Ich bin mit einem Kumpel betrunken an einem Sonntag Morgen unterwegs gewesen und wir haben mit unserer Box laut Musik gehört. Um 7:10 kam dann die Polizei und sagte uns das wir zu laut Musik hören und das ausmachen sollten. (Ausweise wurde kontrolliert) Wir haben natürlich direkt die Musik aus gemacht und sind weiter gezogen. Keine Verwarnung, kein Platzverweis, alles war super.

Nach circa 40 Tagen bekomme ich Post von der Stadtverwaltung. Darin steht ich soll ein Bußgeld von 128,50€ (Geldbuße 100€ + Gebühren 25€ + Auslagen in höhe von 3,50€ ).

Das Bußgeld wird verlangt weil ich entgegen § 10 (2) des LImschG NW ein Musikwiedergabegerät in einer Lautstärke benutzt haben sollte wodurch andere dadurch belästigt wurden.

Kann ich dagegen Vorgehen und mich auf Unzurechnungsfähigkeit stützen? Sollte ich erwähnen das ich nicht darauf hingewiesen wurde Bußgeld bezahlen zu müssen als die Polizei bei uns war?

Vielleicht sollte ich noch erwähnen das ich mich zum Zeitpunkt, wo die Polizei eintraf, auf einem öffentlichen Verkehrsweg befand

Ich freue mich auf alle hilfreichen Antworten oder Ähnliche Erfahrungen. :)