Hallo alle zusammen, nehmen wir an Person A wurde im Juli des letzten Jahres mit 61km/h statt erlaubten 30 km/h in einer Autobahnbaustelle Geblitzt. Diese Ordnungswidrigkeit wurde mit einem Punkt und 130 Euro geahndet. Selbe Person wird nun innerorts mit 62km/h statt erlaubten 30km/h gelasert. 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 160 Euro wären die Konsequenzen. Person A hat außer diese zwei Ordnungswidrigkeiten keine Einträge im Verkehrsregister. Zählt Person A als Wiederholungstäter und muss zu dem ohnehin verhängten Monat Fahrverbot noch mit einem weiteren Monat rechnen und kann des Weiteren nicht von der 4 Monatigen Abgabefrist Gebrauch machen oder wäre das nur der Fall, wenn die erste Ordnungswidrigkeit auch ein Fahrverbot nach sich gezogen hätte. Vielen Dank
Zwei mal innerhalb eines Jahres Geblitzt, Wiederholungstäter?
Fahrverbot,
Bußgeld,
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