Hoher Summ-Ton aus den Wänden

Hallo an Alle, es geht um unsere Wohnzimmer- und Gästezimmerwand. Beide Zimmer liegen nebeneinander, die betreffende Wand ist eine Außenwand und geht von Wohnzimmer zu Gästezimmer. Die Heizung im Wohnzimmer liegt an einer anderen Wand, aber die Heizung im Gästezimmer befindet sich an betreffender Außenwand. Das Wohnhaus ist Baujahr 1964, Stromleitungen sind aus diesem Baujahr unverändert. Wir beklagen seit vielen Monaten einen zeitweise sehr hellen Piep- oder Pfeifton (ich nenne ihn Tinitus-Ton), der sehr deutlich im Besonderen aus der Außenwand des Gästezimmers dringt, auch hört man diesen Ton dann im Wohnzimmer an der Außenwand. Wir können uns einfach nicht vorstellen, dass dieser Ton aus der Heizung oder den Heizrohren kommt, da zu den Piep-Zeiten NIE unsere Heizung an ist. Ob solche Töne aber über eine Etage hinweg vielleicht aus der Wohnung über oder unter uns entsteht, weil vielleicht dort die Heizung läuft, wissen wir nicht und können wir uns eigentlich auch nicht vorstellen. Kann es sein, dass diese Summ- oder Piep-Töne von den Stromleitungen herrühren (weil fast 50 Jahre alt)? Meistens dauern diese Tinitus-Attacken 20 - 45 Minuten, sie treten ganz unterschiedlich manchmal mitten in der Nacht, manchmal am Tage auf. Heute vernahmen wir keinen Ton, allerdings konnten wir diesen Ton 5 Tage hintereinander bis gestern hören, diesmal viele Stunden lang. Hier vielleicht noch ein Hinweis: an betreffender Wand im Gästezimmer stehen keine Geräte, die über Strom durch eine nahegelegene Steckdose versorgt werden, hier aber ist der Piepton immer am lautesten. An betreffender Wand im Wohnzimmer befindet sich Computer, TV, diverse andere Geräte, die über Steckdosen versorgt werden, welche sich an den angrenzenden Wänden zur Außenwand befinden. Woher nun können diese agressiv-machenden Töne herrühren. Mein Vater erwähnte mal: "ich will Dir keine Angst machen, aber wenn´s an den Stromleitungen liegt, kann es zu einem Kabel-Brand kommen." Hilfe.... (Bitte keine Tipps, nach dem Motto: Sprich mit dem Vermieter.... oder ähnliches. Ich will hier nicht weiter drauf eingehen, aber das macht wirklich keinen Sinn!!!) Danke für Eure Antworten

Haus, Wand, Geräusche
Gartenschrank auf dem Balkon

Hallo, wir wohnen in einem 4 Parteien-Haus. Unter uns wohnt der Vermieter. Über uns ist die Dachwohnung, aber keine Fenster, kein weiterer Balkon. Wir haben einen Balkon, vielleicht 6 oder 7 m lang, 1,50 m tief. Von unserem Balkon aus kann man auf den Garten des Vermieters schauen, er allerdings müsste sich schon auf seinen Rasen stellen, sich umdrehen und nach oben schauen, wenn er unseren "Garten- oder Geräteschrank" sehen will. Der Gartenschrank steht ganz links von unserem Balkon aus an der Häuserwand und schließt mit dem Balkonabschluss auf der linken Seite ab. Wenn ich von der linken Seite meines Balkon herabschaue, sehe ich auf die überdachte Terrasse des Vermieters. Zwischen Überdachung des Vermieters und dem linken Abschluss meines Balkons liegen (Luftlinie) ca. 3 oder 4 Meter, durch die ich noch Einblick auf die Terrasse des Vermieters habe (wenn ich das unbedingt will). Der Vermieter muss seinen Kopf schon steil nach oben recken, um den Teil des Schrankes zu sehen, der über der Balkonbrüstung hinausragt. Der Schrank ist ca. 1,80 m hoch, ca. 0,80 cm breit, er ist aus Plastik, die Farbe ist helles Beige, die Häuserwand ist Dreckig-Weiß. Wir bewahren in ihm Dinge auf, wie Blumentöpfe, Gartenschere, Blumenerde etc. Der Vermieter schreibt heute wieder einen seiner Liebesbriefe und verlangt, dass der Gartenschrank entfernt wird. Darf der Vermieter die Entfernung verlangen? Bitte, bitte, keine Antworten wie z. B. "...mal mit dem Vermieter reden... o. ähnliches" Das führt zu nichts!!!!! Ich danke für die Antworten

entfernen, Mietrecht, Vermieter, gartenmoebel
Vermieter hat heimlich noch Schlüssel

Hallo, folgender Sachverhalt ist vorangegangen. Der Vermieter (Eheleute) wohnt unter uns. Als wir einzogen, wurde uns eine gewisse Anzahl Haus- und Wohnungstür Schlüssel übergeben. Weitere Schlüssel gäbe es nicht, hat er gesagt. Zufällig erhalten wir das Schlüsselübergabeprotokoll des VORmieters. Siehe da, der Vermieter hat gelogen und Schlüssel einbehalten. Zwischenzeitlich haben wir ein schriftliches Protokoll mit der Anzahl uns übergebener Schlüssel verfasst und unsere Vermieter gebeten, der Ordnung halber das schriftliche Schlüsselprotokoll zu unterschreiben. Beide Vermieter haben sich das Protokoll aufmerksam angeschaut und wiederholt, dass dies alle Schlüssel wären, die verfügbar sind. Folge: Nun haben wir schriftlich, dass die Vermieter lügen und heimlich noch Schlüssel haben (wohlgemerkt eben auch noch einen Wohnungstürschlüssel). Das es sich um Vorsatz handelt, dürfte klar sein. Mein Frage nun: Nach diesem Sachverhalt können wir kaum eine Frist zur Herausgabe der einbehaltenen Schlüssel setzten. Denn unter diesen Umständen darf man wohl erwarten, dass der Vermieter erst mal schnell wieder Schlüssel nachmacht und DANN einfach die uns zustehenden Schlüssel überreicht. Wie dürfen wir nun vorgehen, um sicher zu sein, dass zukünftig nur wir Wohnungsschlüssel haben? Ich bin schon jetzt seeeeehr dankbar für verbindliche Antworten.

Mietrecht, Vermieter, Kosten, schlüsselübergabe
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