Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Nachteilsausgleich beim Abitur in Mecklenburg-Vorpommern. Und zwar leide ich unter einer Autoimmunerkrankung und beantrage eine verlängerte Schreibzeit bei den Abiturprüfungen. Wird dieser Nachteilsausgleich bzw. die verlängerte Schreibzeit im Abitur und auf dem Abschlusszeugnis vermerkt?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!