Zahlungsaufforderung aus Frankreich, Konsequenzen?
Hallo,
am 06.10.2016 ein Schreiben aus Frankreich bekommen, mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer Geschindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 KMH.
Ich zitiere;
Bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges wurde folgende Geschwindigkeit festgestellt: 58 KmH - Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kmh - Nach Abzug des Toleranzwerts: 53 KmH
Am 01.10.2016 um 21H46
Nun zu den Fakten.
Ja es stimmt, ich bin an diesem Tag gefahren und habe den Blitz auch bemerkt. also sehe ich die Schuld ganz klar bei mir.
Nun sehe ich es aber nicht ein wegen 3Kmh, 90 euro zu bezahlen, bzw mittlerweile 135 Euro. Wenn ich die Zahlung weiterhin verweigere werden es 375 Euro, was ich ziemlich unverschämt finde. Ich finde es bei dieser geringen überschreitung der Geschwindigkeit überhaupt eine frechheit mit solchen Summen zu drohen.
Nun Meine Frage.
In dem Schreiben steht eindeutig, dass wenn ich nach 76 Tagen, angefangen am 06.10.2016 noch nicht bezahlt habe, würde ich einen Bescheid über eine erhöhte Pauschalgeldbuße bekommen ( 375EUro).
Was geschieht nun, wenn Ich diese nun weiterhin verweigere ? Mit welchen realistischen Konsequenzen muss ich rechnen ? Wie weit darf die Summe dann noch in die Höhe gehen ? Ich meine es muss doch ein Ende geben. DIe können ja nicht hoch bis 1000 Euro oder weiter gehen, oder ?
EIne weitere Einreise nach Frankreich, hatte ich so oder so nicht mehr geplant, zumindest vorerst.
Ich bitte um eure Hilfe.


10 Antworten
Die Länder haben ihre Geldbußen erhöht nachdem die EU beschlossen hat, dass die Bußgelder ab 70 € von den Behörden im jeweiligen Land eingehoben werden dürfen. Normalerweise hätten die Franzosen das Verfahren an Deutschland abtreten sollen, die wollen aber das Geld für sich selber.
Wenn du mal nach Skandinavien kommst, fahr immer recht brav. Dort richtet sich die Höhe nach dem Einkommen.
Ein Tip: Zahle die Strafe und gut ist. Es kann nur teurer werden.
Wow, das ist schon ne krasse Nummer. Gilt warscheinlich als Brutale Abschreckungsmaßnahme.
Bezahl sonst bekommst die Aufforderung von Deutschland.
Diesen Sommer hat Frankreich ein paar Veränderung durchgerührt
Hi,
deine Weigerung wird dir nicht nützen, ansonsten wird die OWI durch eine Gerichtsvollzieher hier vollstreckt. Das bedeutet, dass bei dir gepfändet wird, bis die Schuld beglichen ist. Auch eine Kontopfändung wäre möglich.
Ob du die Strafe für zu hoch empfindest, interessiert niemanden.
bist du ganz sicher, dass dieser Schriebs von einer Behörde kommt ? Ansonsten würde ich eine Fachanwalt einschalten.
Ja kommt ganz sicher ganz offiziell von einer Behörde aus Frankreich. Das Problem ist, dass ich eine SB von 150 Euro für meine Rechtschutzversicherung habe. Lohnt sich also nicht
Du mußt deinen Rechtsversicherungsschutz prüfen. Ist Verkehrsstrafrecht einbezogen und gilt das auch für Prozesse im Ausland nach ausländischem Recht?
Du hast zugegeben, dass du die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hast. Wenn die Geldstrafe von € 90 nach dem französischen Bußgeldkatalog dafür angemessen ist, kann dir auch ein Rechtsanwalt nicht helfen.
Die restlichen Kosten hast du aus meiner Sicht (die falsch sein kann!) selbst verschuldet, indem du die Strafe bisher nicht bezahlt hast.
Du bist als Rechtsschutzversicherungsnehmer dazu verpflichtet, an der Vermeidung von Prozessen mitzuwirken. Das hast du in diesem Falle nicht getan, so dass die Versicherung die Leistung verweigern könnte. Lies mal die Bedingungen in der Police nach.
Ich bin keine Versicherungsexpertin. Meine Meinung kann daher falsch sein.
Andere Länder, andere Sitten und Gesetze. Du mußt französische Maßstäbe ansetzen. Je länger du mit der Bezahlung wartest, desto teurer wird es vermutlich.
Auch in der Schweiz gilt das, da ist ein Ferrari mit 280 geblitzt worden 180 KM zu schnell: Bußgeld fast 2 Mio ChF Ferrari auch weg