Hallo,

geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung:

Tatzeitpunkt: 24.09.16

Zeugenfragebogen an männlichen Halter (Foto zeigt eine weibliche Fahrerin): 11.10.16

Bußgeldbescheid an Tochter 1 (ist aber nicht die eigentliche Fahrerin): 30.12.16

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, durch den Zeugenfragebogen wird diese NICHT verlängert, also ist das ganze am 23.12.16 verjährt - richtig?

Vielen Dank vorab.