Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?

Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.

Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.

Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.

Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.

Nun meine Frage(n):

  1. Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu

  2. Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)

(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)

  1. Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?

(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)

Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten

:)

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Frist, Mietmängel
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