Steuererklärung ohne Angabe der Wohnadresse / Oder Angabe der alten Wohnadresse?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das FA darf aufgrund §30 AO deine Daten gar nicht preisgeben.

Ohne Angaben auf dem Mantelbogen, wird das FA keine Veranlagung durchführen und am Ende eine Schätzung durchführen


ToxicCat 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 22:19

erstmal danke für deine Hilfe.

mit dem Finazamt hab ich mich über monate rumgeärgert. hab tausende von emails geschrieben und keiner wollte mir antwort auf meine frage geben warum sie meine daten einfach weitergeben. ich bin darüber hinweg.

bei der schätzung wie läuft das ab? kann ich eine adresse von einem anwalt hinterlegen welcher mir dann die post zusendet? und kann ich dann die schätzung einfach bezahlen?

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anTTraXX  26.06.2024, 22:29
@ToxicCat

Welche Daten soll das FA denn an wen weitergeben haben?!

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ToxicCat 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 22:33
@anTTraXX

danke der nachfrage. meine wohnadresse und mein neuer nachname wurden an meine schwester weitergegeben. es handelt sich um eine erbengemeinde von dem haus unserer oma

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anTTraXX  26.06.2024, 22:37
@ToxicCat

Also ich bezweifle das das FA deiner Schwester schriftlich deine Adressen mitgeteilt hat.

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ToxicCat 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 22:43
@anTTraXX

ich wünschte es wäre anders!!! wenn du willst kann ich dir den bescheid zusenden dann siehst du es selbst!! es ist passiert ich habe mich an den datenschutzbeauftragten vom finanzamt gewendet, der meinte ich soll mich vor ort melden. vor ort die meinten ich soll mich an das nachlassgericht wenden. das nachlassgericht meinte ich soll mich an das finanzamt wenden. es war wie bei asterix und obelix im haus das verrückte macht

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anTTraXX  26.06.2024, 23:07
@ToxicCat

Ich lach mich tot.

Das Finanzamt hat den Bescheid richtig bekanntgeben müssen.

Dies erfolgt grundsätzlich immer an einen durch die beteiligten bestimmten der einzelnen Gesellschaft. Wenn du nicht möchtest das du mit deiner Verwandtschaft auf einem Bescheid auftauchen willst musst du die Gesellschaft verlassen.

Das ist kein bruch des Datenschutzes oder gar des Steuergeheimnisses.

Ich rate dir den 122 AO bzw die AEAO dazu mal genauer zu lesen.

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ToxicCat 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 00:47
@anTTraXX

wenn es so einfach und offensichtlich ist, wieso konnte mir das NIIIIEEEEMAND (bis auf dich) erklären. die ganzen emails umsonst.

es hätte nur einer sagen müssen, lesen sie sich ao 122 durch, dann wäre ich zufrieden gewesen

mein gott. was für leute arbeiten denn da bitte? ich wünschte du könntest mal nachhilfe unterricht geben!

danke für deine hilfe und vor allem für deine zeit

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Ohne wird es nicht gehen und das Finanzamt gibt Deine Adresse nicht weiter. Außer Du bist zur Fahndung ausgeschrieben.


ToxicCat 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 22:21

das finanzamt hat bereits meine daten weitergegeben. und meine vielen mails blieben unbeantwortet

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Singuli  26.06.2024, 22:22
@ToxicCat

Wende dich an einen Anwalt wenn das Finanzamt hier gegen Gesetze verstoßen haben sollte.

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ToxicCat 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 22:23
@Singuli

vielen dank für deine Hilfe und deiner Zeit!

ich bin nicht mehr lange hier im land und möchte keinen rechtsstreit anfangen. ich möchte nur wissen wie ich meine zukünftige adresse schützen kann. (klagen können ja über jahre gehen)

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