Kunde macht ein Foto von mir

9 Antworten

Das Verhalten des Kunden ist nicht richtig. Allerdings hast Du auch Fehler gemacht!

Mal ehrlich... Ein Kunde fragt nach einem Kartonrest. Du gehst und holst den Kartonrest und verlangst dann Geld. Warum hast Du nicht erst den Preis genannt und dann mit dem Einverständis des Kunden die Kartonreste geholt!? Den Kunden als schwierigen Kunden zu bezeichnen, trifft aus zeitlicher Sicht aber erst im Nachhinein zu. Übrigens. Wonach berechnet sich der Preis für Kartonreste. Oder ist der Preis sogar auf die Kartons gedruckt. Manche Firmen sind froh, wenn sie weniger an Müllgebühren zahlen müssen. Oder wie verbucht ihr diese Kartonpreise!? Ebenso problematisch ist, dass soetwas in größeren Unternehmen sogar als Unterschlagung des Mitarbeiters gewertet werden kann. Fazit hierzu, entweder ein klares Nein, ein freiwilliges unentgeldliches Geben oder einen klaren Preis vorweg.

Was dann geschah, steht auf einem anderen Papier. Natürlich darf der Kunde nicht Fotografieren, wenn von eurer Seite nicht erlaubt. Letztlich ist es immer eine Erlaubnissache. Das Verbot muss man aber auch an Ort und Stelle sofort aussprechen. Und darauf bestehen. Werden solche Bilder veröffentlicht, ist natürlich auch ein Verbot hiergegen aussprechbar, allerdings ein Verbot viel langwieriger und schwieriger umsetzbar..

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst. Damit war es ursprünglich nicht verboten. Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht - da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt - am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.[25] Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig,[26] bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insb. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“[27] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[28] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Ein Verbot des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben.

Wenn er bei euch im Laden ist, kann man das per Hausrecht verbieten. Das Problem ist: Ihr könnt es nicht mehr rückgängig machen, denn das Foto hat er ja bereits erstellt.

Weitere Konsequenzen wären erst möglich, wenn er das Foto nun veröffentlicht.

Nein, darf er nicht! Man darf niemanden Fotografieren ohne ihn/sie vorher gefragt zu haben!


MichaelJayFoto  29.05.2013, 21:43

Stimmt nicht so. Solange man im öffentlich Raum ist, dürfen Fotos gemacht werden. Nur die Veröffentlichung ist beschränkt auf Bilder, auf denen erkennbare Personen nur "Beiwerk" sind.

In diesem Fall trifft das nur nicht zu, weil es sich innerhalb des Unternehmens abspielte.

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Nein darf er natürlich nicht. Da gibt es so ein nettes Gesetz das nennt sich: Recht am eigenen Bild. Also darf er ohne deine Zustimmung kein Foto von dir machen. Du kannst ihn dafür verklagen, was ich nicht machen würde solange der Kunde nichts macht. Das gibt meiner Meinung nach sonst nur unnötige Scherereien. Lass dich einfach gern haben.