Fenster undicht - Vermieter bereits kontaktiert - reagiert nicht

11 Antworten

Eine Mietminderung schriftlich einreichen (am besten per Einschreiben mit Unterschrift) und eine Kopie zuhause halten. Und wenn dein Vermieter wegen der Heizkosten Nebenkostennachbrerechnung mach und verlangt, dass du nachzahlst würde ich einen Anwalt kontaktieren, weil es immer laut BGB und Mieterschutz die Beweislasst beim Vermieter liegt. Egal ob du oder er die Klage veranlasst hast ! Das weiss ich, weil ich selber Vermieter von diversen Miehtwohnungen bin. Und du kannst auch bei eventueller Mieterhöhung einen "Kilaausweis" verlangen, den der Vermieter vorweisen muss, wenn er wegen steigenden Nebenkosten und Weiterem eine Mieterhöhung vornehem möchte !


igad09 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 10:17

Wie bereits erwähnt, eigene Gastherme, Abrechnung erfolgt nur über mich. Ich kann die Therme an- und ausmachen, wann ich will. Gott sei Dank, wurde die Miete nur 2x erhöht in den 30 Jahren. Trotzdem sollte der Vermieter auch den ´Sorgen´ der Mieter nachgehen, oder? Auch wenn die Mieter in seinen anderen Mietshäusern noch nie Beschwerde eingelegt haben...ja soll ich denn die Füße ruhig halten?

Ich möchte keinen Streit...aber dass der Vermieter sich meine Probleme bez. meiner Wohnung anhört und auch was tut. Die Gastherme spinnt auch langsam rum, nach 30 Jahren muß ich immer öfters den Heizungsfritzen holen. Irgendwann muß die ausgetauscht werden, das wird dann teuer, bei 6 Parteien.

Danke für deine wertvolle Antwort. Viele Grüße igad

0

Wie wäre es, den nächsten Baumarkt aufzusuchen?

Für wenig Geld gibt es dort selbstklebende Tür- und Fensterdichtungen, die auf einem sauberen Rahmen schnell angebracht sind. Womit sich dann, so denke ich, die Sachlage deutlich bessern sollte.

Die Alternative wäre, sich mit dem Vermieter darüber zu streiten, wer denn nun verantwortlich ist und was machen soll/muss. Was dann durchaus heißen kann, man steht im nächsten Winter vor dem gleichen Problem ...

Da das Verhältnis Vermieter/Mieter nach Deiner Beschreibung eh nicht das beste zu sein scheint, bleibt letztlich sich nach einem "modernen" Haus umzusehen, dass den aktuellen Vorschriften genügt.

Wenn die Heizung derzeit 22 °C im Wohnzimmer erreicht, ist der VM im Pflichtsoll. Ganz nenbenbei ich bewohne 42 m² ohne Balkon und bezahle für Heizung ca. 70 € im Monat, das mit Zentralheizung.

Ansinsten, da sich auch Plastil bei diesen Aussentemperaturen zusammenzieht und somit Spalte entstehen ist völlig nurmal. Zumindest auf Fenster bezogen. Irgend eine Uhr tickt da nicht gant zeitgemäss.


igad09 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 10:04

@jockl ich habe Etagenheizung, ich kann an- und ausmachen, wann ich will ich weiß ja nicht, wie alt du bist, aber im Alter fängt man doch etwas an zu frieren ;)

Und überhaupt...Jeder empfindet Kälte und Wärme anders, ich habe es gerne warm. Und 22 Grad ist mir persönlich zu kalt. Was ist Plastil? Meintest du Plastik?

0

Wärmer muss es aber auch wirklich nicht sein - da kannst Du Dich nicht über die Heizkosten beschweren. Man kann auch mal was wärmeres anziehen, womit ich nicht gleich einen Mantel meine. Muss man im Schlafzimmer wirklich heizen?

Die Fenster kannst du auch selbst abdichten; das sollte es Dir wert sein.

Mein Nachbar hat sich auch über die angeblich defekte Heizung beschwert. Dann öffnet er dem Heizungsmonteur in kurzer Hose und T-Shirt (das war nicht seine Schlafbekleidung). So bringt er auch den Müll runter. Auf das Theater von dem bei der Nebenkostenabrechnung bin ich echt gespannt.


igad09 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 10:06

@michinef ich soll mich in Schuhen und Wollpullover ins Wohnzimmer setzen? Nein. Ich laufe kurzärmelig rum...Punkt. Es geht ja nicht um die Heizkosten, nicht direkt. Das Hauptproblem sind immer noch die Fenster...da zieht es überall rein. Ach so, und nochmal, bez. der Nebenkostenabrechnung...Gas ist meine Sache! Da gibt es kein Theater :)

0

Ob das Haus alt oder jung ist, spielt keine Rolle. Der Vermieter ist verpflichtet (Hauptpflicht). die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Undichte Fenster mit Folge Zugluft und Energieverlust sind gewiss nicht vertragsgerecht. Deshalb: Den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen, dabei eine Frist von 14 Tagen (Datum einsetzen) stellen und ankündigen, dass du bei Verzug (fruchtlosem Ablauf der Frist) selbst einer Firma (Tischler) den Auftrag erteilst um den Mangel abzustellen und du die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das ist der rechtlich zulässige und erfolgversprechende Weg. Dafür brauchst du weder Anwalt noch Gutachter noch den Mieterverein, dass ist dein Recht.