Hallo, ich wohne seit Mitte Februar in einer neuen Wohnung, habe mich aber erst vergangene Woche zum Einwohnermeldeamt schleppen können, um mich umzumelden. Da mir (und auch meinem Vermieter) die Wohnungsgeberbestätigung neu ist, hatte ich angegeben, ich sei im jetzt im November umgezogen. Mein Vermieter stellte mir, um sich vor einem Bußgeld zu schützen, logischerweise die Bescheinigung mit dem korrekten Datum aus. Heute war ich dann wieder beim Einwohnermeldeamt, um diese abzugeben, mit der Beichte ein falsches Datum angegeben zu haben. Die werte Frau änderte dies im System und erläuterte, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe., wollte aber keine Aussage zum Bußgeld treffen. Dass das verspätete Ummelden eine Ordungswidrigkeit darstellt weiß ich. Ich habe nun Angst ein horrendes Bußgeld bezahlen zu müssen, gerade unter dem Gesichtspunkt des Schwindels über das Einzugsdatum? In welchen Bereichen liegen solche Bußgelder?