Fenster undicht - Vermieter bereits kontaktiert - reagiert nicht
Hallo,
seit 1984 (auch Bj) wohne ich in einem 6-Parteienhaus.
Nun bei dieser Kälte merke ich es extrem, wie ich doch heizen muß. Bereits letztes Jahr hatte ich enorme Heizkosten. Nun bezahle ich sogar 150 Euro im Monat für eine 80qm Wohnung. Ich habe eine Gas-Etagenheizung.
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ich Tag und Nacht durchheize, bleibt die Temperatur konstant. Büro, Bad und Schlafzimmer sind zur Wetterseite hin, hier komme ich nicht über 20 Grad (trotz Wandthermostat auf 22 Grad). Im Büro zieht es, ich sitze (selbständig) den ganzen Tag am PC, mein Hals ist schon steif. Die Hände eiskalt.
Im Wohnzimmer habe ich so 22-23 Grad, ich habe Tiere, aber auch ICH habe es gerne warm. Ich muß dazu sagen, daß ich im Sommer Klimaanlagen habe, weil es dann zu warm ist. Das Haus ist kaum gedämmt.
Im Wohnzimmer zieht es durch die Balkontür, abends habe ich sogar Daunen-Kopfkissen davor liegen. Ich bin die einzigste, die Teppichboden in der ganzen Wohnung hat.
Nun rief ich gestern den Vermieter an...eigentlich wegen einem anderen Grund, die alten Nachbarn unter mir haben ihren Fernseher immer sehr laut.
Der Vermieter ging gar nicht daruf ein, er meinte nur, ich würde die Wildvögel füttern, die das Balkongeländer vollscheißen würden. Auf meine Probleme wurde nicht eingegangen. Er habe noch 2 andere Mietshäuser, da hätte sich noch nie Jemand beschwert. Das kann doch nicht sein...ja bin ich doof?
Er meinte auch, der Mann, der sich um die Gasthermen kümmert, hätte ihm gesagt, ich würde Tag und Nacht durchheizen, ja und? Er kann doch froh sein, er meinte, das wäre nicht normal. Andere heizen gar nicht. Soll ich im Mantel und Straßenschuhen im Wohnzimmer sitzen? Und mir jeden Abend 1 Liter Rotwein reinziehen?
Was mache ich nun?
Freue mich auf Antworten.
Viele Grüße igad .
11 Antworten
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Eine Mietminderung schriftlich einreichen (am besten per Einschreiben mit Unterschrift) und eine Kopie zuhause halten. Und wenn dein Vermieter wegen der Heizkosten Nebenkostennachbrerechnung mach und verlangt, dass du nachzahlst würde ich einen Anwalt kontaktieren, weil es immer laut BGB und Mieterschutz die Beweislasst beim Vermieter liegt. Egal ob du oder er die Klage veranlasst hast ! Das weiss ich, weil ich selber Vermieter von diversen Miehtwohnungen bin. Und du kannst auch bei eventueller Mieterhöhung einen "Kilaausweis" verlangen, den der Vermieter vorweisen muss, wenn er wegen steigenden Nebenkosten und Weiterem eine Mieterhöhung vornehem möchte !
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Wie bereits erwähnt, eigene Gastherme, Abrechnung erfolgt nur über mich. Ich kann die Therme an- und ausmachen, wann ich will. Gott sei Dank, wurde die Miete nur 2x erhöht in den 30 Jahren. Trotzdem sollte der Vermieter auch den ´Sorgen´ der Mieter nachgehen, oder? Auch wenn die Mieter in seinen anderen Mietshäusern noch nie Beschwerde eingelegt haben...ja soll ich denn die Füße ruhig halten?
Ich möchte keinen Streit...aber dass der Vermieter sich meine Probleme bez. meiner Wohnung anhört und auch was tut. Die Gastherme spinnt auch langsam rum, nach 30 Jahren muß ich immer öfters den Heizungsfritzen holen. Irgendwann muß die ausgetauscht werden, das wird dann teuer, bei 6 Parteien.
Danke für deine wertvolle Antwort. Viele Grüße igad
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Wie wäre es, den nächsten Baumarkt aufzusuchen?
Für wenig Geld gibt es dort selbstklebende Tür- und Fensterdichtungen, die auf einem sauberen Rahmen schnell angebracht sind. Womit sich dann, so denke ich, die Sachlage deutlich bessern sollte.
Die Alternative wäre, sich mit dem Vermieter darüber zu streiten, wer denn nun verantwortlich ist und was machen soll/muss. Was dann durchaus heißen kann, man steht im nächsten Winter vor dem gleichen Problem ...
Da das Verhältnis Vermieter/Mieter nach Deiner Beschreibung eh nicht das beste zu sein scheint, bleibt letztlich sich nach einem "modernen" Haus umzusehen, dass den aktuellen Vorschriften genügt.
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Wenn die Heizung derzeit 22 °C im Wohnzimmer erreicht, ist der VM im Pflichtsoll. Ganz nenbenbei ich bewohne 42 m² ohne Balkon und bezahle für Heizung ca. 70 € im Monat, das mit Zentralheizung.
Ansinsten, da sich auch Plastil bei diesen Aussentemperaturen zusammenzieht und somit Spalte entstehen ist völlig nurmal. Zumindest auf Fenster bezogen. Irgend eine Uhr tickt da nicht gant zeitgemäss.
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@jockl ich habe Etagenheizung, ich kann an- und ausmachen, wann ich will ich weiß ja nicht, wie alt du bist, aber im Alter fängt man doch etwas an zu frieren ;)
Und überhaupt...Jeder empfindet Kälte und Wärme anders, ich habe es gerne warm. Und 22 Grad ist mir persönlich zu kalt. Was ist Plastil? Meintest du Plastik?
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Wärmer muss es aber auch wirklich nicht sein - da kannst Du Dich nicht über die Heizkosten beschweren. Man kann auch mal was wärmeres anziehen, womit ich nicht gleich einen Mantel meine. Muss man im Schlafzimmer wirklich heizen?
Die Fenster kannst du auch selbst abdichten; das sollte es Dir wert sein.
Mein Nachbar hat sich auch über die angeblich defekte Heizung beschwert. Dann öffnet er dem Heizungsmonteur in kurzer Hose und T-Shirt (das war nicht seine Schlafbekleidung). So bringt er auch den Müll runter. Auf das Theater von dem bei der Nebenkostenabrechnung bin ich echt gespannt.
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@michinef ich soll mich in Schuhen und Wollpullover ins Wohnzimmer setzen? Nein. Ich laufe kurzärmelig rum...Punkt. Es geht ja nicht um die Heizkosten, nicht direkt. Das Hauptproblem sind immer noch die Fenster...da zieht es überall rein. Ach so, und nochmal, bez. der Nebenkostenabrechnung...Gas ist meine Sache! Da gibt es kein Theater :)
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Ob das Haus alt oder jung ist, spielt keine Rolle. Der Vermieter ist verpflichtet (Hauptpflicht). die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Undichte Fenster mit Folge Zugluft und Energieverlust sind gewiss nicht vertragsgerecht. Deshalb: Den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen, dabei eine Frist von 14 Tagen (Datum einsetzen) stellen und ankündigen, dass du bei Verzug (fruchtlosem Ablauf der Frist) selbst einer Firma (Tischler) den Auftrag erteilst um den Mangel abzustellen und du die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das ist der rechtlich zulässige und erfolgversprechende Weg. Dafür brauchst du weder Anwalt noch Gutachter noch den Mieterverein, dass ist dein Recht.