Interne Rundmail zwecks Sammeln für Abschied aus Datenschutz erlaubt?
In unserem Betrieb ist es verboten, ohne Grund, eine Rundmail zum Sammeln für den Abschied von Kollegen zu verschicken.
Meine Frage ist, ob dies grundsätzlich, ohne Angabe eines genauen Datum, Datenschutzrechtlich in ordnung wäre?
2 Antworten
Welche Daten willst du da denn schützen, kennt ihr die Namen und E-Mail-Adressen eurer Kollegen nicht und/oder sind die geheim!?
Mit Datenschutz hat das nix zu tun.
Das Kündigungsdatum ist Datenschutz, das steht so in der Grundverordnung und ist eigentlich verständlich. Oder wollen Sie, das die ganze Firma weiß das Sie rausgeworfen wurden oder gehen( wenn Sie evtl. sogar noch eine Führungsposition haben) und Ihnen die letzten Wochen dann zur Hölle gemacht werden?
Welche schutzwürdigen Daten siehst du betroffen? Schutzwürdig wäre meine Meinung nach die Information über den Renteneintritt aber selbst das bekommt ja jeder mit wenn der Kollege nicht mehr da ist.
Man muss aber leider differenzieren was man offiziell gesagt bekommt oder einfach so mitbekommt, oder?
Name und Datum desjenigen, der gekündigt hat zum Beispiel?