Kann Steinmeier Scholz zur Vertrauensfrage zwingen?

Beim Termin für die Vertrauensfrage des Kanzlers kann es der Union nicht schnell genug gehen. Nun fordert Fraktionsvize Middelberg den Bundespräsidenten zum Handeln auf. Die Grünen wollen mehr Klarheit vom Kanzler.

Auch wenn der Bundeskanzler der Union Entgegenkommen in der Diskussion um den Zeitpunkt für die Vertrauensfrage signalisiert hat - ihr reichen die Aussagen von Olaf Scholz nicht. Nun richtete der Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg, einen Appell an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und forderte ihn zum Handeln auf.

"Ich fordere auch ausdrücklich in dieser Radiosendung den Bundespräsidenten auf, jetzt den Kanzler auf seine Verfassungspflichten hinzuweisen und zu ermahnen", sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Der Kanzler müsse ohne eigene Mehrheit im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Auch die Ankündigung von Scholz am Sonntag, die Vertrauensfrage möglicherweise noch im Dezember zu stellen, reicht Middelberg nicht. Er forderte den Kanzler auf, dies bereits am Mittwoch zu tun. Zuvor hatte das bereits CDU-Chef Friedrich Merz von Scholz verlangt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlen-debatte-union-100.html

  • Kann der Bundespräsident den Bundeskanzler wirklich zu einer vorgezogenen Vertrauensfrage zwingen?
  • Begrüßt Ihr ein schnelleres Vorgehen oder der Zeitplan von Scholz?
  • Welche Partei werdet Ihr bei der nächsten Bundestagswahl wählen?
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Kann Scholz den Lindner nach dessen Kündigung hintenrum verknacken lassen?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen. Kann dies innerhalb der Ampel Koalition gegenwärtig mißbraucht werden?

Kanzler Scholz hat den Finanzminister Lindner (FDP) gestern gekündigt. Er hat sich hierfür beim Bundespräsidenten rückversichert:

-- „Franz-Walter ich muss diesen Finanzminister kündigen. Dem kann ich net mehr vertrauen...“

-- „Ja, Scholzi, hast recht... Machen wir... Sind doch irgendwie Genossen... Aber häng es nicht so aus, weil ich muss Neutralität bewahren... irgendwie zumindest...“

Kann nun der Scholz bei der Innenministerin anrufen und den gekündigten Lindner strafrechtlich wegen seinem Positionspapier belangen:

-- „Genossin Nancy. Du, der böse Finanzminister hat alles durcheinander gebracht. Der hat das mit Absicht getan. Das muss doch strafrechtliche Konsequenzen haben!“

-- „Yoa Scholzi. Ich ruf mal beim Generalbundesanwalt an und schau mal, was ich da in die Wege leiten kann. Der hat das bestimmt mit Absicht gemacht... Hast du gut gemacht den zu kündigen...”

Wenn nun die Innenministerin von der SPD etwas bei den Staatsanwälten bohrt:

-- „Hören Sie Herr Generalbundesanwalt. Lindner ist eine Bedrohung für die Demokratie. Er hat seine Position schamlos mißbraucht und einen schweren Vertrauensbruch begangen. Das ist Verrat! Wir müssen den in Untersuchungshaft nehmen, bevor er abhaut.“

Als nächstes klingelt ein Sondereinsatzkommando beim Christian Lindner:

-- „MITKOMMEN!“

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Sollte es eine Obligation zur parteilichen Trennung von Kanzleramt, Bundespräsident und Innenminister geben?

In der deutschen Geschichte war es schon oft so, dass Innenminister, Bundeskanzler und Bundespräsident zur gleichen Partei gehört haben. Sollte man das rechtlich vermeiden?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die gesamte Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen.

Dies wurde beispielsweise der weimarer Republik zum Verhängnis. Nachdem Hitler (NSDAP) Kanzler der Republik wurde, durfte er zunächst nur zwei Ministerposten besetzen. Er bestand auf den Posten des Innenministers mit Heinrich Frick (NSDAP) und erpresste den Reichspräsidenten Hindenburg, der ihm Freigaben erteilte. Dadurch rutschte die gesamte Exekutive in die Hände der Nationalsozialisten. Die anderen Minister versuchten die NSDAP politisch einzurahmen, was aber nicht mehr gelang, weil die Entscheidungsketten in der Exekutive so kurzgeschlossen wurden. Die NSDAP konnte einfach politische Gegner verschwinden lassen.

Historisch betrachtet hat es sich also als gefährlich für die Demokratie herausgestellt wenn Innenminister, Kanzler und Präsident zur gleichen Partei in Deutschland gehören. Im Prinzip kann dieser Machtmißbrauch von jeder Partei genutzt werden. Warum wird das dann immer noch zugelassen?

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Wie fändet ihr dieses Parteiprogramm?

Viele Menschen haben die aktuelle Politik in Deutschland satt, und es gibt keine Partei, die sie mehr wählen würden. Wie fändet ihr also dieses Wahlprogramm?

  • Menschenrechte müssen stets und immer gewahrt werden.
  • Jeder Mensch ist vor dem Gesetze gleich, unabhängig von Hautfarbe, sexueller Orientierung, Herkunft, Familienstand und Lohn.
  • In Deutschland gilt Religionsfreiheit. Es kann nicht sein, dass in Deutschland Islamisten den Terror bejubeln. Da muss hart durchgegriffen werden.
  • Viel zu oft werden die falschen abgeschoben. Menschen, die sich engagieren und arbeiten wollen, werden abgeschoben. Straftäter dürfen bleiben. Abschieben muss durchdacht sein.
  • Atomkraftwerke bleiben angeschaltet, werden regelmäßig sicherheitstechnisch inspiziert.
  • Kohlekraftwerke werden bis 2030 abgeschaltet.
  • Es soll auf erneuerbare Energien gesetzt werden, diese sollen ausgebaut werden.
  • Klimakleber sollen härter bestraft werden.
  • Der Euro soll weiterhin Deutschlands Währung sein.
  • Deutschland sollte eigentlich weiterhin in der EU bleiben.
  • Es soll ein Klimabündnis gegründet werden, dessen Mitglieder sich austauschen und gemeinsam Maßnahmen gegen die Erderwärmung ausarbeiten.
  • Dabei soll jedoch auch der normalverdienende Bürger berücksichtigt werden.
  • In Schulen soll mehr über die Themen "Sucht" und "Sexualität" informiert werden.
  • Deutschlands Schulsystem muss überdacht werden.
  • Migration soll stärker begrenzt und überwacht werden.
  • Die "Ehe für alle" wird es in Deutschland weiterhin geben.
  • Homosexuelle Paare sollten (mit Einschränkungen) Kinder adoptieren dürfen.
  • Homosexuelle sollten leichter Blut spenden dürfen.
  • Volksentscheide sollten eingeführt werden.
  • Maßnahmen und Regeln für KI (Künstliche Intelligenz) sollten von einem Expertengremium aufgestellt werden.
  • Der Bürokratie-Wahnsinn muss gestoppt werden.
  • Über eine Frauenquote sollte in einem Gewissensvotum abgestimmt werden.
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Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nicht - was nun?

Angenommen der Bundespräsident unterzeichnet ein beschlossenes Gesetz nicht, aber es ist verfassungskonform. Im Grundgesetz gibt es den Artikel 61. Dieser besagt folgendes:

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da der Bundespräsident ja nur eine Prüfungskompetenz, kann man doch daraus schließen, dass er gegen den Abs. 1 verstößt und somit in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden darf, oder?

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