Hallo zusammen,
ich habe kürzlich die Schulung für die Schlüsselnummer 196 erfolgreich abgeschlossen, um Leichtkrafträder bis 125 cm³ mit meinem Führerscheinklasse B fahren zu dürfen. Ich habe alle notwendigen Unterlagen bereits bei der Führerscheinstelle eingereicht, und mir wurde mitgeteilt, dass mein Führerschein mit der neuen Eintragung ab dem 1. März 2024 abholbereit ist. Heute ist der 13. März 2024, und aus verschiedenen Gründen werde ich es wahrscheinlich nicht schaffen, meinen Führerschein in den nächsten zwei bis drei Wochen abzuholen.
Meine Frage ist, ob ich theoretisch schon jetzt mit einem 125er Roller fahren darf, obwohl ich den physischen Führerschein noch nicht abgeholt habe, aber sicher weiß, dass die Erweiterung eingetragen ist. Gibt es vielleicht eine vorläufige Bescheinigung oder andere Dokumente, die ich nutzen könnte, um zu beweisen, dass ich berechtigt bin, solange ich den Führerschein noch nicht physisch habe?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!