S möchte einen Kaffee im Automaten kaufen. Er wirft keinen Euro ein, sondern eine ausländische Münze mit geringeren Wert. Der Automat gibt den gewünschten Kaffee aus. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Was ist, wenn er die passende Münze einwirft und der Automat leer ist. Welche Rechte hat er dann?