen Namen erkannt und ihm meine Mail angehängt, in der ich schrieb, dass ich da nicht mehr bestelle und ihn darauf hingewiesen.

Wüsste gern ob da ein Datenschutz Verstoß vorliegt oder ob der Shop einfach meine Mail angehängen darf?

Wichtig zu wissen:

PayPal nutzt er immer von mir gab da bis jetzt nie Probleme.

Ich hab nen DHL Account über den ich Punkte sammel und durchs verschicken und liefern in die Packstation Prämien bekomme. Pakete die an mich Adressiert sind, werden immer zu mir nach Hause geliefert, wir wohnen nicht zusammen.

Er hat für beides die Passwörter und nutzt es auch ohne zu Fragen.

Datenschutz, Datenschutzrecht, Rechtsfrage, Datenschutzgesetz, datenschutzverletzung
(DSGVO) Kann ein Dienstleister die Löschung meiner Personenbezogenen Daten aufgrund seiner Dokumentationspflicht verweigern?

Hallo,

ich ärgere mich jetzt schon seit über 3 Jahren mit einem Versicherungsmakler (damals über Verivox oder Check24 zugewiesen), der mir wiederholt Werbemails zugeschickt hat.

Ich habe ihn dann (nachdem die damals abgeschlossene Versicherung sowieso nicht mehr besteht) dazu aufgefordert, meine personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen. Nach einigen Monaten habe ich dennoch wiederholt eine Werbemail erhalten. Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass er nach meiner Aufforderung dazu verpflichtet war, meine Daten zu löschen und dem wohl nicht nachgekommen sei, hat er das mit einer Panne entschuldigt.

Jetzt zwei Jahre später kam eine Mail (scheinbar auch an einen großen Verteiler) in der er (4 Jahre nach Einführung der DSGVO!) die erneute Zustimmung einholen möchte:
'Wie Sie sicherlich aus den Medien gehört haben, hat sich das Datenschutzrecht durch die Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung deutlich verschärft. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Einwilligung zu erteilen, dass ich Ihnen zukünftig diese Informationen per E-Mail senden darf. Ein Klick auf den folgenden Link genügt, und wir bleiben weiter per E-Mail in Kontakt: [...]'

Meiner Meinung nach schon lächerlich und höchst unprofessionell, dass er das jetzt erst erkannt hat und handelt.

Ich habe ihn dann auf den vergangenen E-Mail-Verlauf hingewiesen, die Info über die bei ihm über mich gespeicherten Daten eingefordert (nach Art. 15 DSVGO) und rechtliche Schritte angekündigt.
Darauf kam folgende Antwort:
'Einer Komplettlöschung Ihrer Daten kann ich leider nicht zustimmen, da hier seinerzeit dokumentationspflichtige Beratungen stattgefunden haben.'

Nun meine Frage: Kann das Recht auf Löschung durch eine Dokumentationspflicht wirklich ausgehebelt werden? Und wenn ja, wie lange besteht die Dokumentationspflicht (der Vertrag ist ca. 5 Jahr gekündigt) und kann ich danach eine Löschung erwirken?

Leider habe ich online nichts dazu gefunden. Wenn ich nach 'Dokumentationspflicht vs. Recht auf Löschung DSGVO' suche, finde ich nur Informationen über die Dokumentation und das Nachweisen von Löschungen.

Deshalb vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

LG Jens

Datenschutz, Recht, Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Datenschutzgesetz, DSGVO
Kann man jemanden dafür verklagen das er eines deiner Tik Toks auf YouTube hochlädt?

Hey... Ich habe ein Problem das ich allein nicht gelöst bekomme...

Ich habe vor kurzem ein paar Tik Tok's mit meiner Schwester (wovon eines "besonders" dumm/lustig war) gemacht ohne zu erwarten dass es viele leute sehen würden... Nach ein paar tagen hatte es schon über 200.000 tausend aufrufe und 20.000 Likes... Woraufhin ich mir in der Schule viele böse Sprüche meiner Schulkameraden anhören musste was wirklich weh tat... Kurz darauf habe ich das Video von der Plattform gelöscht weil ich diesen ganzen Hate (den ich wirklich nicht verdient habe) nicht mehr ausgehalten habe...

Das Problem bei der ganzen Sache ist jetzt das ein ziemlich berühmter YouTuber ein Video

(peinliche/dumme tik tok Videos) hochgeladen hat in dem meins mit drinnen ist... Er hat in diesem Video ziemlich verletzend über mich geredet und selbstverständlich haben es alle meine Mitschüler gesehen... Von denen muss ich mir im Moment so viele verletzende Sprüche anhören dass ich oft ziemlich verzweifelt bin und sogar schon über Suizid nachgedacht habe weil ich es langsam einfach nicht mehr aushalte....

Ich habe den YouTuber schon angeschrieben ob er das Video nicht runternehmen könne... Natürlich habe ich darauf keine Antwort bekommen...

Ich weiß wirklich nicht was ich jetzt noch machen soll...

Eine Freundin hat mich heute gefragt ob man ihn dafür nicht verklagen könnte wegen einem verstoß gegen das Datenschutzgesetz oder irgendeinem gesetz das er Menschen beleidigt...

Leider kenne ich mich damit nicht aus und habe auch auf Google nichts dazu gefunden...

Falls ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt wäre ich euch so dankbar... Ich weiß einfach nicht mehr weiter...

Danke im voraus... LG. Alexa

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