Schwarzfahren als Vorstrafe?

11 Antworten

Wurde Anklage erhoben seitens der Staatsanwaltschaft und kam es zum Strafverfahren?

Vorbestraft ist wer zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde.


bojwolb 
Beitragsersteller
 10.12.2016, 02:06

nein nichts passiert 😅 diskutier nur geradd mit na freundin darüber

Artus01  10.12.2016, 07:56
@bojwolb

Vorbestraft ist wer zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde.

Das muß brandneu sein. Ich gehe immer noch von mehr als 90 Tagen aus.

Nein, wenn Du erst einmal erwischt worden bist zahl die Strafe und alles ist ok. Wenn Du schon mehr als dreimal erwischt worden bist kann es tatsächlich zu einer Anzeige kommen.

Du möchtest  also wissen, ob du ohne Sorgen schwarzfahren kannst?

Zahl gefälligst dein Ticket wie jeder andere auch!

Tu ma nicht lang rum, bekommst dein Geld wieder.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.
Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug,
und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die
Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt.