Meinung des Tages: Scholz stellt Vertrauensfrage - wie zuversichtlich blickt Ihr auf die kommende Regierung?

Noch-Kanzler Olaf Scholz stellt am heutigen Montag die Vertrauensfrage im Bundestag und macht damit den Weg für Neuwahlen frei. Dabei ist der Zeitpunkt allerdings besonders für kleinere Parteien mehr als ungünstig...

Ein richtungsweisender Tag

Sofern alles planmäßig verläuft, ist das Ende der Koalition aus SPD, FDP und den Grünen bald endgültig besiegelt. Mit der heutigen Vertrauensfrage möchte Bundeskanzler Olaf Scholz den Weg für vorgezogene Neuwahlen ebnen.

Um Punkt 13 Uhr wird der Noch-Kanzler die Vertrauensfrage im Bundestag stellen und seine Entscheidung dafür begründen. Sollte ihm, wie erwartet, das Vertrauen nicht ausgesprochen werden, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier 21 Tage Zeit, das Parlament aufzulösen und den Weg für Neuwahlen frei zu machen.

Die Vertrauensfrage in der Bundesrepublik Deutschland

Bundeskanzler Scholz ist mitnichten der erste Kanzler in der Geschichte der Bundesrepublik, der die Vertrauensfrage an den Bundestag richtet: So machten in der Vergangenheit bereits Willy Brandt (1972), Helmut Schmidt (1982), Helmut Kohl (1982) und zwei Mal Gerhard Schröder (2001 und 2005) vom politischen Instrument der Vertrauensfrage Gebrauch.

Große Herausforderungen für kleine Parteien

Gerade kleine Parteien stehen bei einem vorgezogenen Wahlkampf vor besonderen Herausforderungen; laut Bundeswahlgesetz müssen diese - in Kontrast zu etablierten Parteien - durch Unterschriften ein Interesse an politischer Mitgestaltung belegen.

Hierfür werden i.d.R. Stimmen von 0,1% der Wahlberechtigten des jeweiligen Bundeslandes benötigt, was angesichts geringerer finanzieller und personeller Ressourcen für manche Kleinstpartei momentan unmöglich scheint. So denken machen Parteien bereits im Vorfeld darüber nach, sich geschlagen zu geben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zuversichtlich blickt Ihr auf die anstehenden Neuwahlen?
  • Welche politischen Maßnahmen / Richtungswechsel erhofft Ihr Euch von der kommenden Regierung am meisten?
  • Denkt Ihr, dass der Zeitpunkt für den Wahlkampf mit Blick auf die Pause während der Feiertage gut gewählt ist?
  • Sollten kleinere Parteien im Sinne der politischen Vielfalt bei vorgezogenen Neuwahlen evtl. besonders berücksichtigt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich habe meine Zweifel, weil... 73%
Ich blicke zuversichtlich auf die kommende Regierung, da... 16%
Andere Meinung und zwar... 10%
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Kann Steinmeier Scholz zur Vertrauensfrage zwingen?

Beim Termin für die Vertrauensfrage des Kanzlers kann es der Union nicht schnell genug gehen. Nun fordert Fraktionsvize Middelberg den Bundespräsidenten zum Handeln auf. Die Grünen wollen mehr Klarheit vom Kanzler.

Auch wenn der Bundeskanzler der Union Entgegenkommen in der Diskussion um den Zeitpunkt für die Vertrauensfrage signalisiert hat - ihr reichen die Aussagen von Olaf Scholz nicht. Nun richtete der Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg, einen Appell an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und forderte ihn zum Handeln auf.

"Ich fordere auch ausdrücklich in dieser Radiosendung den Bundespräsidenten auf, jetzt den Kanzler auf seine Verfassungspflichten hinzuweisen und zu ermahnen", sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Der Kanzler müsse ohne eigene Mehrheit im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Auch die Ankündigung von Scholz am Sonntag, die Vertrauensfrage möglicherweise noch im Dezember zu stellen, reicht Middelberg nicht. Er forderte den Kanzler auf, dies bereits am Mittwoch zu tun. Zuvor hatte das bereits CDU-Chef Friedrich Merz von Scholz verlangt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlen-debatte-union-100.html

  • Kann der Bundespräsident den Bundeskanzler wirklich zu einer vorgezogenen Vertrauensfrage zwingen?
  • Begrüßt Ihr ein schnelleres Vorgehen oder der Zeitplan von Scholz?
  • Welche Partei werdet Ihr bei der nächsten Bundestagswahl wählen?
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Kann Scholz den Lindner nach dessen Kündigung hintenrum verknacken lassen?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen. Kann dies innerhalb der Ampel Koalition gegenwärtig mißbraucht werden?

Kanzler Scholz hat den Finanzminister Lindner (FDP) gestern gekündigt. Er hat sich hierfür beim Bundespräsidenten rückversichert:

-- „Franz-Walter ich muss diesen Finanzminister kündigen. Dem kann ich net mehr vertrauen...“

-- „Ja, Scholzi, hast recht... Machen wir... Sind doch irgendwie Genossen... Aber häng es nicht so aus, weil ich muss Neutralität bewahren... irgendwie zumindest...“

Kann nun der Scholz bei der Innenministerin anrufen und den gekündigten Lindner strafrechtlich wegen seinem Positionspapier belangen:

-- „Genossin Nancy. Du, der böse Finanzminister hat alles durcheinander gebracht. Der hat das mit Absicht getan. Das muss doch strafrechtliche Konsequenzen haben!“

-- „Yoa Scholzi. Ich ruf mal beim Generalbundesanwalt an und schau mal, was ich da in die Wege leiten kann. Der hat das bestimmt mit Absicht gemacht... Hast du gut gemacht den zu kündigen...”

Wenn nun die Innenministerin von der SPD etwas bei den Staatsanwälten bohrt:

-- „Hören Sie Herr Generalbundesanwalt. Lindner ist eine Bedrohung für die Demokratie. Er hat seine Position schamlos mißbraucht und einen schweren Vertrauensbruch begangen. Das ist Verrat! Wir müssen den in Untersuchungshaft nehmen, bevor er abhaut.“

Als nächstes klingelt ein Sondereinsatzkommando beim Christian Lindner:

-- „MITKOMMEN!“

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Sollte es eine Obligation zur parteilichen Trennung von Kanzleramt, Bundespräsident und Innenminister geben?

In der deutschen Geschichte war es schon oft so, dass Innenminister, Bundeskanzler und Bundespräsident zur gleichen Partei gehört haben. Sollte man das rechtlich vermeiden?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die gesamte Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen.

Dies wurde beispielsweise der weimarer Republik zum Verhängnis. Nachdem Hitler (NSDAP) Kanzler der Republik wurde, durfte er zunächst nur zwei Ministerposten besetzen. Er bestand auf den Posten des Innenministers mit Heinrich Frick (NSDAP) und erpresste den Reichspräsidenten Hindenburg, der ihm Freigaben erteilte. Dadurch rutschte die gesamte Exekutive in die Hände der Nationalsozialisten. Die anderen Minister versuchten die NSDAP politisch einzurahmen, was aber nicht mehr gelang, weil die Entscheidungsketten in der Exekutive so kurzgeschlossen wurden. Die NSDAP konnte einfach politische Gegner verschwinden lassen.

Historisch betrachtet hat es sich also als gefährlich für die Demokratie herausgestellt wenn Innenminister, Kanzler und Präsident zur gleichen Partei in Deutschland gehören. Im Prinzip kann dieser Machtmißbrauch von jeder Partei genutzt werden. Warum wird das dann immer noch zugelassen?

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Bundespräsident unterzeichnet Gesetz nicht - was nun?

Angenommen der Bundespräsident unterzeichnet ein beschlossenes Gesetz nicht, aber es ist verfassungskonform. Im Grundgesetz gibt es den Artikel 61. Dieser besagt folgendes:

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Da der Bundespräsident ja nur eine Prüfungskompetenz, kann man doch daraus schließen, dass er gegen den Abs. 1 verstößt und somit in einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden darf, oder?

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