Patientenakte kopieren, wie hoch sind die Kosten?
Hallo zusammen,
ich benötige alte Akten wegen meiner Klage vor Gericht-geht um meine Schwerbehinderung.
Das hier ist das "Angebot" meiner Ärztin:
ich kann Ihnen gerne einen Auszug Ihrer Krankenakte zusenden. Ich habe eben mal grob nachgeschaut, es müsste sich um 40-50 Kopien handeln, die ich Ihnen aber auch gemäß JVEG in Rechnung stellen muss, da es sich dabei nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse handelt. Deswegen müssen Sie mir auch nicht Ihre Karte senden. Die Kosten belaufen sich auf 50 Cent für die ersten 50 Kopien, für jede weitere Kopie 15 Cent sowie das Porto.
Wenn Sie damit einverstanden sind, lassen Sie es mich wissen. Dann sende ich Ihnen die Unterlagen zu.
Dann sind wir locker bei 20 - 25 Euro!
Kennt ihr einen billigeren Weg?
Meine alte Praxis ist in Mainz ich wohne in Köln. Wird es billiger wenn ich da vorbei fahre oder sind das Fixpreise beim Arzt?
Danke und Grüße
alin001
5 Antworten
Die Patienakte ist dein Eigentum. Die Herausgabe ist verpflichtend. Wenn das Gericht sie braucht, soll es sie anfordern. Bei Gericht wirst du sicher von einem Anwalt vertreten. Der wird ihr dann schon sagen, wo der Hase läuft. Außerdem wirst du in Köln wohl einen neuen Arzt haben. Dem soll sie deine Krankenakte übereignen.
Wieder ein Beispiel dafür, wie die "notleidenden" Ärzte ihren Hals nicht vollkriegen können. Wie ihre Abrechnung mit der Kasse aussieht kann ich mir gut vorstellen.
Naja du sparst dir vielleicht 5€ für das Porto, aber sonst nichts.
Kannst ja fragen ob du deine eigenen Blätter vorbeibringen kannst und es vor Ort selber kopieren darfst :D, aber das wird vermutlich eher nichts.
Der Kostenvoranschlag der Ärztin ist vollkommen korrekt und - wie sie schreibt - von der JVEG gedeckt. Du kannst aber versuchen, die Akte vom Gericht anfordern zu lassen, welches dann natürlich auch die Kosten trägt.
Ich glaube, das Angebot bewegt sich im Rahmen des Üblichen.
Die Kosten sind vertretbar - handelsüblich.
Die Akte ist immer Eigentum des Arztes! Jeder Patient hat aber das unbedingte Recht auf die Anfertigung einer Kopie, deren Kosten er jedoch immer selbst tragen muss. Die Kosten gemäß JVEG sind vollkommen korrekt und nicht zu beanstanden.