Sollte Deutschland den Bundespräsidenten abschaffen?

9 Antworten

Nein. Der Staatspräsident ist wichtig für eine funktionierende Parlamentarische Demokratie

Nein.

Eine laut Verfassung politisch neutrale Person an der Spitze des Staates ist doch gut für die Demokratie.

Der Umfang der Macht ist in der Tat limitiert, aber dafür durchaus wichtig. Aufgabe des Bundespräsidenten ist es unter anderm, Gesetze zu unterzeichnen. Er übernimmt somit noch eine Kontrollfunktion.

Bundestag und Bundesregierung sind zwar rechtlich getrennt, jedoch ist die Verbindung der Regierung und den Parlamentariern über die Partei eine Gefahr für den Missbrauch. Der hiervon unabhänige Bundespräsident hat hier dann noch die Möglichkeit Gesetze der Überprüfung zuzuführen.

Diese Kontrollfunktion würde somit ausfallen. Da die Bundesversammlung auch zur Hälfte von den Ländern besetzt wird, ist es schwierig (aber leider nicht unmöglich) diesen Posten parteipolitisch der Regierung unterzuordnen.

Ich finde Nein, auf gar keinen Fall!. Es ist meiner Meinung nach richtig und wichtig, dass der Bundespräsident und der Bundeskanzler zwei voneinander abgetrennte Ämter darstellen. Der Bundespräsident, ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und wird von der Bundesversammlung gewählt. Seine Amtszeit, dauert fünf Jahre und es ist nur eine einmalige Wiederwahl zulässig. Der Bundeskanzler, ist der Regierungschef und bestimmt nach dem Grundgesetz die Richtlinien der Politik, wofür er auch die Verantwortung trägt. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten rotierend auf die Bundesminister zu übertragen, würde also schon alleine deshalb nicht funktionieren, weil der Bundeskanzler gegenüber den Ministern des Bundes eine Weisungsbefugnis hat. Der Bundeskanzler, wird vom deutschen Bundestag gewählt, der wiederum alle vier Jahre vom Volk gewählt wird. Dabei, hat auch der Bundespräsident eine Funktion, denn er muss dem Bundestag eine Person vorschlagen, welche dieser zum Bundeskanzler wählen soll. Der Bundespräsident hat auch die Aufgabe, den Bundeskanzler und die Bundesminister zu ernennen und diese auch wieder zu entlassen. Außerdem, stehen dem Bundespräsidenten nach dem Grundgesetz auch noch einige weitere wichtige Aufgaben zu. Er hat zwar insgesamt nicht allzuviele Aufgaben aber die, die er hat, sind durchaus sehr wichtig. So schließt der Bundespräsident zum Beispiel auch die völkerrechtlichen Verträge mit anderen Staaten, empfängt deren Gesandte und repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland nach Außen und die Bundesgesetze, erhalten ihre Rechtskraft erst durch die Gegenzeichnung, Ausfertigung und die Verkündung im Bundesgesetzblatt durch den Bundespräsidenten!. Dabei, überprüft dieser vor deren Gegenzeichnung auch, ob das jeweilige Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist und aber auch, ob dieses nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Der Bundespräsident, ist demnach neben Bundestag und Bundesrat auch ein weiterer "Sicherheitsmechanismus" bei Bundesgesetzen. Auch den Verteidigungsfall, würde der Bundespräsident ausrufen müssen. Zwar würde dieser vom deutschen Bundestag festgestellt werden aber der Bundespräsident, müsste ihn danach dann noch offiziell ausrufen und verkünden. Auch das ist ein "Sicherheitsmechanismus" aufgrund der deutschen Geschichte. Dadurch, dass er die BRD nach außen hin repräsentiert, entlastet er auch die Bundesregierung, sodass sich diese mehr auf ihr Regierungsgeschäft und damit auf ihren Kernbereich konzentrieren kann. Durch die sogenannte "Macht des Wortes", kann der Bundespräsident außerdem auch einen gewissen Einfluss auf die Politik ausüben. Zwar, kann er der Regierung keine verbindlichen Weisungen erteilen, jedoch, hat das Wort des Staataoberhauptes schon ein Gewicht, welches die Regierung zum Nachdenken bewegen kann.

Mfg


Rollerfreake  11.03.2025, 14:04

Hinzu kommt die begrenzte Amtszeit des Bundespräsidenten, wohingegen die des Bundeskanzlers keine zeitliche Befristung kennt, sofern er vom deutschen Bundestag gewählt wird. Mfg

Nein. Wenn, dann sollte eher das Amt des Bundeskanzlers abgeschafft werden. Zudem sollten die Befugnisse vom Bundeskanzlers auf den Bundespräsidenten übertragen werden.